Nach der heutigen Polizeiaktion gegen das Video-Portal Kino.to sorgen sich zahlreiche Nutzer, inwieweit sie selbst von den Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhabern für die Nutzung des Dienstes belangt werden könnten. Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke sieht hier aber keine Probleme auf die User zukommen.
“Aus meiner Sicht haben die Nutzer von Kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch bewiesen hat”, sagte er.
Quelle und voller Bericht : winfuture.de
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