Schlagwort-Archive: spammer

Internetbetrüger spielen mit den Gefühlen einsamer Menschen

Wie skrupellos Internet-Betrüger mit den Gefühlen anderer Menschen umgehen stellen derzeit unzählige Spammer unter Beweis. Ein per e-Mail zustande gekommenes vermeintliches Date mit einem russischen Modell kann sehr schnell in Abzocke enden. Weltweit enthält momentan jede 25. Spam e-Mail ein derartiges Date-Angebot.

quelle : virenschutz.info

via abzocknews.de

[download id=”1″]

Share

Stellungnahme der SuperComm Data Marketing GmbH zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Spam

Herr Sven Nobereit, Geschäftsführer der SuperComm Data Marketing GmbH aus Bonn, eine Tochter der Schober-Group, bat mich um die Veröffentlichung einer Stellungnahme zum Teilzitat eines Beitrags vom 02.07.10 mit dem Titel “SuperComm, GF Sven Nobereit: Wegen Spam verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig” – nachfolgend die Stellungnahme: ( diese Mail ging an den Betreiber von abzocknews.de und meiner Wenigkeit )

Sehr geehrter Herr Fuchs,

gerne möchten wir erneut Stellung zu einer von Ihnen veröffentlichten Meldung beziehen und hoffen – ebenso wie seinerzeit bei unserem Feedback zu Ihrem Anpfiff.de Artikel – auf eine Publikation im Rahmen der von Ihnen gelobten freien Meinungsäußerung.

Herr Maier fiel erstmals im Jahre 2008 auf, als er SuperComm wegen angeblichen Spams abmahnte und Schadensersatz forderte. SuperComm sperrte somit die betroffene Adresse und gab im Rahmen dessen leider auch – voreilig – eine Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Maier ab, wies jedoch darauf hin, dass Herrn Maier kein Schaden entstanden sei und verweigerte die Zahlung des ebenfalls geforderten Schadensersatzes.

Die simple Betätigung des jeder Aussendung beigefügten Abmeldelinks hätte zur sofortigen Abmeldung geführt. Auch telefonisch, postalisch oder via Fax hätte sich Hr. Maier umgehend austragen können. All diese Optionen wurden nicht genutzt und bewusst direkt rechtliche Instanzen eingeschaltet. So gab sich Herr Maier auch nicht mit der reinen Unterlassungserklärung zufrieden und beharrte auf der Zahlung seiner Schadensersatzforderung. Folglich wurde durch SuperComm eine negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Stuttgart gegen ihn erhoben und diese durch ein Anerkenntnisurteil gewonnen. Vor dem Amtsgericht Stuttgart musste Herr Maier anerkennen, dass ihm der von ihm selbst behauptete Schadensersatzanspruch gegen SuperComm gar nicht zustand.

Über dieses Verurteilung des Herrn Maier selber wird dieser verständlicherweise nicht sehr erfreut gewesen sein. So kam es auch, dass er sich im Jahre 2009 auch unter Ausnutzung der im Rahmen des rechstkonformen DOI-Verfahrens verschickten Bestätigungsmails erneut zu Worte meldete.

Über verschiedene, von SuperComm betriebene Portale wurden im Jahre 2009 Anmeldungen durchgeführt, wodurch auch die geläufigen und der Schutz vor Falschanmeldungen dienenden Double-Opt-In-Mails zur Bestätigung der Anmeldung verschickt wurden. Allein für die Zustellung dieser – gerade zur Vermeidung ungewünschter Werbung dienender Mails – forderte er sodann die Vertragsstrafe ein, welche ihm das Amtsgericht Bonn (in unseren Augen unverständlicherweise) zusprach, weil SuperComm nicht beweisen konnte, dass er es war, der die Anmeldung im DOI-Verfahren durchgeführt hatte. Welchen Sinn machen vorm Hintergrund dieser Rechtsprechung überhaupt Double-Opt-In Prozesse?

SuperComm zahlte daraufhin in Erfüllung des Urteils die Vertragsstrafe und sperrte zum Selbstschutz vor weiteren bewussten (oder auch aufgrund des geläufigen Namens durch Dritte initiierten) Anmeldeversuchen die komplette Domain für jedwede Anmeldung und es ist technisch ausgeschlossen, dass irgendeine Anmeldung zum E-Mail-Empfang an auf …(a)maier.de lautende E-Mail-Adressen sowie ein Versand an solche Adressen erfolgen kann. Sie ahnen gar nicht, wie viele „Max Mustermann“, „Tina Tester“ und 123(a)test.de sowie auch irgendwas(a)maier.de von Usern zum Spaß eingegeben werden. Und hierfür wird man dann belangt?!

