Schlagwort-Archive: Schweigen

Heroes of the Storm: Blizzard bringt Störer zum Schweigen

Mit überarbeiteten Meldeoptionen und einer Schreibsperre für den Chat will Blizzard künftig Störer in Heroes of the Storm stoppen. Bei der Community kommen die Maßnahmen ausgesprochen gut an.

Quelle und vollstaendiger Artikel :  golem.de /Zum Artikel

Heroes of the Storm Lets plays findet man Hier

 

 

 
 

 
 

Share

„Porno-Pranger“-Anwalt vor Gericht: Abmahnerei als illegales Geschäftsmodell?

Haben ein zwielichtiger Geschäftsmann und ein bekannter Regensburger Rechtsanwalt sich zusammengetan, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen Geld zu verdienen? Am Freitag fand deswegen ein erstes Zivilverfahren gegen einen Anwalt der „Porno-Pranger“-Kanzlei Urmann und Collegen statt.

Quelle und vollständiger Bericht: regensburg-digital.de

Siehe auch:

Weiterführende Informationen und Material auf Abzocknews.de:

via Abzocknews.de

 

 

Share

Unister stellt umstrittene Produkte vorerst ein

Die festgenommenen Chefs von Unister (u.a. fluege.de) schweigen zu den Vorwürfen der illegalen Geschäftemacherei. Das Unternehmen weist die Anschuldigungen zurück – und stellt zugleich die umstrittenen Produkte, um die es geht, vorerst ein.

Quelle und vollständiger Bericht: heise.de

Weiterführende Informationen auf Abzocknews.de:

Via Abzocknews.de

 

 

Share

BGH-Urteil zu Kuckuckskindern: Mutter muss biologischen Vater benennen

Mehr als 4000 Euro will sich ein Kuckucksvater vom tatsächlichen Erzeuger seines vermeintlichen Kindes zurückholen – doch die Mutter weigert sich, dessen Identität preiszugeben. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden: Die Frau hat kein Recht, den biologischen Vater zu verschweigen.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

Share

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

mitfahrzentrale-24.de muss Kosten deutlich angeben

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

24.10.2011 – Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.

Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter “Kundeninformation” in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.

Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig

Quelle : vzbv.de

Share

Zum Prozessbeginn schwiegen die Angeklagten

Die Verflechtungen dieses Gewinnspielbetruges sollen nach den Erkenntnissen der Staatsanwälte bis nach Österreich reichen, die Taten werden auch als “Wiener Karussell” benannt. Ein Dienstleister des Lastschriftverfahrens soll in der österreichischen Hauptstadt unter dem Namen “Luck 24 GmbH” firmieren.

Quelle: Badische-zeitung.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: Abzocknews.de

Share

Chapso.de – Alles ein Missverständnis ?

Viele Benutzer bekamen vor Tagen eine Mail von Chapso.de mit einer Forderung fuer einen damaligen Kostenlosen dienst, dieser wurde in einen Kostenpflichten dienst umgewandelt und per Email wurden somit Forderungen versendet. ( Wir berichteten : “Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung” )

Jetzt versenden die Betreiber von Chapso.de erneut eine Email an seine Kunden und sprechen dort von einem Missverstaendnis in der Voreheriegen Email, wie Leser unseres Blog Berichteten, hier einmal die Email :

