Schlagwort-Archive: Rechtsanwälte

Weitere Abmahnungen untersagt: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung

Das Porno-Streaming-Portal Redtube hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Firma The Archive AG erwirkt. Das berichtet die Frankfurter Rundschau. Der Schweizer Firma und der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann & Collegen ist es ab sofort verboten, weitere Abmahnungen zu versenden.

 

Quelle und vollstaendiger Artikel : Heise.de / Zum Artikel

Eine Zusammenfassung der Berichte finden Sie hier :  RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung

 

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Spektakuläre Wende im Redtubefall: Landgericht Köln sieht im Streaming keine Urheberrechtsverletzung

In den letzten beiden Wochen gab es keinen Tag ohne Neuigkeiten in den Redtube Verfahren. Heute gab es positive Nachrichten von Landgericht Köln. Offenbar haben einige Richter, die die Auskunftsbeschlüsse erlassen haben, nun – nach Kenntnis der kompletten Sachlage – ihre Meinung geändert (oder sich erstmals ein komplettes Meinungsbild erstellt) und halten Streaming nicht mehr für illegal.

Rechtsanwalt Christian Solmecke klärt, was das für die Betroffenen bedeutet.

 

Quelle und vollstaendiger Bericht :  wbs-law.de /Zum Artikel

Eine Zusammenfassung zum Thema Redtube und der Abmahnung finden Sie Hier : RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung

 

 

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Nach Abmahnwelle: Staatsanwaltschaft ermittelt

Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer einer Online-Pornoseite hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es richte sich gegen Unbekannt, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Man untersuche, ob jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um an Nutzerdaten heranzukommen. Bremer stellte klar, dass sich die Ermittlungen nicht gegen die Regensburger Kanzlei richteten, die die Abmahnungen verschickt habe. Dies habe die Staatsanwaltschaft auch nie behauptet.

 

Quelle und vollstaendiger Bericht :  tagesschau.de / Zum Artikel

 

Eine Zusammenfassung finden sie Hier : RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung

 

 

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RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung (Update)

Ein update der Zusammenfassung steht hier zur Verfuegung : RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung

 

 

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Kurzurteil zu Abofallen

Rechtsanwälte, die Rechnungen für opendownload.de eintreiben, begehen Beihilfe zum versuchten Betrug und müssen Surfern, die sich mithilfe eines Anwalts wehren, dessen Honorar ersetzen (Amtsgericht Marburg, Az. 91 C 981/09 (81), ebenso AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09).

Quelle: Test.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2 : abzocknews.de

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Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen [Update / Stellungnahme]

Wie hier Berichtet “Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen” ist wieder mal Emil muell im Umlauf mit dem Ziel Ahnungslose Opfer zur Zahlung zu bewegen, mit einer Fake Email zum Thema p2p ( Tauschboaersen) und es handelt sich diesmal nicht um emails der Grevenreuth AG sondern unter dem Namen Rechtsanwalt Florian Giese auf der Richtigen Webseite des Rechtsanwaltes gibt es bereits eine Mitteilung zu diesen Emails :

Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff “Ermittlungsverfahren gegen Sie”

Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.

Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse “giese@rechtsanwalt-giese.info” oder “zahlung@rechtsanwalt-giese.info” derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain “rechtsanwalt-giese.info”.

Quelle des zitates : rechtsanwalt-giese.de

Die Fake Domain rechtsanwalt-giese.info haben wir auch bereits auf unsere Malware_dialerdomains Filter fuer Firefox integriert, eben so wurde die Filterung kurzzeitig in das normale Adblock Filter liste fuer alle Integriert um ggf. mehre Opfer zu schuetzten.

Die Filter fuer Firefox in Verbindung mit Adblock plus finden sie unter “Produkte aus dem Hause vampirboard

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Rechnung von der DOZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH erhalten? Machen Sie den “S.”

