Schlagwort-Archive: Rechtsanwältin

Warnung vor betrügerischen Mahnungen der angeblichen Rechtsanwältin Davoutaki

Post von Rechtsanwältin Davoutaki aus Athen

Verbraucherzentrale Sachsen: Nicht einschüchtern lassen von offensichtlich unberechtigten Forderungsschreiben

Gegenwärtig erhalten sachsenweit Verbraucher Forderungsschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei Katharina Davoutaki & Partner mit einer Postanschrift in Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 17-19. Die Firma Lotto-Tip GmbH, so heißt es darin, hätte die in Athen zugelassene Rechtsanwältin beauftragt, Forderungen aus der kostenpflichtigen Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft einzuziehen.

“Wir raten Verbrauchern, die ohne Rechtsgrund mit derartigen Forderungen behelligt werden, schriftlich zu widersprechen und trotz der angedrohten Rechtsfolgen bei nicht fristgerechter Zahlung keinesfalls übereilt die Rechnung von regelmäßig 127,50 € zu begleichen”, so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Immerhin berichten uns Verbraucher, dass sie mit der Firma Lotto-Tip GmbH keinen Vertrag geschlossen hatten. Wer sich bezüglich eines Vertragsschlusses nicht sicher ist, sollte prüfen, ob tatsächlich wie behauptet eine Rücklastschrift erfolgte und Lotto-Tip daraufhin die Mitgliedschaft gekündigt hat.

“Wir vermuten schlicht und einfach eine neue groß angelegte Abzockwelle”, so Bettina Dittrich, “denn der Kopfbogen der Kanzlei weist auf eine Zulassung der Rechtsanwältin in Athen hin, jedoch ist unter der genannten Postanschrift in Frankfurt keine Anwaltskanzlei Katharina Davoutaki & Partner zu finden.” Die Frankfurter Telefonnummer auf dem Kopfbogen ist nicht erreichbar. “Wir wissen aus leidvoller Erfahrung, dass mit dem massenhaften Versenden von unberechtigten Forderungsschreiben an Verbraucher schnell das große Geld gemacht werden kann – zu Lasten gutgläubiger Verbraucher”, so Dittrich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Das Geschäft mit der Abmahnung

Ab sofort gibt es ein neues Beratungsangebot in der Langenfelder Verbraucherzentrale. Rechtsanwältin Nicole Liedtke hilft, wenn Bürger Abmahnungen von Anwaltskanzleien wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen. „Das ist eine richtige Maschinerie“, sagt Liedtke. Eine Hand voll Kanzleien habe sich sogar auf Urheberrechtsverletzungen wie illegale Downloads von Musikdateien aus dem Internet spezialisiert. Ein lukratives Geschäft.

Quelle: Wz-newsline.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Rechtsanwältin gesteht Abzocke

Wegen Untreue in besonders schweren Fällen muss sich eine Reutlinger Rechtsanwältin vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Sie ist geständig.

Quelle: SWP.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Rechtsanwältin wegen hundertfaches Betrugs angeklagt

Eine Anwältin und ihr Mann stehen seit Donnerstag wegen Betrugs, Untreue und Urkunden-fälschung vor dem Tübinger Landgericht. Sie sollen in mehr als 100 Fällen Geld von pflege-bedürftigen Menschen und bei Nachlassverwaltungen erschwindelt haben.

Quelle : swr.de

via abzocknews.de

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„Richtungsweisendes Urteil“: Mahnende Juristin selbst verurteilt

Das ist ein richtungsweisendes Urteil des Schwelmer Amtsgerichts“, sagt der Gevelsberger Rechtsanwalt Christian Edelmann. Er handelte im Auftrag einer Familie, deren minderjähriger Sohn im Internet in eine perfide „Abo-Falle“ tappte, verklagte die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther, die die Anbieterfirma vertritt – und bekam Recht.

Der 17-jährige Sohn der Familie hatte unwissentlich bei einer Internetrecherche seine Personalien auf einer Seite für Ahnenforschung angegeben, ohne dass anfallende Gebühren ersichtlich gewesen wären.

