Schlagwort-Archive: Regelung

Weiteres Rätselraten um ELENA

Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) wird auch vom Arbeitsministerium infrage gestellt. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass ein Moratorium und eine anschließende Neuregelung von ELENA denkbar sei, wenn den Firmen “sehr viele Mehrkosten” entstünden. Er betonte zudem, dass das Wirtschaftsministerium federführend sei. Was dort entschieden wird, werde man mittragen.

ELENA fasst alle Daten von Arbeitnehmern und Beamten zusammen, die für einen Einkommensnachweis nötig sind. Die Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar verpflichtet, dafür die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten unter anderem zu Einkommen, Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten ist Teil der unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeleiteten Hartz-Reform. Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Brüderle ein Moratorium für ELENA angedeutet. Dies sei sinnvoll, wenn ELENA keine Entlastung für den Mittelstand bringe.

quelle : heise.de

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt:Czech Media Factoring zockt per Mahnung ab

28.06.2010
Czech Media Factoring zockt per Mahnung ab
Erst hießen sie TRC Telemedia, jetzt nennen sie sich Czech Media Factoring. Aber die Masche ist die gleiche geblieben.

Über Mahnschreiben einer Firma Czech Media Factoring beschweren sind unzählige Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

Die Masche ist bereits unter anderen Namen hinlänglich bekannt: In den Mahnschreiben wird behauptet, der Verbraucher habe eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen. Als Beleg dafür diene die angegebene Rufnummer des Verbrauchers. Die Kosten des Anrufes betragen satte 90 Euro. Welche Art Service man denn in Anspruch genommen haben soll, wird nicht weiter erklärt.

Czech Media Factoring macht sich mit den Schreiben wenig Mühe, die Spuren der Vergangenheit zu vertuschen. Zwar wird in der Fußzeile eine Adresse in Tschechien angegeben, jedoch verwendet man das nahezu identische Schreiben der Vorgängerinnen. Die der Verbraucherzentrale vorliegenden Mahnungen weisen das altbekannte Postfach der TRC Telemedia in Petersberg aus. Gleiche Briefe wurden auch unter den zwischenzeitlichen Namensnennungen MB Direct Phone, dann Roxborough Management und Pepper United versandt.

Viele Betroffene berichten, dass sie keinen Kontakt zu den hier genannten Firmen hatten und oft auch die angegebene Telefonnummer nicht stimmt. Die Anbieter versuchen bewusst die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu umgehen. Telefonerotik-Dienste laufen üblicherweise über Rufnummern, die mit 0900 beginnen. Nach dem TKG unterliegen derartige Mehrwertdienste klaren Regelungen mit eindeutigen Vorgaben zum Verbraucherschutz.

Die Verbraucherzentrale rät, nicht zu zahlen. Wer gegen die Rechnung bzw. Mahnung Widerspruch einlegen will, kann dazu diesen …Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Abofallen: Verbraucherministerin will Gesetze verschärfen

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner will mit neuen Vorschriften gegen Abo- und Kostenfallen im Internet vorgehen.

Ministerin Aigner will mit einer sogenannten Button-Lösung Abzockern im Internet das Leben schwer machen. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten sollen Kunden künftig einen gesonderten Hinweis auf den Preis bekommen und dies mit Klick auf einen Button bestätigen müssen. “Trickreich gestaltete Internetseiten, auf denen Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden, haben mit der Button-Lösung keine Chance mehr”, sagte die CSU-Ministerin im Berliner “Tagesspiegel”.

Aigner berichtete weiter, notfalls werde Deutschland die Vorschriften im Alleingang verschärfen. Man werde sich um eine nationale Lösung bemühen, sollte bis Herbst keine europaweite Button-Regelung in Sicht sein.

quelle und voller Bericht : computerbetrug.de

Eine Diskussion dazu findet man im Forum von computerbetrug.de : HIER

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Bundesjustizministerium plant Fachanhörungen zum Urheberrecht

Das Bundesjustizministerium hat in den kommenden Monaten einige Fachanhörungen zur Reform des Urheberrechts vorgesehen. Dabei geht es um das geplante “Dritte Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft”. Die Anhörung am 28. Juni behandelt das Thema Leistungsschutzrecht für Verleger, in der am 13. Juli geht es um Open Access, Kabelweitersendung und Kneipenrecht, am 27. September um kollektive Rechtewahrnehmung und am 13. Oktober um verwaiste Werke.

Das Bundesjustizministerium hat bisher eine Anfrage von heise online zu Details der Anhörungen noch nicht beantwortet. Die Anhörungen sind in der Regel nicht öffentlich. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will laut Netzpolitik.org am Montag, dem 14. Juni, eine “Berliner Rede zum Urheberrecht” halten.

quelle :  heise.de

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Gesetzesentwurf gibt Barack Obama im Notfall Kontrolle übers Internet

Der US-Senat hat die Regelung vorgelegt. Obama soll weitreichende Kompetenzen erhalten. Wer sich nicht an Verbote hält, könnte abgemahnt werden.

US-Präsident Barack Obama könnte einen persönlichen Notausschalter für das Internet bekommen – zumindest rechtlich. Das sieht ein aktueller Gesetzesentwurf (PDF) des US-Senats vor. Obama bekäme die Macht, in Notsituationen Teile des Internets zu kontrollieren oder sogar abzuschalten.

Jeder, der gegen etwaige “Notfallmaßnahmen” verstoße, könnte in der Folge abgemahnt werden, heißt es vonseiten der amerikanischen Heimatschutzbehörde. Solche Maßnahmen könnten etwa Provider, Suchmaschinenbetreiber oder auch Softwarefirmen betreffen.

Quelle :  zdnet.de

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Datenschutzbeauftragter warnt vor Missbrauch bei Handy-Ortung

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat dringend vor Missbrauch bei der Ortung von Mobiltelefonen gewarnt. Bei der großen Zahl der Nutzer von Ortungssystemen könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Menschen geortet würden, “die weder davon wissen, noch damit einverstanden wären”, sagte Schaar. “Diese heimliche Ortung muss gesetzlich und technisch soweit wie möglich unterbunden werden.”

Paragraf 98 des Telekommunikationsgesetzes verlange eine schriftliche Einwilligung, geortet zu werden. Zudem müsse der Handy-Nutzer bei jeder fünften Ortung per Textmitteilung (SMS) darüber informiert werden. Unseriöse Anbieter umgingen diese Regelung aber, so Schaar. “Wenn jemand fälschlicherweise für mich eine solche Erklärung abgibt, habe ich als Betroffener kaum eine Möglichkeit herauszufinden, ob mein Handy geortet wird. Hier ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet.”

quelle : heise.de

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