Obwohl der Platzhalter Geschäftsführer der DOZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Herr Bernhard S., seinen Sold aus einem Wisch haben möchte, so findet sich auf dem bekannten Infoportal unter Antiabzockenet.Blogspot.com ein durchaus amüsanter Beitrag mit einem angebrachten Tipp, wie Sie sich beim Erhalt von solch dubiosen Rechnungen von der DOZ verhalten könnten – machen Sie doch einfach den “Soldwisch”.

Beschwerden gegen die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH finden hier Gehör:

a) bei dem lizenzerteilenden Gericht
Kammergericht Berlin
Die Präsidentin
Elßholzstr. 30-33
10781 Berlin-Schöneberg
Tel.: (030) 9015-0
Intern: 915-0
Fax: (030) 9015-2200
betr. Beschwerde über die DOZ Deutsche Zentralinkasso GmbH Berlin, GF: Bernhard S., Az.: 7525 G 1 KG (26/09)

b) beim für Inkassorecht zuständigen Ministerium
Bundesministerium der Justiz
z.Hd. des Leiters des Referats “Berufsrecht der Rechtsanwälte,
Patentanwälte und Notare”
Mohrenstr. 37
10117 Berlin

Via: Forum.BooCompany.com

Hinweis an alle, die unsicher sind und aus Angst zahlen wollen:

Wenn Sie zahlen, schaden Sie nicht nur sich selber. Sie tragen auch dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Denn so lange sich das Spielchen „lohnt“, wird es diese irreführenden Internet-Seiten geben. Erst dann, wenn alle stur bleiben und niemand mehr zahlt, wird der Spuk mit den Abofallen aufhören! Und warnen Sie Ihre Freunde und Bekannten, damit auch die nicht zahlen!

Weitere Hinweise und Tipps gegen Abzocker aus der Rubrik ”Abgezockt – Was jetzt?“:

Quelle : abzocknews.de

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Software-Vertragsfallen: Willkür im AGB-Dschungel

Die Nutzungsbedingungen von Anbietern wie Microsoft, Google oder Facebook sind gespickt mit Fallen. Doch ohne Zustimmung lassen sich Software und Webdienste nicht nutzen. Worauf man achten muss.

Kunden, die am 1. April dieses Jahres beim Onlineshop Gamestation etwas bestellt hatten, willigten ein, dem Shop ihre Seele zu überlassen – denn so stand es in dessen Nutzungsbedingungen. Zugegeben, das war nur ein Aprilscherz, aber den hatten die Kunden übersehen, wenn sie den AGB-Text nicht genau durchgelesen hatten. Ob bei Software-Installationen oder auf Websites, viele User klicken oft blind auf „Akzeptieren“, um das Programm oder die Website endlich nutzen zu können. Aber auf was lassen sie sich da eigentlich ein?

Die Computerzeitschrift CHIP hat den großen AGB-Test gemacht und Dutzende Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen und Datenschutzbestimmungen großer Anbieter wie Microsoft, Google und Co. analysiert. Die Rechtsanwälte Hagen Hild (AGB-Recht) und Martin Bachmann (Datenschutz) von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen überprüften im Auftrag, ob die Texte dem deutschen Recht entsprechen.

quelle und vollstaendiger Bericht : focus.de

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Abmahn-Masche zielt auf Porno-Sauger

Seit einigen Tagen schwappt wieder vermehrt gefälschte Abmahnpost der (nicht mehr existierenden) Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner in die Postfächer von Internet-Anwendern. Darin heißt es, durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützten pornografischen Videomaterials und musikalischer Werke habe sich der Empfänger laut Urhebergesetz strafbar gemacht.

Die Firma Videorama GmbH habe mit einem Antipiracy-Dienstleister die IP-Adresse bei der Nutzung in einem P2P-Netzwerk aufgezeichnet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Kanzlei sei nun beauftragt, dem mutmaßlichen Sauger ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten: “Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen”, heißt es in dem Schreiben. Dann wolle man alle Ansprüche fallen lassen.

