Schlagwort-Archive: sittenwidrig

Teure Gratis-Onlinespiele

Ein Widerspruch in sich? Nein: Denn das haben sicherlich schon viele Eltern erleben müssen: Ihr Filius (seltener: ihre Filia) spielt ein Online-Spiel. Das ist gratis. Kein Problem, also, könnte man denken. Doch dem Nachwuchs wird beim Spielen bewusst, dass es viele andere Mitspieler gibt, die einfach besser sind – besser ausgerüstet, besser ausgestattet, besser trainiert.

Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel

via Abzocknews.de

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Eltern müssen Zusatzdienste für kostenlose Online-Spiele nicht zahlen

„Wer Minderjährige animiert, unbefugt in den Geldbeutel der Eltern zu greifen, handelt sittenwidrig. Auch dann, wenn die Eltern so fahrlässig waren, den Geldbeutel nicht wegzuschließen.“

Quelle: Saarbruecker-zeitung.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2: abzocknews.de

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AG Bonn holt aus: Klatsche für Sven Schulze

AG Bonn holt aus: Klatsche für Sven SchulzeAuch Rechtsanwalt Sven Schulze, seines Zeichens Inkassojurist für Online-Abzocker, hat sich jetzt eine schmerzende Klatsche vom AG Bonn eingefangen. Im vorläufigen Urteil (103 C 422/09) wurde festgestellt, dass das Verhalten des RA Schulze eine zur Schadensersatzpflicht führende, sittenwidrige vorsätzliche Schädigung darstellt.
Mit RA Sven Schulze wurde jetzt also jeder der einschlägig bekannten Inkassojuristen für die Abofallen-Mafia, nebst Katja Günther und Olaf Tank, zum Schadenersatz verurteilt. Die Urteile […]
[abzocknews.de]

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Im Zweifel für den Gesetzesbrecher

Die Frage ist schon fast philosophisch: Darf ein Kunde von einem Vertrag zurücktreten, den das Gesetz gar nicht erlaubt? Ja, sagt der Bundesgerichtshof – allerdings gibt es Einschränkungen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückabwicklung von sittenwidrigen Geschäften im Versandhandel erlaubt. Dies gilt etwa für den Kauf von Radarwarngeräten, deren Benutzung in Deutschland verboten ist, wie das Gericht am Mittwoch entschied. Dem Urteil zufolge haben Kunden beim Versandhandel ein Widerrufsrecht, das unabhängig davon gilt, ob der Vertrag wirksam zustande kam (BGH Az.: VIII ZR 318/08).

quelle : focus.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden ueber : abzocknews.de

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Urteil: Online-Versteigerung von Sex ist sittenwidrig

Die Online-Auktionsplattform Lovebuy.de ist mit dem Versuch gescheitert, die Mitgliedsgebühren eines Nutzers einzuklagen, der diese nicht – wie bei der Anmeldung gefordert – zahlen wollte.

Das Amtsgericht Wuppertal wies die Klage des Betreibers gegen den User zurück. Der Grund: Der Gegenstand der Geschäftsbeziehung ist sittenwidrig, womit der Vertrag trotz der ausdrücklichen Anmeldung des Nutzers bei dem Dienst nichtig ist.

Immerhin bestehe das Kerngeschäft der Plattform darin, die Leistungen von Prosituierten zu versteigern. “Die von ihr (der Betreiberfirma VMA Management) selbst vorgelegten Screenshots lassen keinen Zweifel daran, welcher Art die zur Auktion gebrachte weibliche Begleitung ist”, heißt es in dem Urteil (31 C 230/09).

Dass in der Versteigerung von Sexdiensten der Schwerpunkt der Plattform liegt, ändere sich auch nicht durch die zusätzlich angebotenen Erotikartikel. VMA Management könne daher weder Mitgliedsbeiträge bei zahlungsunwilligen Usern eintreiben, noch Mahngebühren oder Rechtsanwaltskosten in Rechnung stellen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Artikel anzusehen.

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