Schlagwort-Archive: Rechung

BGH reduziert Haftungsrisiken für Anschlussinhaber bei Filesharing

Nachdem der Bundesgerichtshof bereits 2012 entschieden hatte, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für Rechtsverletzungen durch Minderjährige haftet, hat er diese Rechtsprechung also noch erheblich ausgeweitet.

Quelle und vollständiger Bericht: heise.de

Via Abzocknews.de

 

 

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Facebook: Profilviews bzw. Profil angeschaut

Immer wieder kommt es zu einer Flut von irgend welchen Texten bzw. Apps die einem Versprechen das man sieht wer sein Profil angeschaut hat und wo er genau gewesen war, das ist aber nicht moeglich bei Facebook und wird auch nicht moeglich sein weder durch ein APP noch durch sonst irgend eine Aenderung die man machen soll nach irgend welchen Anleitungen.

Warum ist das durch ein APP nicht moeglich ?

Da Facebook selbst dieses in der API unterbindet, bzw. erst gar nicht moeglich macht, da Facebook dieses gar nicht moechte.Also kann kein Entwickler eines dahergerufende und super Beworbenden APPS solch eine Versprechung machen, da es eben Technisch gar nicht moeglich ist.

Und von Facebook selber gibt es eine solche Funktion natuerlich auch nicht.

 

Seit ihr euch da Sicher ?

Ein knappes Ja sind wir, den selbst Facebook schreibt in seinen FAQ folgendes :

 

Kann ich erfahren, wer mein Profil (Chronik) aufruft oder wie oft es aufgerufen wird?
Nein, Facebook unterstützt keine Funktion, mit der du nachverfolgen kannst, wer dein Profil (Chronik) oder Teile davon, wie z.B. Fotos, aufruft. Auch Anwendungen Dritter liefern diese Funktion nicht. Anwendungen, die behaupten dir diese Möglichkeit zu bieten, werden von Facebook entfernt, da sie gegen unsere Richtlinien verstoßen. Du kannst Anwendungen melden, die nicht vertrauenerweckend sind.
Also wir jeder sieht, Facebook bietet diese Funktion nicht an, und Facebook entfernt sogar Apps und dessen Entwickler die so etwas behaupten.
Hinter solchen APPS steckt meist ein ABO falle bzw. Datendiebstahl oder ein Virus.
Also lasst euch keinen Baeren aufbinden 😉

 

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BGH weist Klage von Sedlmayr-Mörder gegen Internet-Artikel ab

Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr darf auch weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen einen österreichischen Webseiten-Betreiber ab und bestätigte damit frühere Urteile. Deutsche Gerichte sind nach der Entscheidung auch für Klagen gegen Veröffentlichungen auf Webseiten aus anderen EU-Staaten zuständig, sofern der Betroffene den Mittelpunkt seiner Interessen in Deutschland hat (Az. VI ZR 217/08).
Quelle: Heise.de /zum Artikel

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Warnung vor neuen Rechnungsmails : Rechnung Name 3095527xx-mit Virus

Das Viren per Mail versendet werden ist nicht wirklich neu, jetzt aber versucht man es ueber Mail Provider wo man wirklich das Mailfach kostenpflichtig Erweitern kann, und das ist schon Fatal, denn so etwas Suggeriert ja schon eine Art Richtigkeit wo dann Sicher viele direkt nachschauen wollen und dann den Virus starten.

In der Mail steht Folgendes :

Sehr geehrte(r) xxxx,

Sie haben sich für unseren Mail Upgrade angemeldet und wir sind stolz drauf Sie als unseren neuen Member zu begrüssen
Sie können jetzt bis zu 600 Mitteilungen pro Monat gebührenfrei versenden und Ihr Speicherplatz erweitert sich um 15 Gigabyte.
322,19 Euro für Mitgliedsbeitrag werden Ihnen ein Mal in 12 Monate im Voraus von Ihrem Bankkonto entzogen.

xxxxx Entnehmen Sie die Zahlungsdetails bitte dem Anhang, dort finden Sie auch die Erläuterung für Ihre 2 Wochen Kündigungsfrist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr  Support

 

Im Anhang befindet sich die Datei Rechnung.zip wo dann die Datei Rechung.exe liegt, diese sollte man auf keinen fall ausfuehren oder versuchen zu Starten !

