Schlagwort-Archive: Stellungnahme

Infektionskrankheiten in Deutschland: Hygienemängel in Kliniken – 30.000 Tote jährlich

Mediziner warnen, dass die Infektionsgefahr in Krankenhäusern viel größer ist als bislang be-kannt. Das kommt der Regierung ungelegen. Denn ihr Gesetzentwurf zur besseren Kranken-haushygiene ist der Opposition schon jetzt zu lasch.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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BKA und Polizei wohl von Anonymous angegriffen

Das Aktionsnetzwerk Anonymous hat offenbar binnen nur weniger Stunden auf die Abschaltung der Server der deutschen Piratenpartei reagiert. Zur Stunde werden massive DoS-Angriffe auf Webseiten der Polizei und des Bundeskriminalamtes gefahren. Sowohl Polizei.de als auch BKA.de sind aktuell nicht mehr erreichbar.

Zuvor hatte der Bundesvorstand der Partei eine Stellungnahme zu der Beschlagnahmung seiner Server veröffentlicht. “Die Abschaltung aller Server ist ein massiver Eingriff in die Kommunikations- und Informationsstruktur der sechstgrößten Partei Deutschlands. Angesichts der in zwei Tagen anstehenden Landtagswahlen in Bremen wird hier politisch ein massiver Schaden angerichtet”, hieß es darin.

Quelle : winfuture.de

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Telefonwerbung: Verbraucherzentrale mahnt zu Eile

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert. Die derzeitigen Regelungen seien zu halbherzig, hieß es in einer Stellungnahme.

Obwohl der Gesetzgeber schon eine Verschärfung der entsprechenden Gesetze durchgeführt hat, reiße die Abzocke über illegale Telefonwerbung nicht ab, sondern nehme immer perfidere Formen an, hieß es. So werden von Gewinnspiel-Anbietern vermeintliche Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung eingetrieben.

In den vergangenen neun Monaten ist den Angaben zufolge bei den Verbraucherzentralen eine Flut von nahezu 80.000 Beschwerden eingegangen. “Unterm Strich landet geballter Verbraucherärger über belästigende Werbeanrufe, daraus zustande gekommene Verträge und unzulässige Abbuchungen unnötig bei uns auf dem Tisch. Das bisherige rechtliche Instrumentarium dagen ist schlicht zu halbherzig”, sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Quelle : winfuture.de

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MegaUpload: Blockiert uns nicht, verklagt uns!

Die Betreiber des Filehosters MegaUpload haben eine Stellungnahme zu den aktuellen Verhandlungen zwischen Rechteinhabern und dem Finanzdienstleister Mastercard veröffentlicht.

Sie kritisieren dabei das Vorhaben, die Überweisung von Mitgliedsgebühren zu blockieren und so die Finanzierung des Angebots zu erschweren, weil MegaUpload zu Urheberrechtsverletzungen beitragen soll. Das geht aus einem Bericht des US-Magazins ‘ZeroPaid’ hervor.

“Sollen die Bezahl-Dienstleister zur Legislative des nächsten Jahrzehnts werden?”, so Bonnie Lam von MegaUpload. Lam verwies darauf, dass MasterCard schon Transfers an WikiLeaks blockiert, obwohl es bisher weder eine offizielle Anklage noch ein Urteil gegen die Organisation gebe.

“Was kommt als nächstes? Wo soll das enden? Wird man zukünftig nicht mehr in der Lage sein, die Rechnung seines Providers über MasterCard zu bezahlen, weil dieser möglicherweise von Urheberrechtsverletzungen profitiert?”, so Lam weiter.

Quelle : winfuture.de

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Vollzugsdefizit: Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zur “Button-Lösung”

Wenn es an greifbaren Anhaltspunkten dafür fehlt, dass die „Button-Lösung“ „schwarze Schafe“ von betrügerischen Machenschaften abhalten kann, beschränken sich die Folgen der vor-geschlagenen Regelungen auf die rechtstreuen Internetanbieter, die durch die in dem Referentenentwurf vorgeschlagene „Button-Lösung“ vor die Herausforderung gestellt werden, ihre Bestellsysteme im Internet umzugestalten.