In unseren Augen am bedauerlichsten ist jedoch die nun nach abschließender Rechtssprechung erfolgte Verleumdungskampagne gegenüber unserem Haus. Wie uns zu Ohren gekommen ist, versucht Herr Maier aktuell dieselbe „Masche“ auch bei anderen Unternehmen, die ebenfalls im Direktmarketing tätig sind. Entsprechende Informationen betroffener Häuser liegen uns vor. Dies belegt in unseren Augen, dass der „Hüter von Recht und Ordnung“ selber sehr wohl auch monetäre Interessen mit seinen Aktivitäten verfolgt.

Es liegt nicht in unserem Interesse wegen einem Einzelfall eine große PR-Kampagne zu starten. Dennoch sehen wir uns inzwischen – durch das Agieren von Herrn Maier – gezwungen zumindest eine kurze Schilderung aus unserem Blickwinkel abzugeben.

Nur weil SuperComm nicht beweisen konnte, dass die zugestellten Mails nicht auf einer möglichen betrügerischen Anmeldung beruhten, ist SuperComm gewiss nicht als Spammer zu bezeichnen. Die Adressgenerierung bei SuperComm erfolgt ausschließlich via „vermeintlich“ rechtssicherem Double Opt In und es werden weder Adressen auf illegalem Wege generiert noch inhaltliche SPAM Nachrichten produziert. Selbstverständlich kennen auch wir andere und deutlich einfachere Handhaben in dieser Branche. Hiervon sowie dem von Ihnen ebenfalls weitergetragenen Vorwurf der bewussten SPAM-Aussendung distanzieren wir uns jedoch deutlich!

Mit freundlichem Gruß

Sven Nobereit

Share

Fliegender Wechsel bei Spam-Domains

Fliegender Wechsel bei Spam-DomainsSpammer bewerben die in ihren Massenmails verlinkten Domains fast nur noch einen Tag oder kürzer, wie aus einer Studie von M86Security hervorgeht. Damit kommen die Spammer möglichen Abschaltaktionen und Einträgen in Blacklists zuvor, wie Carel van Straaten von Spamhaus im Rahmen eines Vortrags auf der DIMVA erklärte.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

Share

mybonicard.org:Ihre Mastercard mit Dispositionskredit ohne Schufa

Ich bin immer wieder erstaunt was fuer ein Dreck in meinen Mail filter landet.
Ihre Mastercard mit Dispositionskredit ohne Schufa nein wie erstaunt ich doch bin, den ich habe keine und moechte sicher keine.

Die Mail dazu :

newsletter@smb-services.com
Sehr geehrte Damen und Herren,,

myBONIcard macht es möglich.

Sie erhalten eine Mastercard Gold oder Black mit einem Dispositionskredit in Höhe
von 1500 Euro auch bei negativer DEUTSCHER Bonität.

Unsere Partnerbank mit Hauptsitz in Dubai und den europäischen Mitgliedstaaten ermöglicht dies schon seit Jahre für spanische Kunden und nun endlich auch in Deutschland.

Ihre neue Kreditkarte liegt für Sie zum Versand bereit.
Bitte Klicken Sie folgenden Link, um Ihre Karte zu bestellen.

http://www.mybonicard.org/

Wir werden Ihnen Ihre Kartenunterlagen innerhalb von 48 Stunden zukommen lasse.

Zusätzlich erhalten Sie durch eine Zahlung via PayPal eine 100%-tige Kundenzufriedenheitsgarantie und 100% Käuferschutz.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch unserer Präsentationseite.

Herzliche Grüsse Ihr

myBONIcard Info TEAM
http://www.mybonicard.org/
————————————————————————–

Sie erhalten diesen Newsletter im Auftrag unseres Kunden.
Für den Inhalt ist allein der Kunde verantwortlich.
————————————————————————–

P.S.:
Diese E-Mail haben Sie erhalten, weil Sie an der LIFESTILE-Konsumentenbefragung teilgenommen oder sich bei einem unserer Kooperationspartner angemeldet haben.