Hallo lieber Nutzer,

heute bekommst du schon wieder eine Email von uns, aber diesmal mit einem etwas anderem Hintergrund. Wie du dich vielleicht erinnerst, haben wir dir vor gut drei Wochen eine Email mit einer Ankündigung einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesendet. Auf diese möchten wir uns zunächst kurz beziehen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen umgestellt werden, da die Kosten für das Betreiben des Homepage-Baukastens (Datenbankserver, Backupserver, Domains, Support, Techniker) enorm gestiegen sind und wir deswegen gezwungen sind, die kostenlose Variante auf die kostenpflichtige Variante (sprich eine monatliche Nutzungsgebühr in Höhe von fünf Euro) umzustellen. Die Art und Weise, wie die Umstellung erfolgen sollte, führte jedoch leider zu einigen Missverständnissen, weswegen wir heute abermals auf dich zukommen. Deshalb teilen wir dir hiermit mit, dass die dir gestellte und per Email übersendete Forderung bis zur aktiven Bestätigung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenstandslos ist. Wir hoffen auf dein Verständnis, dass wir deine Homepage jedoch nur bei aktiver Bestätigung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterführen können. Andernfalls wird die Homepage zum 17. Oktober 2011 deaktiviert.

Solltest du deinen Account in den letzten drei Wochen bereits postalisch gelöscht haben, so sei an dieser Stelle angemerkt, dass wir uns aktuell in der Löschungsphase befinden, welche sich jedoch noch ein paar Tage hinziehen kann. Bis spätestens zum 17. Oktober 2011 sind dann alle Löschungen bearbeitet und durchgeführt. Die Löschung der Nutzerdaten beendet das laufende (kostenlose) Vertragsverhältnis.

Beste Grüße,
das Chapso.de-Team

Da kann man unserer Meinung nach nur drueber Schmunzeln, den hier scheint der druck auf Chapso.de gestiegen zu sein auch durch die Verbraucherzentrale die sich damit befasst ( siehe dazu unseren Beitrag, link siehe oben im Artikel), da macht man dann gute Miene zum boesen spiel und Spricht schnell von einem Missverstaendnis und versucht mit der neuen Email das Ruder rumzureissen und doch etwas die Kritik im Zaum zu halten.

Vielen dank an die Leser hier fuer die Informationen und vielen Reaktionen.

Share

Prozess um Online-Betrug: 480 Zeugen müssen antanzen

Massenhaft soll der 37-jährige Angeklagte mit Internet-Handel Geld für Autoteile und -zubehör per Vorkasse kassiert, die Ware aber nie geliefert haben. Gemessen an der Zahl der 480 angeklagten Betrugsfälle Fälle ist die Schadenssumme mit 54 000 Euro relativ gering. der prozessuale Aufwand dafür aber umso größer. Denn der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen.

Quelle: Mainpost.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Bei Chapso.de keine Kostenpflicht ohne Zustimmung

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

16.09.2011
Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!

Chapso.de-Nutzer aufgepaßt!
Keine Kostenpflicht ohne ausdrückliche Zustimmung

Seit dem letzten Wochenende sind die registrierten Nutzer der Website www.chapso.de in heller Aufregung. Die Daboo GmbH hat ihnen per E-Mail mitgeteilt, ab dem 21. September 2011 sei die bislang kostenlose Nutzung der Seite kostenpflichtig. Sie schrieb dazu:

“Die geänderten AGB gelten als stillschweigend angenommen, wenn du nicht binnen von zwei Wochen nach Erhalt dieser Email einen schriftlichen Widerspruch hinsichtlich der AGB-Änderungen an uns sendest.”

“So kommt selbstverständlich keine Vertragsänderung zustande.” erklärt Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. Sie rät allen Betroffenen, auf diese E-Mail nicht zu reagieren und, falls eine Rechnung ins E-Mail-Postfach oder ins Haus flattert, diese keinesfalls zu begleichen. Eine Vertragsänderung bzw. das Zustandekommen eines Vertrages mit Verbrauchern bedarf der ausdrücklichen Annahme eines Angebotes.

Die Daboo GmbH und ihre beiden Geschäftsführer sind abgemahnt und aufgefordert worden, weitere Mitteilungen dieser Art zu unterlassen und alle Betroffenen zu informieren, dass durch einen fehlenden Widerspruch keine Kostenpflicht ausgelöst wird. Nowarra kündigt an, notfalls gerichtlich vorzugehen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : vz-berlin.de

Share