Nachdem der Bundesgerichtshof bereits 2012 entschieden hatte, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für Rechtsverletzungen durch Minderjährige haftet, hat er diese Rechtsprechung also noch erheblich ausgeweitet.
Der Betreiber der Seite DDF.to ist wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt worden. Bei dem Angebot handelte es sich um einen illegalen Streaming-Dienst, über den die Nutzer sämtliche Folgen der Kult-Hörspielreihe “Die drei Fragezeichen” anhören konnten.
Die Firma hat aber noch etwas anderes verändert: Der bisherige Direktor Philipp Wiik ist aus der Firma ausgeschieden. Der neue Direktor ist ein beninischer Staatsangehöriger namens namens Djengue Nounagnon Sedjro Crespin.
Zahlreiche Medien berichten über eine bevorstehende zweite Abmahnwelle durch die Kanzlei U+C. Herr Urmann soll in einem Interview gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung angedeutet hat, dass nächste Woche wieder neue Abmahnungen verschickt werden. Er gab an, dass es „nächste Woche wieder
Laut Trend Micro kursiert auf Warez-Seiten und im BitTorrent-Netz derzeit der Trojaner PASSTEAL, der den gesamten Passwortspeicher des Browsers ausliest und an Cyber-Ganoven überträgt. Der Schädling soll sich in Raubkopien von Programme und eBooks verstecken.
“Eltern haften nicht für ihre Kinder”: So lautet der Tenor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag, die der vor dem höchsten deutschen Gericht unterlegenen Musikindustrie nicht schmecken dürfte. So sehen Branchenvertreter nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Elternhaftung bei Filesharing vom Donnerstag auch weiterhin die Notwendigkeit eines “konsistenten Haftungs- und Durchsetzungsrahmens” und rühren die Trommel für ein Three-Strikes-Warnmodell.
Kabel Deutschland hat in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Fassung vom Mai 2012 (PDF) eine Bandbreitendrosselung für Filesharing und One-Click-Hoster vorgesehen. Wird es eng im Netz, werden andere Dienste diesen gegenüber priorisiert. Darüber hinaus behält sich Kabel Deutschland vor, ab einem täglichen Durchsatz von 10 Gigabyte an einem Anschluss Filesharing-Anwendungen und Downloads von One-Click-Hosting-Diensten für den Rest des Tages auf eine Bandbreite von 100 kBit/s für den Downstream zu reduzieren.
Zum “Tag des geistigen Eigentums” passt eine Abmahnung, die ein Pornodarsteller kürzlich erhielt. Der Bodenturner wurde nicht etwa von seinem Arbeitgeber abgemahnt, weil er bei der Arbeit gestöhnt oder sich gar sexueller Belästigung schuldig gemacht hätte. Im Gegenteil fand der Produzent die Arbeitsleistung vermutlich sogar anregend, und auch die Kunstfreunde scheinen das Werk ausgiebig zu frequentieren.
Wie auf tutsi.de beschrieben und mittlerweile von der Telekom auch bestätigt wird, sind mehrere weit verbreitete Router der Marke speedport fehlerhaft gesichert und können offenbar problemlos geknackt werden. Dies könnte erheblichen Einfluß auf die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen Filesharing abmahnungen haben.
Haben Sie heute schon Ihre E-Mails abgerufen? Wenn ja, dann wartet da hoffentlich keine unliebsame Überraschung in Form einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – sogenanntes Filesharing – auf Sie! Die Verbraucherzentrale warnt.