Das Austragen aus dem eMail-Verteiler kann jederzeit auf der Seite
erfolgen.

Bitte tragen Sie Ihre Daten korrekt ein:
Name: Sehr geehrte Damen und Herren, (am besten kopieren Sie diesen genau so, wie er hier geschrieben ist)

Rechtlicher Hinweis/Note:
Dies ist kein SPAM, sondern eine Rückmeldung/ Anfrage/Antwort/Bekanntgabe/Reaktion auf Ihr/e/n Eintrag/Anschreiben/Anfrage/Gesuch/Veröffentlichung/Bekanntgabe in / oder an ein Postfach /Gästebuch / Mailfach /Linkliste / Anzeige / Spainmail /Websiteeintragung bei uns und/ oder einem unserer Partner/öffentliche Werbe-Agenturen /träger/Onlineanzeigenunternehmen.
Es besteht kein Verstoß gegen das BGH, Urt. v.11.3.2004, I ZR81/01, ZAP 2004, Fach 1, S. 77.: Sollten Sie diese E-Mail mehr als einmal erhalten haben, bitten wir dieses zu entschuldigen. Es kann hin und wieder geschehen,dass manche Einträge/Anzeigen/Datensätze/Angaben/Archive doppelt, aber nicht gleicher Art/Inhalt sind.

Datenschutz:
Im Umgang mit Ihren persönlichen Daten, die wir für die Übertragung von E-Mails, die Abwicklung der Korrespondenz, oder Ihren Bestellungen benötigen,beachtet der Betreiber die Vorschriften der folgenden Gesetze: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und die Datenschutzverordnung für
Telekommunikationsunternehmen (TDSV).

——————————————————————————

Moment was liest man da ?

Rechtlicher Hinweis/Note:
Dies ist kein SPAM, sondern eine Rückmeldung/ Anfrage/Antwort/Bekanntgabe/Reaktion auf Ihr/e/n Eintrag/Anschreiben/Anfrage/Gesuch/Veröffentlichung/Bekanntgabe in / oder an ein Postfach /Gästebuch / Mailfach /Linkliste / Anzeige / Spainmail /Websiteeintragung bei uns und/ oder einem unserer Partner/öffentliche Werbe-Agenturen /träger/Onlineanzeigenunternehmen.
Es besteht kein Verstoß gegen das BGH, Urt. v.11.3.2004, I ZR81/01, ZAP 2004, Fach 1, S. 77.: Sollten Sie diese E-Mail mehr als einmal erhalten haben, bitten wir dieses zu entschuldigen. Es kann hin und wieder geschehen,dass manche Einträge/Anzeigen/Datensätze/Angaben/Archive doppelt, aber nicht gleicher Art/Inhalt sind.

Warhaftig, das ist also kein spam, Entschuldigung, man kann es noch so schoen umschreiben, es ist und bleibt Spam, und nein ich habe sicher nicht an der LIFESTILE-Konsumentenbefragung teilgenommen, den so ein dreck wird Ignoriert, geloescht etc.
Und zum Thema Gaestebuecher etc. muss man sicher nichts mehr schreiben 😉

Auf der Startseite des Unternehmens findet man aber einige Lustige Sachen :

Unsere Partnerbank mit Hauptsitz in Dubai und den europäischen Mitgliedstaaten ermöglicht es ab sofort endlich auch, dass deutsche, schweizer und österreichischen Bürger mit einer negativen Bonität aber dennoch finanzieller Sicherheit eine echte Mastercard mit Dispo Kredit erhalten.

Also ich glaube ich sehe mit dem Hauptsitz in Dubai eher ne schoene Datensammlung mehr aber auch nicht ;), aber schauen wir mal was man so unter Bestellen findet auf der Seite mybonicard.org

mybonicard Bestellen

Moment, man soll also 39 €per paypal zahlen damit man ein Formular bekommt, interessant, also kassiert man noch fuer die Datensammlung, na das nennt man doch mal doppelten Gewinn.

Interessant finde ich aber das Impressum :

mybonicard Impressum

Finanzdienstleistung Marina Bonner und Datenschutzbeauftragter:
Markus schmidt, das finde ich aber mehr als interessant den beim Unternehmen von denen dieser Mist Spam kommt findet man im Impressum folgendes :

SMB- Service Impressum

Anbieter
Markus Schmidt & Marina Bonner
Kleiner Markt 4
66740 Saarlouis

Schon wieder die Beiden namen und auch dort bei der Seite smb-service.com ist Herr Markus Schmidt Datenschutzbeauftragter.