Wochen später flatterte Post ins Haus. Keine Rechnung, sondern sofort eine Mahnung der vom Unternehmen beauftragten Anwältin aus Süddeutschland. Der Gevelsberger habe einen Abonnenten-Vertrag über 60 Euro für die Seite abgeschlossen, hinzu kämen ihre eigenen Gebühren von 50,88 Euro. Sie drohte mit Inkasso-Firmen.

Seine Eltern taten das einzig Richtige in so einem Fall, und zahlten nicht. Sie konsultierten Rechtsanwalt Christian Edelmann. Der schrieb die Münchener Anwältin an, seine Mandantschaft weise die Forderung zurück und fordere Schadensersatz für die angefallen Anwaltskosten.

quelle : derwesten.de

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Stadtsparkasse München muss kein Betrugs-Konto führen

Stadtsparkasse München muss kein Betrugs-Konto führenIm Fall der Rechtsanwältin Katja Günther gegen die Stadtsparkasse München gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil: Die Stadtsparkasse muss das Konto, auf dem Mahngebühren eingingen, die die einschlägig bekannte Mahnanwältin gegenüber Internetnutzern geltend machte, nicht weiter führen.
Quelle: teltarif.de / Zum Artikel
Siehe dazu auch:

Stadtsparkasse München vs. Katja Günther vor Gericht [abzocknews.de]

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verbraucherzentrale : Drohbriefe von RA Michalak oder die Kunst unberechtigte Forderungen einzutreiben

Ein fast vergessenes Ärgernis ist wieder in Erscheinung getreten. Forderungen des Abofallenportals Nachbarschaft24 werden von dem Rechtsanwalt Frank Michalak unter Zuhilfenahme fragwürdiger Mittel geltend gemacht.

Hierbei verweist dieser in seinen Schreiben und auf seiner Homepage auf Urteile und Rechtsgutachten, die die Rechtmäßigkeit der Forderungen belegen sollen. Diese Angaben sind jedoch mit höchster Vorsicht zu genießen. Die zitierten Urteile sind völlig aus dem Zusammenhang gerissen und geben ein verzerrtes Bild über das wieder, was wirklich vor Gericht geschehen ist. Zudem verschweigt Herr Michalak, dass das Amtsgericht Berlin Mitte sich eingehend mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Forderungen von Nachbarschaft24 befasst hatte. Dort urteilte man, dass es weder eine Widerrufsbelehrung gegeben hätte, noch wirksam die AGB miteinbezogen worden seien (Urteil v. 05.11.2008, Az. 17 C 298/08).

Auch die Hinweise, “mehrere” Rechtsgutachten lägen vor, sind als bewusste Desinformation zu werten. Zum einen hat Herr Michalak nur ein Rechtsgutachten auf seiner Homepage hinterlegt. Und zum anderen stammt dieses aus der Feder einer Rechtsanwältin namens Katja Damrow, die sich die gleiche Hausanschrift mit dem Kollegen Michalak teilt.

quelle : verbraucherzentrale Schleswig – Holstein, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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StA Flensburg: Rückgewinnungs-hilfeverfahren gegen Betreiber der Abofalle tricky.at

Die Staatsanwaltschaft Flensburg sucht im Rahmen eines Rückgewinnungshilfeverfahrens wegen Betruges gegen den Betreiber der Abofalle tricky.at, Tim Owesen aus Harrislee bei Flensburg, Opfer, die auf unberechtigte Forderungen bezahlt haben. Die Behörde veröffentlichte am 29.07.2009 im elektronischen Bundesanzeiger folgende Meldung:

“In einem unter dem Az.: 103 Js 4904/06 bei der Staatsanwaltschaft Flensburg geführten Ermittlungsverfahren wegen Betrugs hat der Beschuldigte Tim Owesen, geb. am 23.12.1985 als Geschäftsführer der Firma „Mobile Premium Credits“ die Webseite www.tricky.at betrieben.

