Schlagwort-Archive: Spiele

Sicherheits-Tipps sind meist Zeitverschwendung

Viele Sicherheitshinweise, die Nutzern einen besseren Schutz vor Angreifern versprechen, sind schlicht Zeitverschwendung. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Microsoft Research.

Als völlig unnütz erwies sich dabei beispielsweise die Aufforderung, in regelmäßigen Abständen die Passwörter, mit denen man sich bei Webseiten anmeldet, zu ändern. Gelangt ein Angreifer an die Login-Daten, nutzt er diese recht zeitnah.

Damit der Sicherheits-Hinweis einen wirksamen Schutz darstellt, müssten Cyber-Kriminelle aber seelenruhig abwarten, bis der User ein paar Tage später sein Passwort wechselt, hieß es. Es genügt also völlig, von Anfang an einen nicht zu leicht zu erratenden Schlüssel zu wählen und diesen dauerhaft zu nutzen.

quelle : winfuture.de

In MGwiki stehen fuer Spieler aber auch fuer alle anderen PC nutzer einige kleine sicherheitstips “Sicherheitshinweise

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General Error bei MG Board

Dem ein oder anderen Spieler bzw. foren user ist es sicher aufgefallen der versuchte das Monstersgame Forum aufzurufen, und mit :

General Error
SQL ERROR [ mysqli ]

begruesst wurde, es ist bekannt, und wird auch daran gearbeitet.

Was ist passiert ?

Ganz einfach der Datenbank Server hatte seit einigen Wochen entschieden sich den April zum Nerv Monat zu erklaeren, und erhaengte sich in prozessen oder verweigerte einfach den dienst, was gestern wieder der fall war bis nichts mehr ging.

Nun wird seit gestern Abend nach daran gewerkelt, aber jeder Mensch muss auch mal pennen, daher kann es auch etwas dauern.
Keine Sorge das Board von MG kommt wieder, kein Grund in Panik auszubrechen, wer was zum Spiel sucht, wird auch bei MGwiki fuendig hier : http://mgwiki.aszlig.net, dort sind auch einige erklaerungten und Artikel zum neuen Update vorhanden.

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Abzocker-Quiz droht das Aus

Abzocker-Quiz droht das AusAuf den Sendern 3 Plus, Star TV und Viva Schweiz laufen die Gewinnspiele nicht mehr. Schuld sind aber nicht Betrugsvorwürfe. Auslöser ist ein Urteil des Bundesgerichts, das vom «Kassensturz» publik gemacht wurde. Darin kommen die Richter in Lausanne zum Schluss, dass solche Call-in-Shows illegal seien.
Quelle: Tagesanzeiger.ch / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Angeblich Adeliger belästigt weiter mit Telefon-Abzocke

Angeblich Adeliger belästigt weiter mit Telefon-Abzocke

Ein Lästling am Telefon setzt derzeit verstärkt Verbrauchern zu. Einschlägig bekannt wurde er als "Friedrich von Haber – Vorsitzender der Vereinigung Gewinnspieleintragsdienste", der monatelang rund um die Uhr automatisch anrufen ließ.

Der Nerver von niederem Adel setzte traditions­gemäß auf eine alte Abzock-Masche. Er versprach ein "BMW Coupé inklu­sive Spritgeld und Versicherung für ein Jahr im Wert von 30.000 Euro oder einen Geldpreis in gleicher Höhe". Um an die Gewinne zu gelangen, sollten innerhalb von 48 Stunden seine teuren 0900er-Nummern angerufen werden.

Der permanente Rat der Verbraucherzentrale NRW zu solchem Vorgehen: Einfach auflegen und nicht zurückrufen! Denn mit Telefonnummern, die meist mit zwei Euro pro Minute auf der Telefonrechnung erscheinen, kas­sieren Anbieter gnadenlos ab.

Viele verstoßen zudem gegen geltendes Recht, indem sie – wie Friedrich von Haber – die Rufnummer unterdrücken. Seine rechtswidrigen Anrufe erfolgten obendrein ohne die gesetzlich geforderte Einwilligung der Angerufenen. Zudem fehlte die laut Gesetz zwingende Angabe des Preises der beworbenen 0900er-Nummer.

Zwar hat die Bundesnetzagentur bereits Anfang des Jahres dem Adels­mann mehrere Abzocknummern abgeschaltet, mit denen er auf Kunden­fang war. Doch der Spuk geht weiter. Massenweise melden sich derzeit Geschädigte bei der Verbraucherzentrale NRW, die Haber-Rechnungen von oftmals weit über 50 Euro bezahlen sollen. Dabei hat die Bundes­netzagentur eine Rechnungslegung- und ein Inkasso ausdrücklich verboten.