Bei WOT gibt es fuer die beiden Seiten auch schon die Ersten Kommentare :

smb-service.com

mybonicard.org

Das austragen aus diesem Verteiler wird man sich auch Sparen koennen, das einzigste was das bringt, ist fuer die Spammer, so sehen sie welche mail Adressen noch aktive sind.

Beide Domains bringen im Whios :

domain: smb-service.com
status: LOCK,TRANSFER-LOCK-60
owner-c: LULU-10937704
admin-c: LULU-10937704
tech-c: LULU-260448
zone-c: LULU-260448
nserver: ns5.nameserverservice.de
nserver: ns6.nameserverservice.de
created: 2010-06-09 08:44:52
expire: 2011-06-09 08:44:51 (registry time)
changed: 2010-06-09 09:10:19

[owner-c] handle: 10937704
[owner-c] type: ROLE
[owner-c] title:
[owner-c] fname: marina
[owner-c] lname: bonner
[owner-c] org: schmidt marina bonner dienstleistungen
[owner-c] address: kleiner markt 4
[owner-c] city: saarlouis
[owner-c] pcode: 66740
[owner-c] country: DE
[owner-c] state: saarland
[owner-c] phone: +49-6831-5007530
[owner-c] fax: +49-6831-5007530
[owner-c] email:
[owner-c] protection: B
[owner-c] updated: 2010-06-15 09:48:31

[admin-c] handle: 10937704
[admin-c] type: ROLE
[admin-c] title:
[admin-c] fname: marina
[admin-c] lname: bonner
[admin-c] org: schmidt marina bonner dienstleistungen
[admin-c] address: kleiner markt 4
[admin-c] city: saarlouis
[admin-c] pcode: 66740
[admin-c] country: DE
[admin-c] state: saarland
[admin-c] phone: +49-6831-5007530
[admin-c] fax: +49-6831-5007530
[admin-c] email:
[admin-c] protection: B
[admin-c] updated: 2010-06-15 09:48:31

[tech-c] handle: 260448
[tech-c] type: ROLE
[tech-c] title:
[tech-c] fname: Hostmaster
[tech-c] lname: intergenia AG
[tech-c] org:
[tech-c] address: Daimlerstrasse 9-11
[tech-c] city: Huerth
[tech-c] pcode: 50354
[tech-c] country: DE
[tech-c] state: NRW
[tech-c] phone: +49-2233-612-0
[tech-c] fax: +49-2233-612-5146
[tech-c] email:
[tech-c] protection: B
[tech-c] updated: 2010-05-21 15:46:12

[zone-c] handle: 260448
[zone-c] type: ROLE
[zone-c] title:
[zone-c] fname: Hostmaster
[zone-c] lname: intergenia AG
[zone-c] org:
[zone-c] address: Daimlerstrasse 9-11
[zone-c] city: Huerth
[zone-c] pcode: 50354
[zone-c] country: DE
[zone-c] state: NRW
[zone-c] phone: +49-2233-612-0
[zone-c] fax: +49-2233-612-5146
[zone-c] email:
[zone-c] protection: B
[zone-c] updated: 2010-05-21 15:46:12

und liegen auf der Ip Adresse 62.75.204.244

Also daq bleibt nur wieder zusagen, nervender spam der durch Deutsche Server mit fabriziert wird, und ein fall wohl eher fuer dsnbl Eintrag manchmal sollte man sogar am besten den ganzen ip strang eintragen :-/

👿

Share

Einzelne Bande war für zwei Drittel aller Phishing-Angriffe verantwortlich

Die während des zweiten Halbjahres 2009 registrierten Phishing-Angriffe (126.000) gingen nach Angaben der Anti Phishing Working Group (APWG) zu rund zwei Drittel auf das Konto einer einzelnen Phishing-Bande. Nach Meinung der APWG könnte es sich bei der “Avalanche” (engl. Lawine) genannten Gruppe um einen direkten Nachfolger der Gruppe “Rock Phish” handeln.