Auf dieser Seite wurde mit einer Sonderaktion geworben, die eine Umfrage und Anmeldung bei www.tricky.at beinhaltet. Für die Einrichtung dieses Accounts waren einmalig 120,- € zu zahlen.

Als Gegenleistung sollte der Einzahler einen MP3-Player, sowie Zugriff auf eine Liste von Gutscheinen über mindestens 200,- € erhalten.

Tatsächlich erhielten die Geschädigten diese Leistungen nicht.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden 35.480,05 €, die zwischenzeitlich auf einem Konto des Finanzverwaltungsamtes Schleswig-Holstein hinterlegt sind, gesichert.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Für die Geltendmachung ihrer Ansprüche sind die Geschädigten ausschließlich selbst zuständig.

Die von der StA zugunsten Verletzter gesicherten Vermögenswerte wirken nicht unmittelbar für und gegen Geschädigte.

Sofern sie auf die von Staatswegen gesicherten Vermögenswerte zugreifen wollen, müssten Sie Ihrerseits entsprechende Titel (Urteil, dinglicher Arrest usw.) einholen, um entsprechende Pfändungsmaßnahmen ergreifen zu können.

Nach Vollstreckung bedarf es gem. §§ 111 g, h StPO der Zulassung durch einen gerichtlichen Beschluss.

Ich rege an, dass Sie zwecks Einleitung der erforderlichen Schritte einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beauftragen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass von hier aus keine weiteren Auskünfte über die von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können.”

Quelle: kanzlei-richter.com.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Akte 09 vom 12.05.09 über die Stadtsparkasse München vs. Katja Günther vor Gericht (Video)

Schon seit geraumer Zeit moechte sich Sparkasse München von Anwaeltin Katja Guenther, Forderungsanwaeltin für Abzocker, trennen und ihr kein Konto mehr zur Verfuegung stellen. Sat1 – Akte war vor Ort und berichtete von Katja Guenthers Niederlage, welche in Begleitung eines ganz besonderen ”Schirmherren” war.

Pressemitteilung der Stadtsparkasse Muenchen:

Das Landgericht München 1 hat gestern die Klage der Rechtsanwältin Katja Günther auf Fortführung der Kontoverbindung bei der Stadtsparkasse München abgelehnt und auch die einstweilige Verfügung aufgehoben, das Konto bis zum rechtskräftigen Urteil weiter zu führen (Aktenzeichen 28 O 398/09).

“Wir begrüßen es sehr, dass sich das Gericht für unsere Auffassung entschieden hat und wir endlich diese belastende Kontobeziehung auflösen dürfen, die dazu missbraucht wurde, ahnungslose Internetnutzer zu prellen und ihnen erhebliche Geldbeträge abzunötigen“, so Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München. Leider hätten sich viele Betroffene einschüchtern lassen und die Mahnungen der Rechtsanwältin Günther beglichen, um sich weiteren Ärger zu ersparen.

Verschiedene Medien berichteten bereits vom Geschäftsgebaren der Rechtsanwältin, die bei der Stadtsparkasse München ein so genanntes Anderkonto, also ein Konto für Ansprüche Dritter, geführt hat. Günther trieb mit Mahnungen Geldbeträge für verschiedene Anbieter von angeblich im Internet zustande gekommenen Verträgen für “Nutzlos-Inhalte” im Web ein.

Für die Stadtsparkasse München war das Geschäftsgebaren der Rechtsanwältin bei der Kontoeröffnung in keiner Weise ersichtlich gewesen. Nach Hinweisen von Betroffenen und Geprellten hat die Stadtsparkasse die Konten sofort gekündigt, um den Missbrauch der Konten zur Schädigung weiterer Internetnutzer zu verhindern. Gegen die Kontokündigung erwirkte die Anwältin zwei gerichtliche Verfügungen, durch die die Stadtsparkasse München gezwungen wurde, die Konten mehrere Monate aufrecht zu erhalten. Diese Verfügungen wurden nunmehr aufgehoben und die Klage der Anwältin abgewiesen.

quelle : Stadtsparkasse-München.de und abzocknews

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