Quelle: Boocompany.com / Zum Artikel

Via: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen [Update / Stellungnahme]

Wie hier Berichtet “Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen” ist wieder mal Emil muell im Umlauf mit dem Ziel Ahnungslose Opfer zur Zahlung zu bewegen, mit einer Fake Email zum Thema p2p ( Tauschboaersen) und es handelt sich diesmal nicht um emails der Grevenreuth AG sondern unter dem Namen Rechtsanwalt Florian Giese auf der Richtigen Webseite des Rechtsanwaltes gibt es bereits eine Mitteilung zu diesen Emails :

Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff “Ermittlungsverfahren gegen Sie”

Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.

Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse “giese@rechtsanwalt-giese.info” oder “zahlung@rechtsanwalt-giese.info” derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain “rechtsanwalt-giese.info”.

Quelle des zitates : rechtsanwalt-giese.de

Die Fake Domain rechtsanwalt-giese.info haben wir auch bereits auf unsere Malware_dialerdomains Filter fuer Firefox integriert, eben so wurde die Filterung kurzzeitig in das normale Adblock Filter liste fuer alle Integriert um ggf. mehre Opfer zu schuetzten.

Die Filter fuer Firefox in Verbindung mit Adblock plus finden sie unter “Produkte aus dem Hause vampirboard

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Gegendarstellung zur Stellungnahme der SuperComm Data Marketing GmbH

Zur Stellungnahme der SuperComm Data Marketing GmbH zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Spam erreichte mich eine Gegendarstellung von Herrn Thomas Uwe Maier, welcher das rechtskräftige Urteil gegen die SuperComm Data Marketing GmbH erwirkte – nachfolgend die Gegendarstellung zur Stellungnahme vom 27.08.2010:

Sehr geehrter Herr Fuchs,

bezugnehmend auf die Stellungnahme der SuperComm GmbH / GF Sven Nobereit i. S. “…Verurteilung wegen SPAM” erhalten Sie hier meine Klarstellung mit der Bitte, diese wie die Stellungnahme der SuperComm, zu veröffentlichen.

Die Stellungnahme des Herrn Nobereit von SuperComm ist inhaltlich zu nahezu 100% falsch und dient m. E. lediglich dem “Fishing for Mitleid”.

Im Februar 2008 bekam ich von SuperComm 18 unverlangte Werbe E-Mails (SPAM). Diese E-Mails hatte SuperComm für sich selbst und andere Unternehmen versendet. Nach Recherchen war mir klar, dass es sich bei SuperComm um einen Adresssammler und Spamer handeln musste. Im Ergebnis habe ich SuperComm und weitere Firmen (Inhaber von beworbenen WebSites) abgemahnt und auch zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Schadenersatzforderung(en) habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht geltend gemacht!

Im Laufe der Abmahnungen gg. SuperComm und seine Kunden hat Sven Nobereit mir zunächst 500,- € und dann 1.000,- € angeboten, damit ich seine Kunden “in Ruhe” lasse, also nicht weiter abmahne. Die Zahlung dieser Beträge habe ich abgelehnt und vorgeschlagen, mir den gesamten durch die SuperComm Spams entstandenen Aufwand zu ersetzen. Das hat Sven Nobereit aber abgelehnt. Also habe ich alle betroffenen Unternehmen abgemahnt, zumal Herr Nobereit meinen Vorschlag, den echten Zeitschaden zu ersetzen, abgelehnt hatte.

Unter dem 16.02.2008 hat SuperComm die strafbewehrte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung abgegeben. Mehrere Kunden von SuperComm haben ebenfalls die strafbewehrte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung abgegeben, z. B. Quelle hat dies abgelehnt und sich dafür eine einstweilige Verfügung “eingehandelt”. Herr Nobereit hat mir die strafbewehrte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung nicht voreilig abgegeben, sondern nach meiner Ankündigung, dass die Klage eingereicht wird, falls er die Abgabe verweigert.