Die Email ist angeblich von einem bertram@janeinteriors.com oder auch nafty@btlink.net, der Trojaner nennt sich bei Kaspersky “Trojan.win32.inject.eavr

Wie immer gilt : Niemals Emails bzw. deren Anhang oeffnen von unbekannten absendern, das Antiviren Programm ruhig ueber die Emails mehrmals laufen lassen ggf. auch den Anhang abgesichert auf die Festplatte Installieren und hier mal Hochladen lassen : virustotal.com dort wird die Datei dann durch mehre Antiviren Engines geprueft, stellt natuerlich auch keinen 100% Schutz da, aber man kann per Ausschlussverfahren dann doch entscheiden ob man den Anhang oeffnen, hier mal das Ergebnis, des Anhangs in der Email : Klicke hier um die Analyse Details zu sehen.

Also die Email bzw. dessen Anhang sollte niemand oeffnen, sondern ruhig in den Mail Papierkorb schieben und diesen dann loeschen.

 

 

Vielen Dank an die weiteren Hinweise und Mail Adressen ueber die der Virus versendet wurde 🙂

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Wie Versicherungen Kunden systematisch abzocken

Angstmache, falsche Versprechungen, unterlassene Hilfe im Ernstfall – verzweifelte Kunden berichten von den Tücken der Versicherungsunternehmen. Nordrhein-Westfalen ist eine Hochburg der Abzocke.

Quelle: welt.de /Zum Artikel

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Verwaltung warnt vor falschem Lotto-Service

Eine 75-Jährige hat Post von einem Lotto-Service bekommen, darin wird ihr ein Gewinn von 1500 Euro zugesagt. Die Verwaltung des Lahn-Dill-Kreises und Lotto Rheinland-Pfalz warnen vor solchen Versprechungen.

Quelle: Volksfreund.de / Zum Artikel

Via abzocknews.de

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Deutsche Zentral Inkasso und das Urteil aus der Provinz

Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso und einem einschüchternden Anhang.
Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen und das Eintreiben der hierfür in Rechnung gestellten Kosten. Doch dieses Mal befindet sich im Anhang zu dem Inkassoschreiben ein Urteil (AZ.: 58 C 6/10 (70)) des Amtsgerichtes Langen (ein kleiner Ort südlich von Frankfurt a. M.), das die Adressaten stark verunsichert. Hier wurde ein Verbraucher dazu verurteilt, die Kosten für das Abo zu zahlen.
Auch hier heißt es, Ruhe bewahren. Zum einen gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen. Zum anderen stammt dieses Urteil wohl aus der Feder eines Richters, der sich nicht sehr ausführlich mit der Materie beschäftigt haben kann. Hätte er dies getan, wären ihm die zahlreichen juristischen Bedenken in Bezug auf den versteckten Preishinweis und die entsprechende Rechtsprechung bekannt gewesen.
Verbraucher, die sich gegen diese Art der Abzocke wehren wollen, sollten sich in unseren Link öffnet in neuem FensterBeratungsstellen informieren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : verbraucherzentrale-sh.de

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Kaffeefahrt statt Schiffstaufe, Polizei warnt

Mit einer neuen Masche und Gewinnversprechungen versuchen derzeit Geschäftsleute, Kunden für Kaffeefahrten zu gewinnen und sie um ihr Geld zu bringen. Verbraucherzentrale und Polizei warnen aber vor der „Einladung zur Taufe der MS Queensburry“.

Quelle: Die-mark-online.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2 : abzocknews.de

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Abo-Fallen im Internet: Vertrag wider Willen

Das Internet hat viele Fallen. Wer nicht aufpasst, wozu er sich mit dem Klick auf den „Button“ verpflichtet, für den kann es teuer werden. Aber die Rechtsprechung wird verbraucherfreundlicher.

Quelle : faz.net

via abzocknews.de

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Telefon-Keilerei: Lotterie-Firma casht dreimal bei 88-Jähriger ab

“Herzlichen Glückwunsch, Sie wurden ausgewählt, besonders günstig beim Lotto mitzuspielen” – so ähnlich klingen Versprechungen von Firmen, die telefonisch auf Kundenfang gehen. Einer Innsbruckerin (88) wurde daraufhin gegen ihren Willen dreimal Geld vom Konto abgebucht. Doch bald haben es die Abzocker schwerer.

Quelle : krone.at

via abzocknews.de

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