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Monstersgame: Nach erfolgreichem Arena-Umbau steht neues System für Clankriege an

Der Kampf zwischen den Gestalten der Nacht im kostenlosen Browserspiel Monstersgame wird seit Jahren erbittert geführt. Vampire und Werwölfe verwandeln das Internet in regelmäßigen Abständen in ein Schlachtfeld. Nachdem das neue Arena-System Anklang findet, werden nun auch die Clankriege umgebaut.

Monstersgame steht vor allem international hoch im Kurs unter virtuellen Blutsaugern, in Deutschland ging zuletzt im Mai Server Nummer 23 ans Netz. Mit der Überarbeitung des Arena-Systems erhielt das Spiel eine belebende Infusion. Dank selbst konfigurierbaren Kampfplätzen und neuartigem Bewertungssystem ist es nun auch Anfänger-Vampiren und Wölfen niedriger Level möglich, ganz oben in der Bestenliste zu stehen und die Preise dafür einzusacken. Laut Christoph Starkmann, einem der Monstersgame-Entwickler von RedMoon Studios

quelle : browsergames.de

via Christoph Starkmann/im Jabber Netz

Wer Infos zum Spiel oder Anleitungen sucht, ist bei mgwiki sicher richtig.

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Abmahn-Masche zielt auf Porno-Sauger

Seit einigen Tagen schwappt wieder vermehrt gefälschte Abmahnpost der (nicht mehr existierenden) Kanzlei Knil – KUW Rechtsanwälte und Partner in die Postfächer von Internet-Anwendern. Darin heißt es, durch das Herunterladen urheberrechtlich geschützten pornografischen Videomaterials und musikalischer Werke habe sich der Empfänger laut Urhebergesetz strafbar gemacht.

Die Firma Videorama GmbH habe mit einem Antipiracy-Dienstleister die IP-Adresse bei der Nutzung in einem P2P-Netzwerk aufgezeichnet und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Die Kanzlei sei nun beauftragt, dem mutmaßlichen Sauger ein Angebot zur gütlichen Einigung zu unterbreiten: “Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen”, heißt es in dem Schreiben. Dann wolle man alle Ansprüche fallen lassen.

Die Bezahlung soll per Paysafecard erfolgen, wozu der Delinquent eine PaySafe-Karte für 50 Euro an einer Tankstelle oder einem Kiosk erwerben und den 16-stelligen Pin-Code in einer vorgegebenen Frist an eine E-Mailadresse senden soll.

quelle : heise.de

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