Schlagwort-Archive: Sicherung

BWL Letter & Support GmbH ist insolvent

BWL Letter & Support GmbH ist insolvent36 IN 38/10 – 3 -: Über das Vermögen der BWL Letter & Support GmbH, Hauptstr. 36, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 204914), ist am 30.03.2010 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz S., Hans-Böckler-Allee 9, 30173 Hannover, Tel.: 0511-89979690, Fax: 0511-899796929, E-Mail: hannover@bbl-law.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.5.2010 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). [antiabzockenet]

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Angeblich Adeliger belästigt weiter mit Telefon-Abzocke

Angeblich Adeliger belästigt weiter mit Telefon-Abzocke

Ein Lästling am Telefon setzt derzeit verstärkt Verbrauchern zu. Einschlägig bekannt wurde er als "Friedrich von Haber – Vorsitzender der Vereinigung Gewinnspieleintragsdienste", der monatelang rund um die Uhr automatisch anrufen ließ.

Der Nerver von niederem Adel setzte traditions­gemäß auf eine alte Abzock-Masche. Er versprach ein "BMW Coupé inklu­sive Spritgeld und Versicherung für ein Jahr im Wert von 30.000 Euro oder einen Geldpreis in gleicher Höhe". Um an die Gewinne zu gelangen, sollten innerhalb von 48 Stunden seine teuren 0900er-Nummern angerufen werden.

Der permanente Rat der Verbraucherzentrale NRW zu solchem Vorgehen: Einfach auflegen und nicht zurückrufen! Denn mit Telefonnummern, die meist mit zwei Euro pro Minute auf der Telefonrechnung erscheinen, kas­sieren Anbieter gnadenlos ab.

Viele verstoßen zudem gegen geltendes Recht, indem sie – wie Friedrich von Haber – die Rufnummer unterdrücken. Seine rechtswidrigen Anrufe erfolgten obendrein ohne die gesetzlich geforderte Einwilligung der Angerufenen. Zudem fehlte die laut Gesetz zwingende Angabe des Preises der beworbenen 0900er-Nummer.

Zwar hat die Bundesnetzagentur bereits Anfang des Jahres dem Adels­mann mehrere Abzocknummern abgeschaltet, mit denen er auf Kunden­fang war. Doch der Spuk geht weiter. Massenweise melden sich derzeit Geschädigte bei der Verbraucherzentrale NRW, die Haber-Rechnungen von oftmals weit über 50 Euro bezahlen sollen. Dabei hat die Bundes­netzagentur eine Rechnungslegung- und ein Inkasso ausdrücklich verboten.

Quelle und vollständige: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

[antiabzockenet]

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Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –

Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010

Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –

I. Sachverhalt

1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).

Im Vergleich zu den Regelungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert;
eine Erhöhung für den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen. Einmalige
Beihilfen werden nur noch in Ausnahmefällen für einen besonderen Bedarf
gewährt. Zur Deckung unregelmäßig wiederkehrenden Bedarfs ist die
Regelleistung erhöht worden, damit Leistungsempfänger entsprechende
Mittel ansparen können.

……

……

6. Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren
Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
Kindern.

7. Diese Verfassungsverstöße sind weder durch die Auswertung der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des
regelsatzrelevanten Verbrauchs zum 1. Januar 2007 noch durch die Mitte
2009 in Kraft getretenen §§ 74 und 24a SGB II beseitigt worden.

quelle : bundesverfassungsgericht.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Lücke im Internet Explorer: Gute und schlechten Nachrichten

US-Medienberichten zufolge will Microsoft noch in dieser Woche einen Emergency Patch veröffentlichen, der die für Angriffe auf Unternehmen wie Google ausgenutzte Lücke im Internet Explorer schließen soll. Derzeit führen die Redmonder noch eine Qualitätssicherung des Patches durch.

Bleibt zu hoffen, dass die Redmonder die Ankündigung wahr machen, denn die Einschläge kommen näher. Mehrere Berichte von Sicherheitsspezialisten widersprechen nämlich Microsofts IE-Verwundbarkeitsmatrix, wonach eigentlich nur Anwender des Internet Explorer 6 unter Windows 2000 und XP besonders gefährdet seien. Microsoft empfiehlt aktuell, auf den Internet Explorer 8 zu wechseln, da dieser zwar die Lücke aufweise, diese dort aufgrund der aktivierten Datenausführungsverhinderung (DEP) nicht ausnutzbar sei.

Dies trifft zwar für den zuerst veröffentlichten Exploit zu. Der Browserspezialist Dino Dai Zovi hat jedoch nach eigenen Angaben einen Exploit entwickelt, der auch mit dem Internet Explorer 7 unter Vista funktioniert.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Datensicherheit : Forscher knacken Verschlüsselung

Die heute gebräuchlichen Schlüssel zur Sicherung etwa von Kreditkartennummern im Internet könnten nach Erkenntnissen von Forschern schon in einigen Jahren unsicher werden. Ein internationales Team unter Bonner Beteiligung hat jetzt einen 768 Bit langen Schlüssel geknackt. Das sei eine Zahl mit 232 Stellen und damit Weltrekord, teilte die Universität Bonn mit. Damit sind die Forscher dem aktuell gängigen Schlüssel von 1024 Bit schon ein Stück näher gekommen. Die Forscher nutzten ein Computernetzwerk. Auf einem herkömmlichen PC hätte das Knacken dieses Schlüssels nach ihren Angaben rund 2000 Jahre gedauert.

Viele Verfahren zur Verschlüsselung sensibler Daten beruhen darauf, dass es äußerst schwierig ist, große Zahlen in ihre sogenannten Primfaktoren zu zerlegen. Primfaktoren sind diejenigen Primzahlen, die multipliziert die gesuchte Zahl ergeben.

quelle : n-tv.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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