Erst ca. 10 Tage später habe ich SuperComm zur Zahlung des mir entstandenen Schadens aufgefordert. Ich wurde von meinem Anwalt über die Aussichtslosigkeit informiert, wollte aber den Grund von einem Gericht wissen. Insoweit war mir der Prozessausgang egal, nicht überraschend; ich war also weder traurig noch erfreut.

Herr Nobereit hat an dieser Stelle zu erwähnen vergessen, dass er bereit im Mai 2008 zur Zahlung der Vertragsstrafe für 7 erneut gesendete Spams aufgefordert wurde; also gerade einmal 3 Monate nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung. Die vierstellige Strafe dafür hat er ohne weiteres bezahlt. Allerdings bekam ich hier die Bestätigung, dass ein anderer Widerspruch als die Aufforderung zur Unterlassung mit strafbewehrter Unterwerfung unsinnig gewesen wäre.

Für im Jahr 2009 erneut gesendete Werbe E-Mails wurde Herr Nobereit resp. die SuperComm GmbH zur Zahlung weiterer Vertragsstrafen aufgefordert. Die Zahlungen dazu wurden von Herrn Nobereit verweigert, also war die Klage geboten. Besonders die Gründe zur Zahlungsverweigerung sind fast schon abenteuerlich: Wider besseren Wissens hatte Sven Nobereit erklären lassen, dass es keine wirksame strafbewehrte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung gäbe. Wider besseren Wissens wurde erklärt, die Forderung der Vertragsstrafe wäre zu spät erfolgt. Wider besseren Wissens wurde erklärt, es würde sich um eine “reine Double-Opt-In E-Mail” handeln. Die weiteren Gründe, warum keine Zahlungspflicht bestehen würde sind dann nur noch reine Schlammwerferei und nicht erwähnenswert. Ich werde den Prozessverlauf alsbald komplett publizieren, nicht um eine Hetzkampagne durchzuführen sondern um klarzustellen, dass Herr Nobereit wissentlich falsche Informationen in Form einer “Stellungnahme” verbreitet und zu zeigen wie der Spammer SuperComm mit seinem Geschäftsführer “zu ticken” scheinen. Das wird im Rahmen der zulässigen Berichterstattung erfolgen.

Quelle und vollstaendiger Bericht : abzocknews.de

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Stellungnahme der SuperComm Data Marketing GmbH zur rechtskräftigen Verurteilung wegen Spam

Herr Sven Nobereit, Geschäftsführer der SuperComm Data Marketing GmbH aus Bonn, eine Tochter der Schober-Group, bat mich um die Veröffentlichung einer Stellungnahme zum Teilzitat eines Beitrags vom 02.07.10 mit dem Titel “SuperComm, GF Sven Nobereit: Wegen Spam verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig” – nachfolgend die Stellungnahme: ( diese Mail ging an den Betreiber von abzocknews.de und meiner Wenigkeit )

Sehr geehrter Herr Fuchs,

gerne möchten wir erneut Stellung zu einer von Ihnen veröffentlichten Meldung beziehen und hoffen – ebenso wie seinerzeit bei unserem Feedback zu Ihrem Anpfiff.de Artikel – auf eine Publikation im Rahmen der von Ihnen gelobten freien Meinungsäußerung.

Herr Maier fiel erstmals im Jahre 2008 auf, als er SuperComm wegen angeblichen Spams abmahnte und Schadensersatz forderte. SuperComm sperrte somit die betroffene Adresse und gab im Rahmen dessen leider auch – voreilig – eine Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Maier ab, wies jedoch darauf hin, dass Herrn Maier kein Schaden entstanden sei und verweigerte die Zahlung des ebenfalls geforderten Schadensersatzes.

