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Wenn es dem Kind gehört:Finger weg vom Sparbuch

Eltern dürfen nicht ohne weiteres auf die Sparbücher ihrer Kinder zugreifen. Entscheidend ist, wer das Geld anspart und einzahlt. Wenn der Nachwuchs das Geld beispielsweise zu Geburtstagen oder Weihnachten bekam, dürfen es Eltern nicht abheben. Das hat das Landgericht Coburg (AZ: 33 S 9/10) bestätigt und einen Vater verpflichtet, seiner Tochter Geld zurückzuzahlen, das er von ihrem Sparbuch abgehoben hatte.

Ein Vater hatte für seine mittlerweile volljährige Tochter mit ihrem Wissen ein Sparbuch aufbewahrt. Auf das Sparbuch wurden regelmäßig die zu Konfirmation, Geburtstag und Weihnachten anfallenden Geldgeschenke eingezahlt. 1600 Euro hob der Vater ab. Das Geld habe er laut eigenen Angaben nach und nach an die Mutter ausbezahlt, damit diese Anschaffungen für die Tochter finanzieren könne. Dies bestätigte die Mutter aber nicht.

quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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