Schlagwort-Archive: Revision

Webtains vs. verbraucherschutz.tv – Streitwert für Revision vor dem BGH zu gering

Die Webtains GmbH – damals noch unter Leitung von Geschäftsführer Michael Burat, hatte den Betreiber von verbraucherschutz.tv auf Unterlassung der so genannten “Kontoklatsche” verklagt.

Quelle und vollständiger Bericht: verbraucherschutz.tv

Weiterführende Informationen und Material dazu:

Via Abzocknews.de

 

 

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Bundesgerichtshof: Revisionen von Michael Burat und Bernhard Syndikus verworfen…

…ebenso wie die von Alexander Kleinjung, wie man einer Pressemitteilung des LG Osnabrück vom 15.04.13 entnehmen kann. Die Revisionen wurden mit Beschluss des BGH vom 05.04.13 verworfen, wodurch das Urteil des LG Osnabrück (Abmahnungsbetrug nach vorgetäuschtem e-card-Spam) jetzt rechtskräftig ist – eine weitere Revision von Michael Burat wegen des Abofallen-Urteils des LG Frankfurt am Main steht hingegen noch aus.

Quelle : Abzocknews.de / zum Artikel

 

 

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Michael Burat und RA Bernhard S. haben Revision gegen das Urteil eingelegt

Wie eine offizielle Presseverlautbarung des Landgerichts Osnabrück meldet, haben Michael Burat und der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. ebenso wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen das Urteil der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun die Entscheidung auf etwaige Rechtsfehler zu überprüfen.

Quelle: Landgericht-Osnabrueck.Niedersachsen.de / Zum Artikel

Via: Konsumer.info / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

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Abzock-Grüße: Angeklagte und Staatsanwaltschaft legen Revision gegen Osnabrücker Urteil ein

Der massenhafte Betrug mit Grußkarten wird jetzt wohl auch den Bundesgerichtshof beschäftigen: Sowohl die beiden Hauptangeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück eingelegt. Das erklärte Gerichtssprecher Holger Janssen auf Nachfrage unserer Zeitung.

Quelle: Noz.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Verkäufer angeschmiert: Gericht stoppt Etikettenschwindel bei Nutella

Mit Schokolade fit werden? Dass dies möglich ist, wollte der Hersteller von Nutella vermitteln. Nun ist dieser Etikettenschwindel gerichtlich untersagt.

Quelle: Stern.de / Zum Artikel

via Abzocknews.de

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Urteil: Kein Vertragsschluss bei live2geth

Empfindliche Schlappe für die OPM Media GmbH: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass mit der Anmeldung auf der Seite www.live2gether.de keine Einigung über einen kostenpflichtigen Vertrag zustande kommt. Betroffene müssen die geforderten Abogebühren demnach nicht bezahlen.

Die OPM Media GmbH betreibt so umstrittene Portale wie live2gether.de oder auch drive2u.de – Internetseiten, die von vielen Verbrauchern als Abofallen bezeichnet werden. Wer sich auf den genannten Seiten mit Name und Adresse anmeldet, bekommt wenig später eine hohe Rechnung ins Haus geschickt, weil er einen Vertrag über einen kostenpflichtigen Zugang zu einer Datenbank abgeschlossen habe. So zumindest die Behauptung der Firma.

Das Landgericht Berlin erteilte dem Geschäftsmodel der OPM Media GmbH nun allerdings eine Absage, zumindest, was die Seite live2gether.de betrifft. Nachdem das Amtsgericht Amtsgerichts Lichtenberg in erster Instanz noch eine Zahlungspflicht bei live2gether.de gesehen hatte, stellten die Berliner Richter nun in der Berufung fest, dass die Anmeldung auf der Seite  “kein Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrages” darstelle. Denn die Anmeldeseite sei “nicht so gestaltet, dass sie bei dem Durchschnittsverbraucher zwangsläufig zu der Erkenntnis führt, dass die Leistung der Klägerin kostenpflichtig ist”.

Der Hinweis auf die entstehenden Kosten sei bei live2gether.de “so versteckt, dass er vom im Internet surfenden Durchschnittsverbraucher nicht zwangsläufig gesehen wird, sondern erst bei sehr genauem Lesen”. Auch die Notwendigkeit, persönliche Daten einzugeben, lasse “nicht zwingend den Schluss auf Kostenpflichtigkeit zu”, so die Berliner Richter weiter. “Im Übrigen kommt in den Texten der Klägerin nicht zum Ausdruck, dass überhaupt ein Vertrag geschlossen werden soll; dieses Wort wird gemieden, stattdessen wird nur von “anmelden” und “Anmeldung abschließen” gesprochen und der Eindruck einer reinen Registrierung hervorgerufen”, heißt es in dem Urteil (LG Berlin, Urt. v. 21. Oktober 2011 – Az. 50 S 143710).

 

Quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

Vorsicht, die neue Firma mit den neuen Namen Treibt sich auch bei Facebook Rum und nennt sich Mitfahrzentrale-24.de und mitwohnzentrale-24.de

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Betrug beim KIKA trifft ARD und ZDF an empfindlicher Stelle

Seit dem 7. Dezember 2010 sitzt der frühere Herstellungsleiter des Kinderkanals (KIKA) in Untersuchungshaft. Die Revision von MDR und ZDF ermittelt noch immer parallel zur Staatsanwaltschaft. Von der soll in diesem Monat die Anklageschrift vorliegen. Die KIKA-Sommertour 2011 ist abgesagt

Quelle: Thueringer-Allgemeine.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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