Die simple Betätigung des jeder Aussendung beigefügten Abmeldelinks hätte zur sofortigen Abmeldung geführt. Auch telefonisch, postalisch oder via Fax hätte sich Hr. Maier umgehend austragen können. All diese Optionen wurden nicht genutzt und bewusst direkt rechtliche Instanzen eingeschaltet. So gab sich Herr Maier auch nicht mit der reinen Unterlassungserklärung zufrieden und beharrte auf der Zahlung seiner Schadensersatzforderung. Folglich wurde durch SuperComm eine negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Stuttgart gegen ihn erhoben und diese durch ein Anerkenntnisurteil gewonnen. Vor dem Amtsgericht Stuttgart musste Herr Maier anerkennen, dass ihm der von ihm selbst behauptete Schadensersatzanspruch gegen SuperComm gar nicht zustand.

Über dieses Verurteilung des Herrn Maier selber wird dieser verständlicherweise nicht sehr erfreut gewesen sein. So kam es auch, dass er sich im Jahre 2009 auch unter Ausnutzung der im Rahmen des rechstkonformen DOI-Verfahrens verschickten Bestätigungsmails erneut zu Worte meldete.

Über verschiedene, von SuperComm betriebene Portale wurden im Jahre 2009 Anmeldungen durchgeführt, wodurch auch die geläufigen und der Schutz vor Falschanmeldungen dienenden Double-Opt-In-Mails zur Bestätigung der Anmeldung verschickt wurden. Allein für die Zustellung dieser – gerade zur Vermeidung ungewünschter Werbung dienender Mails – forderte er sodann die Vertragsstrafe ein, welche ihm das Amtsgericht Bonn (in unseren Augen unverständlicherweise) zusprach, weil SuperComm nicht beweisen konnte, dass er es war, der die Anmeldung im DOI-Verfahren durchgeführt hatte. Welchen Sinn machen vorm Hintergrund dieser Rechtsprechung überhaupt Double-Opt-In Prozesse?

SuperComm zahlte daraufhin in Erfüllung des Urteils die Vertragsstrafe und sperrte zum Selbstschutz vor weiteren bewussten (oder auch aufgrund des geläufigen Namens durch Dritte initiierten) Anmeldeversuchen die komplette Domain für jedwede Anmeldung und es ist technisch ausgeschlossen, dass irgendeine Anmeldung zum E-Mail-Empfang an auf …(a)maier.de lautende E-Mail-Adressen sowie ein Versand an solche Adressen erfolgen kann. Sie ahnen gar nicht, wie viele „Max Mustermann“, „Tina Tester“ und 123(a)test.de sowie auch irgendwas(a)maier.de von Usern zum Spaß eingegeben werden. Und hierfür wird man dann belangt?!

In unseren Augen am bedauerlichsten ist jedoch die nun nach abschließender Rechtssprechung erfolgte Verleumdungskampagne gegenüber unserem Haus. Wie uns zu Ohren gekommen ist, versucht Herr Maier aktuell dieselbe „Masche“ auch bei anderen Unternehmen, die ebenfalls im Direktmarketing tätig sind. Entsprechende Informationen betroffener Häuser liegen uns vor. Dies belegt in unseren Augen, dass der „Hüter von Recht und Ordnung“ selber sehr wohl auch monetäre Interessen mit seinen Aktivitäten verfolgt.

Es liegt nicht in unserem Interesse wegen einem Einzelfall eine große PR-Kampagne zu starten. Dennoch sehen wir uns inzwischen – durch das Agieren von Herrn Maier – gezwungen zumindest eine kurze Schilderung aus unserem Blickwinkel abzugeben.

Nur weil SuperComm nicht beweisen konnte, dass die zugestellten Mails nicht auf einer möglichen betrügerischen Anmeldung beruhten, ist SuperComm gewiss nicht als Spammer zu bezeichnen. Die Adressgenerierung bei SuperComm erfolgt ausschließlich via „vermeintlich“ rechtssicherem Double Opt In und es werden weder Adressen auf illegalem Wege generiert noch inhaltliche SPAM Nachrichten produziert. Selbstverständlich kennen auch wir andere und deutlich einfachere Handhaben in dieser Branche. Hiervon sowie dem von Ihnen ebenfalls weitergetragenen Vorwurf der bewussten SPAM-Aussendung distanzieren wir uns jedoch deutlich!

Mit freundlichem Gruß

Sven Nobereit

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