Rock Phish hatte besonderes in den Jahren 2006 und 2007 von sich reden gemacht, weil deren Mitglieder unter anderem ein spezielles, leicht bedienbares Phishing-Toolkit einsetzten. Das Toolkit unterstützte als Erstes auch Fast-Flux-Netze, bei denen die Domain-Namen zu Phishing-Seiten konstant bleiben, während die IP-Adressen ständig wechseln und auf infizierte (Heim-)PCs mit Phishing-Seiten zeigen. Damit versuchen die Phisher, ihre Spuren zu verwischen und ihre Infrastruktur zuverlässiger zu machen, weil kein Hosting-Provider darin eingreifen kann. Einzig der Registrar kann die benutzte Domain sperren.

quelle : heise.de

Share

Facebook-User anfällig für Spam

Facebook-User anfällig für SpamDer Siegeszug der sozialen Netzwerke, allen voran Facebook, ist ungebrochen. Daran ändert bislang auch ein löchriger Datenschutz nichts. Doch nun kündigt sich neuer Ärger an: Soziale Netzwerke eignen sich hervorragend für Spammer. Wie ein Experiment des Antivirensoftware-Herstellers BitDefender zeigt, über das Technology Review in seiner Online-Ausgabe berichtet, springen die Nutzer auf Netzwerk-Spam viel eher an […] [abzocknews.de]

Share

Warnung vor Gewinnspielbetrügern von Mad Max Win

Warnung vor Gewinnspielbetrügern von Mad Max Win

Von der Gewinnspielmafia sind viele Betroffene ja schon so einiges gewohnt. In letzter Zeit wurden die Betreiber von vermeintlichen Gewinnspielseiten immer dreister. Da macht die Firma Mad Max Win keine Ausnahme. Im Gegnteil. Schon Mitte März hatten die Verbraucherzentrale Saarland und die Bundesnetzagentur vor der Mad Max Win gewarnt.

Ende Februar und Anfang März meldeten sich bei der Verbraucherzentrale Saarland etliche Verbraucher, die zunächst von einer Firma MAD MAX WIN ein Schreiben bekamen. In diesem Schreiben bedankt sich die Firma für die gute Entscheidung, bei Mad Max Win dabei zu sein. Die Angeschriebenen würden jetzt zu den auserwählten Kunden gehören, die von Monat zu Monat an einer Vielzahl von Gewinnspielen teilnehmen. Des weiteren wird u.a. die Kontoverbindung des Verbrauchers angegeben und ein Mitspielbeitrag von monatlich 59,00 Euro aufgeführt.
Soweit so gut. Nur, konnten sich die Verbraucher nicht daran erinnern, mit dieser Firma einen Vertrag geschlossen oder gar ihre Kontodaten mitgeteilt zu haben. …

… sollte die Firma aufgefordert werden, mitzuteilen, woher sie die persönlichen Daten und hier insbesondere die Kontoverbindung bezogen hat.

Am Mittwoch, 10.03.10 meldete sich nun der erste Verbraucher, dem, obwohl er der behaupteten Forderung widersprochen und den Vertrag widerrufen hatte, am 02.03.10 über seine Bankverbindung ein Betrag in Höhe von 59,00 Euro eingezogen
wurde. Der Betroffene ließ den Betrag bei der Bank zurückbuchen.

In Absprache mit der Polizei, empfiehlt die Verbraucherzentrale Saarland in den Fällen, in denen nachweislich widerrufen und/oder der behaupteten Forderung widersprochen wurde und die sich nun trotzdem einer Abbuchung gegenübersehen, Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle wegen Anfangsverdacht des Betruges zu stellen.
Außerdem sollten auf alle Fälle die Kontoauszüge unter die Lupe genommen und unberechtigte Abbuchungen zurückgeordert werden.

Quelle und vollständige: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

Wie dreist diese Gauner vorgehen, zeigt sich auch daran, dass die Verantwortlichen der Mad Max Win sich durch die Angabe falscher Kontaktdaten wohl dem Zugriff der Behörden zu entziehen versuchen. Die angegebene Faxnummer gehörte der Bundesnetzagentur. Aus diesem Grund hatte sich auch die Bundesnetzagentur mit einer entsprechenden Meldung an die Öffentlichkeit gewandt und sich von dem offensichtlich betrügerischen Geschäftsgebaren der Mad Max Win distanziert.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Firma Mad Max Win, Postfach 282, Hofstraße 1, 40723 Hilden, in ihrer Korrespondenz mit Verbrauchern zur telefonischen Kontaktaufnahme eine Hotline-Rufnummer nennt, unter der sie jedoch nicht erreichbar ist. Bei der genannten Rufnummer handelt es sich vielmehr um die von der Bundesnetzagentur als Telefaxanschluss genutzte, kostenpflichtige Rufnummer (0)180-3110900 (Festnetzpreis 9 ct/min, Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min).

