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Daten- und Verbraucherschutz im Internet gewährleisten-Schaar und Billen legen Fünf-Punkte-Katalog vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. “Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz”, so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. “Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden”, ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.

Kodex ist ein erster Schritt
Als ersten guten Schritt bezeichneten der Bundesdatenschutzbeauftragte und der vzbv den am 1. Dezember 2010 von der Internetwirtschaft vorgelegten Datenschutz-Kodex. Die Selbstverpflichtung stellt eine zentrale Anlaufstelle in Aussicht, um Widersprüche unbürokratisch regeln zu können. “Problematisch ist aber, dass man den Widerspruch individuell für jedes beteiligte Unternehmen einreichen muss”, sagt Billen. Da könne in der Summe schon einiges an Aufwand zusammenkommen. Er kündigte an, die Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisch zu begleiten und zu prüfen, ob sie als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung taugt.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vzbv.de

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Internet-Abzocke: EU-Regelung gegen Abofallen geplant

Im Ringen um mehr Verbraucherschutz im Internet zeichnet sich eine europaweite Lösung ab: Im Winter sollen Verhandlungen über eine staatenübergreifende Regelung aufgenommen werden. Den Web-Abzockern soll damit endlich die Grundlage für versteckte Preisangaben entzogen werden.

Quelle : spiegel.de

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BKA fordert strengere Providerregeln in Kinderporno-Schwerpunktländern

Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht “Optimierungspotenzial” bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet und beim Durchsetzen des von Schwarz-Gelb beschlossenen Ansatzes “Löschen statt Sperren”. Die Polizeibehörde könne im Ausland wegen der Hoheitsbefugnisse anderer Staaten nur in engen Grenzen einwirken, heißt es in einem Schreiben des BKA an mehrere Netzpolitiker der FDP-Bundestagsfraktion, das heise online vorliegt. Mit dem Aufruf “an alle Beteiligten” fordert das Amt dennoch, die technischen und finanziellen Infrastrukturen von Ländern, in denen die meisten kinderpornographischen Inhalte zum Online-Abruf bereitgehalten werden, besser gegen kriminellen Missbrauch abzusichern.

quelle : heise.de

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Inkassounternehmen: Selbst das schwärzeste Schaf kommt ungeschoren davon

Mangels verbindlicher Vorschriften bewegt sich die Inkassotätigkeit in einem nahezu unge-klärten Raum. Dies führt dazu, dass Inkassounternehmen keiner effektiven Aufsicht unter-liegen, d.h. selbst bei eklatanten Verstößen gegen die Zulassungskriterien (wie z.B. Fach-kenntnisse, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung) wird die Zulassung nicht entzogen.

quelle : verbraucherzentrale-sh.de

via abzocknews.de

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Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als “Schwarzes Schaf” gebrandmarkt

Die Plattform verlangt für die Nutzung erhebliche Mitgliedsgebühren. Sie richtet sich nur an Gewerbetreibende, macht dies jedoch nicht ausreichend deutlich. Verbraucher tappen so bereits seit drei Jahren immer wieder in eine Abofalle.

Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats September gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden.

Diese erhielten kurz nach ihrer Anmeldung eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro – auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite sei weder ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen noch dass lediglich Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Darauf werde nur in den allgemeinen Marktplatzregeln hingewiesen.

quelle : zdnet.de

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Nur für Erwachsene:Hartz IV steigt um fünf Euro

Hartz-IV-Empfänger sollen höchstens 5 Euro mehr im Monat bekommen. Die Regierung will den Regelsatz von 359 auf bis zu 364 Euro anheben. Die Sätze für Kinder will Schwarz-Gelb einfrieren. Die neuen Zuverdienst-Regeln von Hartz IV-Empfängern sind noch nicht geklärt. Die Opposition reagiert empört und spricht von einem “schäbigen Spiel”.

Rund 4,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger sollen vom nächsten Jahr an fünf Euro monatlich mehr vom Staat bekommen. Die Koalitionsspitzen von Union und FDP stimmten einem Vorschlag von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zu, den Regelsatz leicht von 359 auf 364 Euro für Erwachsene zu erhöhen. Für rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche in Hartz-IV-Familien gibt es nicht mehr Geld. Sie sollen aber von zusätzlichen Bildungsleistungen profitieren. Eine Entscheidung über die Zuverdienstgrenzen der rund 1,3 Millionen Hartz-IV-Aufstocker verschob die Koalition.

Quelle und voller Bericht : n-tv.de

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