Quelle und vollständige: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

[antiabzockenet]

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StA Essen ermittelt gegen Gewinnspielabzocker

StA Essen ermittelt gegen Gewinnspielabzocker

Die Staatsanwaltschaft Essen und die Gelsenkirchener Kripo ermitteln seit Monaten in einem umfangreichen Betrugsverfahren. Im Visier: Alphascout, ein Gewinnspiel-Anbieter aus der Altstadt. …..

Im zuständigen Kriminalkommissariat 12 geht man davon aus, dass von Alphascout in 18 190 Fällen von Konten Geld abgebucht wurde. „Wir haben eine ganze Reihe Strafanzeigen von Geschädigten vorliegen“, sagt die Essener Oberstaatsanwältin …

Die Recherche der Ermittler ist schwierig: Wechselnde Firmennamen und -sitze gehören zum Gewinnspiel-Geschäft. Gelsenkirchener Kriminalbeamte fahndeten – auch mit Aufrufen zur Kontaktaufnahme – in Internet-Foren nach Insider-Informationen und Zeugen, spürten auch dort Opfern nach. …

Andernorts läuft offensichtlich auch das Geschäft weiter. Alphascout24 wirbt nun im Internet für Gewinnspiele. Teilnahmegebühr: 48 Euro pro Monat. Die vermutlichen Macher: siehe oben

Quelle: der Westen

[antiabzockenet]

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Verbraucherzentrale geht gegen unzulässige Werbung auf Kinder-Portalen vor

Die Anzeigen wurden bei einer Überprüfung von Spieleportalen entdeckt. Fünf Betreiber haben schon eine Unterlassungserklärungen unterzeichnet. Sechs Fälle sind noch offen.

Viele Webseiten, die sich an Kinder richten, enthalten nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unzulässige Werbung. Das hat die Dachorganisation von 42 Verbraucherverbänden bei einer Überprüfung von Spieleportalen festgestellt und eigenen Angaben zufolge elf Betreiber von Kinderportalen wegen unlauterer Werbung abgemahnt. Fünf Anbieter haben bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, in zwei Fällen will der Verband den Klageweg beschreiten und vier Verfahren befinden sich noch im außergerichtlichen Verfahrensstadium.

“Werbung kommt auf Kinderseiten oft als Wolf im Schafspelz daher”, sagt Vorstand Gerd Billen. Der Verband bemängelt das häufige Missachten des Trennungsgebots zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung.

quelle und voller Bericht : zdnet.de

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Blizzard hat die Beta-Phase von StarCraft 2 gestartet

Der Spielehersteller Blizzard hat den Beta-Test seines neuen Strategiespiels StarCraft 2 gestern gestartet. Mehrere tausend Interessenten weltweit, die sich für die Teilnahme beworben hatten, wurden bereits informiert.

Diese erhielten Instruktionen, wie sie jetzt an der ersten Phase des Beta-Tests mitwirken können. Sie erhalten dabei auch Zugang zu der überarbeiteten Fassung der Online-Plattform Battle.net. Blizzard will so bereits jetzt daran arbeiten, dem Multiplayer-Modus eine möglichst gute Ballance zu geben.

“Die Sammlung von konzentriertem Feedback unserer Spieler ist ein sehr wichtiger Schritt für uns”, sagte Blizzard-Chef Mike Morhaime. “StarCraft II: Wings of Liberty”, so der vollständige Titel, soll den Angaben zufolge noch in der ersten Jahreshälfte 2010 auf den Markt kommen.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Artikel zu lesen.

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Starcraft 2: Der Betatest startet noch im Februar

Seit über zwei Jahren kann man sich für den Betatest für das Strategiespiel “Starcraft 2” bewerben. Bislang war nicht klar, wann interessierte Gamer endlich loslegen können. Activision Blizzard teilte nun mit, dass es noch im Februar so weit sein soll.

Im Rahmen der Bekanntgabe der Geschäftszahlen für das Weihnachtsgeschäft 2009 verriet der Publisher, dass der Betatest für “Starcraft 2” im Februar starten wird. Mit dem fertigen Spiel kann in diesem Jahr gerechnet werden, vermutlich erst in der zweiten Jahreshälfte. Zeitgleich mit “Starcraft 2” soll auch eine neue Version des Battle.net an den Start gehen.

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Verbraucherschützer scheitern mit Klage gegen Spielehersteller

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist mit einer Klage gegen das Lizenzierungsmodell eines US-Spieleherstellers beim Bundesgerichtshof (BGH) abgeblitzt. Die Verbraucherschützer halten das Lizenzierungsmodell, bei dem online heruntergeladene Spiele dauerhaft an ein bestimmtes Benutzerkonto gebunden sind, für eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Dieser könne das erworbene Spiel dann nicht verschenken oder weiterverkaufen. “Der Kunde zahlt und muss dann die gleichen Rechte haben, wie er sie beim Kauf einer CD oder DVD im Geschäft hätte”, erklärte eine Sprecherin gegenüber dpa den Standpunkt der Verbraucherschützer.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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