Schlagwort-Archive: Strafverfolgung

BKA-Trojaner zapft Webcam an

Das BSI warnt vor einer neuen Variante des BKA-Trojaners, die dem Besitzer nach dem Sperren des Rechners zur Einschüchterung das Livebild seiner Webcam anzeigt, sofern eine solche installiert ist. Wie die bereit bekannten Varianten behauptet die Malware, dass etwa die GVU oder das BSI zum Beispiel Raubkopien oder Kinderpornografie auf dem System gefunden haben. Gegen die Zahlung von 100 Euro in Form einer Ukash-Karte könne man sich freikaufen und einer Strafverfolgung entgehen – Geld, das geradewegs in die Hände der Betrüger fließt.

Quelle: heise.de /Zum Artikel

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Virenschutz-Hersteller half beim Ausspionieren

Die Affäre um den Staatstrojaner zieht immer weitere Kreise: Nach Informationen von ‘Computer Bild’ veränderte ein Virenschutz-Hersteller die Schnüffelsoftware, damit die eigene Schutz-Software diesen nicht erkennen konnte.

Laut den Informationen, die die Computer-Zeitschrift in ihrer nächsten Ausgabe veröffentlichen wird, habe ein bekannter, aber namentlich nicht genannter Virenschutz-Hersteller beim Ausspähen eines Nutzers geholfen.

“Eine Strafverfolgungsbehörde hat sich an uns gewendet und unsere Mitarbeit angefragt. Ein User wurde anhand eines gezielten Angriffs ausgespäht”, zitiert die Zeitschrift eine vertrauliche Nachricht eines hochrangigen Mitarbeiters des Unternehmens.

Dem Hersteller wurde in Folge eine Kopie des so genannten Staatstrojaner überlassen. Das Virenschutz-Unternehmen hat das Schnüffelprogramm dann so angepasst, dass die eigene Schutz-Software den Verdächtigen nicht warnen konnte und damit die Bespitzelung erst ermöglichte.

Quelle: winfuture.de

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Kino.to: Anwalt erläutert mögliche Folgen für Nutzer

Nach der heutigen Polizeiaktion gegen das Video-Portal Kino.to sorgen sich zahlreiche Nutzer, inwieweit sie selbst von den Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhabern für die Nutzung des Dienstes belangt werden könnten. Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke sieht hier aber keine Probleme auf die User zukommen.

“Aus meiner Sicht haben die Nutzer von Kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch bewiesen hat”, sagte er.

Quelle und voller Bericht : winfuture.de

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Microsoft legt Botnetz trocken

Das Botnetz Rustock gilt als größter Spamversender weltweit. Microsoft hat US-Strafverfolgungsbehörden jetzt dabei geholfen, die Kommandoserver des Botnetzes vom Netz zu trennen. Vorausgegangen war eine Klage des Konzerns, die am vergangenen Mittwoch zu mehreren Durchsuchungen geführt hatte.

Wie das Wall Street Journal berichtet, beschlagnahmten US-Marshalls bei sieben Hosting-Unternehmen landesweit Server, die für die Steuerung infizierter Computer – sogenannter Bots – genutzt wurden. Die Aktion lief unter dem Namen ‘Operation b107’.

“Das Botnetz hat schätzungsweise mehr als eine Million Rechner unter seiner Kontrolle”, schreibt Richard Boscovich, leitender Anwalt der Microsoft Digital Crimes Unit, in einem Blogeintrag. “Es war in der Lage, täglich Milliarden Spam-E-Mails zu verschicken.”

Quelle : silicon.de

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Rufschädigung im Netz-Kein Zugriff auf die Nutzerdaten

Wer sich in Internetforen oder auf Bewertungsportalen verleumdet sieht, kann nicht einfach die Daten des Urhebers fordern. Die bekommt höchstens die Polizei, entschied jetzt das Amtsgericht München.

Privatleute haben kein Recht, Namen oder Anschriften der Nutzer von Internetforen zu bekommen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Nutzerdaten nur der Polizei und anderen Behörden weitergegeben werden dürfen – etwa wenn es um Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung oder Rechte an geistigem Eigentum geht (Az: 161 C 24062/10).