Bitte beachten Sie, dass die Mad Max Win nicht berechtigt ist, diese Rufnummer zur Kontaktaufnahme zu nennen oder auf sonstige Weise zu nutzen. Die an diese Rufnummern gesendete Korrespondenz geht der Mad Max Win nicht zu.

Quelle: Bundesnetzagentur

Ein weiterer Hinweis auf die Unseriosität des Unternehmens wird bei einem Blick auf die Whois-Daten der Gewinnspielseite madmaxwin.com offenbar.

domain: madmaxwin.com
status: ACTIVE
owner-c: LULU-10173916
admin-c: LULU-10173916
tech-c: LULU-10173916
zone-c: LULU-10173916
nserver: ns1.ip69.de
nserver: ns2.ip69.de
created: 2009-02-11 07:55:09
expire: 2011-02-11 07:55:09 (registry time)
changed: 2010-02-13 06:00:12
  
[owner-c] handle: 10173916
[owner-c] type: PERSON
[owner-c] title: 
[owner-c] fname: Victor
[owner-c] lname: Vitti
[owner-c] org: 
[owner-c] address: Nezhukhiv 1212
[owner-c] city: Stryj / Lviv
[owner-c] pcode: 82431
[owner-c] country: UA
[owner-c] state: UA
[owner-c] phone: +38-03245-77340
[owner-c] fax: +38-03245-77340

Quelle: whois.de/madmaxwin.com

Bisher sind Victor Vitti und ip69 nur negativ aufgefallen. Viele, der mehr als dubiosen, Aktionen der IP69 kennt google ebenso wie den zweifelhaften Herrn Spammer Victor Vitti.

[antiabzockenet]

Share

Serverangriffe auf Tutsi.de: DDoS Attacken gegen kritische Berichterstattung

Nicht nur wir hatten in den vergangenen Tagen wieder Probleme mit einer Ddos Attacke, nein immer wieder mehr Blogs und Seiten trifft es, bei uns war es schnell gemacht das wir auf eine andere Seite geleitet haben und so schoen schauen konnten wo wirklich die Attacken her kamen und konnten da ausmisten, nun trifft es tutsi.de.

DDoS Angriffe auf Tutsi.de: Offenbar muss die kritische Berichterstattung bzw. die Warnungen vor den Methoden und Fallen der Spammer, Abzocker und Betrüger einige Herrschaften extrem geärgert haben, denn seit 24 Stunden liegt der Server von Tutsi.de unter massivem Dauerfeuer von DDos-Attacken.

Sinn und Zweck dieses illegalen DDoS Angriffs auf Tutsi ist es, durch tausende gleichzeitige Seitenaufrufe unseren Server an die Belastungsgrenze zu bringen, so dass es normalen Besuchern sehr schwer gemacht wird, Inhalte von www.tutsi.de aufzurufen.

Aber wir lassen uns den Mund nicht verbieten und werden auch weiterhin Abzocker beim Namen nennen!
Serverangriffe auf Tutsi.de: DDoS Attacken gegen kritische Berichterstattung

..

Die Angriffe gegen Tutsi.de richten sich in erster Linie gegen folgende Artikel:

* Vorsicht Abzocke: Beschaeftigung kurz und langfristig zu vergeben
Link zum Google Cache der angegriffenen Seite
* Abzocke und Betrug bei Onlineshops: Liste der Geschädigten
Link zum Google Cache der angegriffenen Seite

Somit dürfte auch jedem klar sein, welche Personenkreise die DDoS Angriffe gegen unseren Server fahren! Je mehr Seiten über aktuelle Methoden und Strukturen der Online-Abzocker berichten, desto schwerer wird es diesen Kriminellen gemacht, sich in der Anonymität zu verstecken oder unliebsame Webseiten mundtot zu machen.

quelle : tutsi.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

Aus aktuellem Anlass, Stefan Strassburg´s Proinkasso GmbH verschickt wieder seine Mahnschreiben, Drohschreiben, Inkasso Schreiben an zahllose Empfänger, stelle ich meinen Vorfall wg. unverlangter Werbe E-Mails mit dem Inhalt unberechtigter Forderungen für die Nutzlos-/Abzockbranche dar und zeige auf,

wie man sich gegen Proinkasso GmbH wehren kann.

