Schlagwort-Archive: Strafrecht

Spitzelaffäre: BGH bestätigt Urteil gegen Telekom-Mitarbeiter

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den früheren Sicherheitschef der Telekom wegen der Bespitzelung von Journalisten und Aufsichtsratsmitgliedern bestätigt. Damit ist die strafrechtliche Aufarbeitung der Spitzelaffäre abgeschlossen. Der 62-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrug verurteilt. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Az.: 2 StR 591/11, PDF-Datei).

Quelle und vollstaendiger Bericht: Heise.de/ Zum Artikel

 

 

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Interne Papiere über Rasterfahndung in Brandenburg geleakt

Interne Untersuchungsergebnisse über Kfz-Massenabgleiche und Eingriffe in die Telekommunikation in Brandenburg sind auf der US-Enthüllungsplattform Public Intelligence aufgetaucht.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Streaming-Portal gehört zu beliebtesten Videoseiten: GVU plant Strafantrag gegen kinox.to

Erst zog sie kino.to den Stecker, dann kam der Nachfolger: Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) bereitet nun auch gegen die Online-Piraterie-Plattform kinox.to einen Strafantrag vor. Das sagte GVU-Sprecherin Christine Ehlers gegenüber dem Spiegel.

Quelle: Meedia.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Ach, all diese Zivilurteile…

Es ist ja schon komisch, dass unter “zivilurteile.de” als erste Rubrik “Strafrecht” steht (Stand: 05.08.2011), denn Strafrecht ist gerade kein Zivilrecht. Sei´s drum. Immerhin stehen darunter dann die “üblichen Verdächtigen”, um die es in den Urteilen geht. Premium Content GmbH, IContent GmbH, Webtains GmbH, Content4u GmbH (Stand: 05.08.2011) – alles eigentlich wohlklingende Namen.

Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2: abzocknews.de

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Kino.to – Auch Ermittlungen gegen Werbepartner

Nach der Festnahme der Betreiber von Kino.to könnte es jetzt auch den Werbepartnern strafrechtlich an den Kragen gehen. Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten – und die Werbeeinahmen waren beachtlich.

Quelle: Gegen-abzocke.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Internet: Drei.to geht aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen offline

Nach Kino.to ist mit Drei.to nun eine weitere Website mit illegalen Angeboten offline. Die Betreiber der Seite, auf der diverse Raubkopien angeboten worden, nahmen das Portal aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung vom Netz.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Kino.to-Nutzer befürchten strafrechtliche Konsequenzen

So manchem unbedarften kino.to-Nutzer dürfte mulmig geworden sein, als er beim Besuch des Streaming-Portals den Begrüßungstext der Kriminalpolizei las. Dort heißt es: “Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.” An sich ist diese Aussage korrekt, doch was ist im konkreten Zusammenhang mit kino.to davon zu halten?

Zunächst einmal konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es auf Nachfrage von heise online. Darüber hinaus fehlt bisher eine höchstrichterliche Klärung für derartige Sachverhalte und die Juristen streiten sich über die Rechtslage der “Grauzone Streaming“.

Quelle : heise.de

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Gericht stuft DoS-Angriff als Computersabotage ein

DoS-Angriffe werden gemeinhin eher als Kavaliersdelikt betrachtet – rechtlich betrachtet können sie allerdings ernsthafte Folgen haben. Dies zumindest, wenn man die Ansicht des Landgerichts Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteilstext zugrunde legt.

Dieses hatte in einem konkreten Fall eine entsprechende Attacke auf einen Server als Computersabotage bewertet. Das Gesetz sieht im §303b Strafgesetzbuch für diese Tat eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Auch für einen erfolglosen Versuch kann man hier strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Quelle : winfuture.de

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Schweizer “Hacking-Gesetz” wird verschärft

Nachdem der Schweizer Ständerat als Erstrat vergangenes Jahr einstimmig den Beitritt zur Cybercrime-Konvention des Europarats entschied, hat nun auch der Nationalrat, die zweite Kammer des Schweizer Parlaments, mit 117 zu 30 Stimmen dafür gestimmt. Zur Umsetzung der Konvention werden nun Strafbestimmungen gegen kriminelle Hacker und andere Cybergangster geändert.

Der Straftatbestand des “unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem”, der sogenannte “Hacking-Tatbestand”, wird nun in zwei Punkten verschärft. Zum einen fällt die Erfordernis der “Bereicherungsabsicht” weg; allein das Eindringen in ein EDV-System wird strafbar. Auch soll künftig bestraft werden, “wer Programme, Passwörter oder andere Daten zugänglich macht im Wissen, dass diese für das illegale Eindringen in ein Computersystem verwendet werden sollen”.

Quelle : heise.de

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Justizministerin: Mehr Aufklärung statt höherer Strafen für Cybercrime

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) meint, bei der Bekämpfung von Kriminalität im Internet müsse die EU “den Blick über strafrechtliche Instrumente hinweg lenken, weil wir den Entwicklungen sonst nicht in angemessener Weise werden begegnen können”.

Quelle : heise.de

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