Im konkreten Fall hatten die Inhaber eines Autohauses auf einer Internetplattform zum Thema Auto negative Berichte über sich entdeckt. Sie fühlten sich nach Angaben des Gerichts diskreditiert und befürchteten geschäftsschädigende Auswirkungen. Das Autohaus wandte sich daher an den Betreiber des Forums, der die Beiträge sofort löschte. Das Autohaus wollte aber auch die Kontaktdaten der Nutzer, die die Berichte eingestellt hatten, um rechtliche Schritte gegen sie einleiten zu können. Dies verweigerte der Forumsbetreiber unter Hinweis auf den Datenschutz.

Quelle : n-tv.de

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Anonymous kompromittiert amerikanische Sicherheitsfirma

Eigentlich wollte die Security-Firma HBGary dem FBI helfen, gegen Anonymous vorzugehen. Stattdessen wurden einige ihrer Systeme gehackt und unter anderem über 50.000 interne E-Mails veröffentlicht. Langsam zeichnet sich ein komplettes Desaster für das Unternehmen ab.

Bekannt geworden ist HBGary, deren Web-Auftritt derzeit offline ist, unter anderem durch ihren ehemaligen Technikchef James Butler, der für seine sehr frühen Arbeiten zu Windows Rootkits verdientermaßen Lorbeeren erntete. Mittlerweile ist das zentrale Produkt der Firma der HBGary Responder, mit dem sich der Arbeitsspeicher von Windows-Systemen untersuchen lässt. Es kommt oft bei Strafverfolgungsbehörden als Forensik-Tool zum Einsatz, lässt sich aber auch zur Schädlingserkennung einsetzen.

Quelle : heise.de

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Vorratsdatenspeicherung: Richter und Staatsanwälte springen Justizministerin bei

Die in der Neuen Richtervereinigung (NRV) versammelten Richter und Staatsanwälte meinen, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht zur Abwehr von Gefahren und für die Strafverfolgung geeignet wäre. Das geht aus einem Brief (PDF-Datei) der NRV hervor, der unter anderem an die Bundesministerien der Justiz und des Innern sowie an Bundestagsausschüsse sowie die Fraktionen des Bundestags ging. Damit mischen sie sich erneut in die Diskussion über die verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten ein, die nach ihrer Darstellung seit dem vorigen Monat wieder intensiv geführt werde. Sie wollen so der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Rücken stärken.

Quelle : heise.de

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Neue Rufe nach Vorratsdatenspeicherung und schärferer Netzüberwachung

Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung macht auch kurz vor Weihnachten keine Pause. So haben sich übers Wochenende der Deutsche Richterbund (DRB) und die Gewerkschaft der Polizei (GDP) für eine rasche Neuregelung stark gemacht. Generalbundesanwältin Monika Harms forderte darüber hinaus Befugnisse für Ermittler für heimliche Online-Durchsuchungen und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auch zur Strafverfolgung. Bisher ist dem Bundeskriminalamt (BKA) der verdeckte Zugriff auf IT-Systeme nur zur Terrorabwehr erlaubt. Die technisch ähnlich gelagerte Quellen-TKÜ zum Abhören von Internet-Telefonaten vor der Ver- beziehungsweise nach der Entschlüsselung erfolgt größtenteils in einer rechtlichen Grauzone.

Quelle : heise.de

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Vorratsdatenspeicherung: Kompromisse möglich

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Vorratsdatenspeicherung schnell wieder einführen. Dafür ist er auch zu Kompromissen bereit.

“Mir ist sehr daran gelegen, dass wir beim Thema Vorratsdatenspeicherung fast zehn Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich zu einer Lösung kommen”, sagte der Minister gegenüber der ‘Neuen Osnabrücker Zeitung’.

Den Kritikern will er dabei zumindest ein wenig entgegenkommen. So ist es seiner Ansicht nach möglich, sowohl den Zeitraum für die Speicherung von Verbindungsdaten als auch den Umfang des Zugriffes für die Strafverfolgungsbehörden einzuschränken.

Quelle : winfuture.de

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