Quelle und vollständiger Beitrag: www.maier.de

Zu Proinkasso ist festzuhalten:

  • Proinkasso versendet E-Mail mit Forderungen / Drohungen für Nutzlos- /Abzockfirmen.
  • Proinkasso versendet E-Mail an fast beliebige E-Mail Adressen, die Proinkasso angeblich von Firmen der Nutzlos- / Abzockbranche bekommt.
  • Proinkasso ignoriert Unterlassungsaufforderungen.
  • Proinkasso handelt gegen Aufforderungen zur Unterlassung von E-Mail Sendungen.
  • Proinkasso ist der Meinung rechtmäßig zu handeln (ein Irrtum wie man später sieht).

Das Landgericht Hanau stellt dazu, mit Urteil gegen Proinkasso vom 22.07.2009 (Az. 1 O 649/09) zu Recht fest:

  • Denn dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch als sogenannter quasinegatorischer Abwehranspruch aus den §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB zu
  • Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.07.2008 – I ZR 197 aus 2005 – zitiert nach Juris) ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.
  • …stellen E-Mails, die trotz Widerspruchs unaufgefordert wiederholt und einem Dritten übersandt werden, eine Beeinträchtigung dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes dar, die der Betroffene nicht hinnehmen muss.
  • Hier ist es Aufgabe der Verfügungsbeklagten, sicherzustellen, dass die offenbar für eventuelle Schuldner gedachten Zahlungsaufforderungen auch die richtige Adresse erreichen. Wie das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 13.03.2007 – 15 O 821/06 – zitiert nach Juris) zu Recht entschieden hat, liegt auch dann in der Übersendung der E-Mail – ohne mit dem Empfänger im geschäftlichen Kontakt zu stehen und ohne seine Anforderung oder Zustimmung – ein unmittelbarer Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht vor, wenn der Empfänger seine E-Mail-Adresse so programmiert hat, dass sie alle E-Mails unabhängig von der vor dem „@” vorangesteilten Bezeichnung aufnimmt.
  • …die Verfügungsbeklagte aber durchaus in der Lage wäre, nur solche E-Mails zu versenden, die auch richtig adressiert ist. Die Tatsache, dass ihre Kunden ihr falsche E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen, entlastet sie nicht.
  • Denn als Versender der E-Mails trägt die Verfügungsbeklagte das Risiko, an einen nicht mit der Übersendung einverstandenen Inhaber einer E-Mail-Adresse zu senden. Es mag zwar sein, dass die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der E-Mail-Adressen im Einzelfall mit erheblichem Aufwand verbunden ist, doch ist es allein das Geschäftsrisiko derVerfügungsbeklagten, die ihrerseits in der Lage wäre, von ihren Kunden entsprechend richtige Angaben zu fordern oder aber in soichen Fällen auf den E-Mail-Verkehr ganz zu verzichten. Es gibt ja schließlich auch noch andere Kommunikationswege.

Weitere Infos, Links und das Urteil finden Sie auf der Webseite von www.maier.de

[antiabzockenet]

Share

Forscher finden perfektes Mittel gegen Botnetz-Spam

Wissenschaftler aus den USA haben eine Methode entwickelt, die Spam-E-Mails faktisch perfekt erkennen und ausfiltern kann. Sie nutzen dabei genau jene Tricks, die von Spammern zur Umgehung von Filtersystemen eingesetzt werden.

Der Großteil, der unerwünschten Werbung, wird heute nicht mehr von einzelnen Servern, sondern von Botnetzen verschickt. Die Software verfügt dabei über Templates, die immer wieder kleine Änderungen an den E-Mails vornehmen. So soll verhindert werden, dass ein Spam-Filter diese durch einen Abgleich mit einer Datenbank genau erkennen kann.

Forschern vom International Computer Science Institute im kalifornischen Berkeley ist es nun gelungen, ein System zu entwickeln, dass die Muster dieser Templates recht schnell analysiert, berichtet das Magazin ‘New Scientist’. Dadurch lassen sich großen Mengen Spam, der von Botnetzen kommt, zuverlässig ausfiltern.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share