Die Bezahlung soll per Paysafecard erfolgen, wozu der Delinquent eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erwerben und den 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse senden soll.

quelle : heise.de

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3sat neues – Über „P2P-Tauschbörsen” und die aktuelle Rechtslage ( Video )

Tatort Tauschbörse: Die Motive, etwas illegales in Internet-Tauschbörsen zu tauschen sind vielfältig. Sie reichen von fehlenden attraktiven Angeboten seitens der Software-, Film- und Musikindustrie; bis hin zum Argument, freie Informationen für alle ..

In „P2P-Tauschbörsen ist die Auswahl auf einschlägigen Seiten im Internet riesengroß, nur ein Klick führt zum Download. Doch genau dieser Klick kann zum Verhängnis werden. Die Rechteinhaber wie Software-, Film- oder Musikindustrie setzen sich seit einigen Jahren verstärkt zur Wehr. Denn sie erleiden nach eigenen Angaben Milliarden Verluste durch illegales Tauschen. Seit einigen Jahren häufen sich die Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften. Diese sind von den Rechteinhabern oft detailliert vorbereitet. Die Geschädigten übermitteln den Behörden IP-Adressen, Zeitpunkt und Angaben zum Tausch bereitgestellter Dateien von Verdächtigen. Werden Ermittlungen aufgenommen, sind die Provider gegenüber der Staatsanwaltschaft verpflichtet, die Userdaten wie Name und Anschrift herauszugeben.

Doch längst nicht jede Anzeige führt zu Ermittlungen. Bei kleinen „Fischen, also zum Beispiel denjenigen, die mit dem Tauschen kein Geld verdienen oder keine topaktuellen Titel zum Download anbieten, stellen viele Staatsanwaltschaften in Deutschland mittlerweile die Verfahren sofort ein. Begründet wird das von der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker so: „Das Filesharing ist ja ein Verstoß gegen das Urheberrecht, aber so lange es nicht gewerbsmäßig passiert oder sonstige besondere Umstände dazu kommen, sagen wir, es handelt sich um ein Privatklagedelikt. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Das heißt, der Staat verfolgt nur in Ausnahmefällen dieses Delikt, nur wenn öffentliches Interesse besteht und das sehen wir einfach nicht. Dafür ist die Verfehlung zu gering, solange es nicht gewerbsmäßig ist. Auch ergebe die einfache Ermittlung der Nutzerdaten hinter einer IP-Adresse nicht zwangsläufig den Schuldigen,” erklärt Oberstaatsanwältin Vera Junker.

Im September 2008 wurde dann das Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums geändert. Seitdem können die Geschädigten per richterlichen Beschluss direkt Nutzerdaten bei den Providern abfragen. Vorher ging dies nur über die Staatsanwaltschaften. Allerdings dürfen die Richter nur dann einen Auskunftsanspruch feststellen, wenn das Filesharing in einem “gewerblichem Ausmaß” stattfand, ansonsten nicht. Nur die Frage aller Frage ist nun: Ab wann handelt es sich um ein “gewerbliches Ausmaß”? Der Gesetzgeber hat das nicht definiert. Die bisherigen Urteile fallen dazu sehr unterschiedlich aus; – hier 2 Extrem-Beispiele:

– Das Landgericht Köln hat entschieden: Das bei einer einzigen Datei, wenn es im großem Umfang ein nagelneues Musikalbum betrifft, dass es dann schon ein “gewerbliches Ausmaß” ist.

– Und das Landgericht Frankenthal hat entschieden: Das erstmal mindestens 3000 Musikdateien und 200 Filmdateien vorliegen müssen, damit es ein “gewerbliches Ausmaß” ist, erklärt Rechtsanwalt Michael Plüschke aus Berlin.

[3sat.neues – Sonntags, 16.30 Uhr © 3sat]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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