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Wer im Internet bestellt, muss auch zahlen können

Wettringen. Wer Hartz-IV-Empfänger ist und kein Guthaben auf dem Konto hat, begeht Betrug, wenn er sich Waren im Internet bestellt, die er nicht bezahlen kann. Wer zusätzlich den Offenbarungseid geleistet hat und unter doppelter Bewährung steht, riskiert bei einer solchen Bestellung sogar den Einzug ins Gefängnis. Diese Erfahrung machte am Montag ein 28-jähriger Wettringer vor dem Strafgericht in Steinfurt.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in der Zeit vom 16. bis 23. September 2008 vier Bestellungen mit einem Gesamtwert von 320 Euro vorgenommen zu haben. Außerdem soll er sowohl am 12. Juni als auch am 16. Juni 2009 bei einem namhaften Unternehmen für Bestecke und Küchenutensilien zwei Pfannen für 123 Euro bestellt, erhalten, aber nicht bezahlt haben.

quelle und vollstaendiger Bericht : ivz-online.de

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