Schlagwort-Archive: Straftatbestand

Schweizer “Hacking-Gesetz” wird verschärft

Nachdem der Schweizer Ständerat als Erstrat vergangenes Jahr einstimmig den Beitritt zur Cybercrime-Konvention des Europarats entschied, hat nun auch der Nationalrat, die zweite Kammer des Schweizer Parlaments, mit 117 zu 30 Stimmen dafür gestimmt. Zur Umsetzung der Konvention werden nun Strafbestimmungen gegen kriminelle Hacker und andere Cybergangster geändert.

Der Straftatbestand des “unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem”, der sogenannte “Hacking-Tatbestand”, wird nun in zwei Punkten verschärft. Zum einen fällt die Erfordernis der “Bereicherungsabsicht” weg; allein das Eindringen in ein EDV-System wird strafbar. Auch soll künftig bestraft werden, “wer Programme, Passwörter oder andere Daten zugänglich macht im Wissen, dass diese für das illegale Eindringen in ein Computersystem verwendet werden sollen”.

Quelle : heise.de

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0137-Abzocke: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach Lockanrufen

Endlich greift eine Staatsanwaltschaft durch: Wegen Lockanrufen mit 0137-Nummern sollen sich in Osnabrück vier mutmaßliche Betrüger vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erhob jetzt Anklage gegen die vier Männer, die im Dezember 2006 massenhaft Menschen mit Lockanrufen bombardiert haben sollen. Bei diesen Ping-Anrufen wurden automatisiert eine Vielzahl von Telefonanschlüssen angewählt. Noch bevor die Betroffenen abnehmen konnten, wurde die Verbindung unterbrochen. Als “Anruf in Abwesenheit” bekamen die Opfer dann eine teure 0137-Nummer angezeigt.

Wer im Glauben an einen verpassten Anruf die angezeigte 0137-Nummer zurückrief, wurde abkassiert – für nichts. Anrufe auf 0137-Nummern kosten zwischen 50 Cent und mehreren Euro – Geld, das zum großen Teil an die Hintermänner solcher Lockanrufe geht.

Für die Abzocke missbraucht wurden damals Nummern aus dem Block 01377170140 bis 01377170159.

Die zuständige Bundesnetzagentur schaltete die 0137-Nummern wenig später ab. Weil viele betroffene Verbraucher aber auch Anzeige erstatteten, begannen die Ermittlungen – mit erfreulichem Ergebnis. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück kam nämlich zum Schluss, dass die Abzocke mit Lockanrufen einen Straftatbestand darstellt.

quelle : computerbetrug.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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