Schlagwort-Archive: Tauschbörse

Weitere Abmahnungen untersagt: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung

Das Porno-Streaming-Portal Redtube hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Firma The Archive AG erwirkt. Das berichtet die Frankfurter Rundschau. Der Schweizer Firma und der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann & Collegen ist es ab sofort verboten, weitere Abmahnungen zu versenden.

 

Quelle und vollstaendiger Artikel : Heise.de / Zum Artikel

Eine Zusammenfassung der Berichte finden Sie hier :  RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung

 

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Spektakuläre Wende im Redtubefall: Landgericht Köln sieht im Streaming keine Urheberrechtsverletzung

In den letzten beiden Wochen gab es keinen Tag ohne Neuigkeiten in den Redtube Verfahren. Heute gab es positive Nachrichten von Landgericht Köln. Offenbar haben einige Richter, die die Auskunftsbeschlüsse erlassen haben, nun – nach Kenntnis der kompletten Sachlage – ihre Meinung geändert (oder sich erstmals ein komplettes Meinungsbild erstellt) und halten Streaming nicht mehr für illegal.

Rechtsanwalt Christian Solmecke klärt, was das für die Betroffenen bedeutet.

 

Quelle und vollstaendiger Bericht :  wbs-law.de /Zum Artikel

Eine Zusammenfassung zum Thema Redtube und der Abmahnung finden Sie Hier : RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung

 

 

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Nach Abmahnwelle: Staatsanwaltschaft ermittelt

Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer einer Online-Pornoseite hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es richte sich gegen Unbekannt, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Man untersuche, ob jemand gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um an Nutzerdaten heranzukommen. Bremer stellte klar, dass sich die Ermittlungen nicht gegen die Regensburger Kanzlei richteten, die die Abmahnungen verschickt habe. Dies habe die Staatsanwaltschaft auch nie behauptet.

 

Quelle und vollstaendiger Bericht :  tagesschau.de / Zum Artikel

 

Eine Zusammenfassung finden sie Hier : RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung

 

 

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RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung (Update)

Ein update der Zusammenfassung steht hier zur Verfuegung : RedTube-Abmahnungen – Abmahnhelfer stellt Auskünftsbeschlüsse online-eine Zusammenfassung

 

 

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FileSonic schaltet freiwillig ab:Kim Schmitz bleibt hinter Gittern

Der in Neuseeland verhaftete und wegen Internet-Piraterie und Geldwäsche angeklagte deutsche Gründer der Internet-Tauschbörse Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst hinter Gittern. Das Gericht will erst später über eine mögliche Freilassung auf Kaution entscheiden. Unterdessen zeigt die Aktion gegen Megaupload Wirkung bei anderen Filesharing-Unternehmen.

Der festgenommene Gründer der geschlossenen Internet-Tauschplattform Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst weiter hinter neuseeländischen Gittern. Richter David McNaughton vertagte die Entscheidung über den Antrag der Verteidigung auf Freilassung gegen Kaution. Wie auf der Webseite der Zeituntg “The New Zealand Herald” zu lesen ist, will McNaughton frühestens am 24. Januar seine Entscheidung verkünden.

Quelle: n-tv.de

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Bilder, Videos, Zitate: Auf Facebook droht die Abmahnwelle

Gestern Tauschbörsen, heute soziale Netzwerke: Unbedarfte User sind leichte Opfer für Abmahnanwälte. Droht nun eine Klagewelle?

Das Handy: immer dabei. Partyfotos auf Facebook hochladen: gratis. Die späte Überraschung: Abmahngebühren und Anwaltskosten von 2000 Euro oder mehr. Wer Facebook, Twitter, Google+ oder andere Netzwerke nutzt, denkt meist nicht an die rechtlichen und finanziellen Folgen seiner Postings. Dabei summieren sich in einem typischen Facebook-Profil die Partybilder, YouTube-Videos oder aus dem Web kopierten Texte auf einen Abmahnwert von bis zu 15 000 Euro – sagt Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht. Aber: Kennen Sie jemanden, der wegen eines Facebook-Postings abgemahnt wurde?

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

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Abmahnanwälte mit Berufsverbot und Geldstrafe belegt

Die britische Rechtsanwaltskammer hat zwei der bekanntesten Abmahnanwälte mit einer Geldstrafe und einem Berufsverbot belegt. Die Juristen hatten seit 2006 tausende Nutzer von Tauschbörsen abgemahnt. Die Anwaltskammer rügte dieses Vorgehen nun als rücksichtslos und ausschließlich gewinnorientiert, berichtet thelawyer.com.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Abmahnung wegen illegaler Downloads: “Nicht einschüchtern lassen”

Gerade Kinder und Jugendliche nutzen Internet-Tauschbörsen, um illegal an Musik und Filme zu kommen. An die juristischen Folgen denken sie dabei meist nicht. Immer häufiger erhalten deshalb Eltern Abmahnungen mit hohen Forderungen. Wie sie darauf reagieren sollten.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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OLG Köln zweifelt IP-Adressen-Erfassung für Tauschbörsen-Abmahnungen an

Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte die Erfassung von IP-Adressen zur Vorbereitung von Massenabmahnungen an Tauschbörsennutzern als zweifelhaft kritisiert. Nun kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem weiteren Fall zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen fehlerhaft ermittelt worden waren und daher die offensichtliche Rechtsverletzung” fehle, die für eine Abmahnung notwendig ist. Dies entschied das Gericht mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 6 W 5/11).

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei hatte für Ihren Mandanten, den Pornoproduzenten Gröger MV GmbH & Co. KG, vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Daten von 33 IP-Adressen bei einem Internetprovider erwirkt. Anhand der herausgegebenen Kundendaten wurde unter anderem der Beschwerdeführer der jetzigen Entscheidung abgemahnt. Dieser bestritt jedoch, dass die fragliche IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt seinem Anschluss zugeordnet war, die IP-Adressen seien fehlerhaft ermittelt worden. So soll ihm trotz dynamischer Vergabe die identische IP-Adresse drei Tage am Stück zugeordnet gewesen sein. Eine solche angebliche Zuteilung gleicher IP-Adressen an andere Kunden über einen Zeitraum von mehr 24 Stunden sei auch bei anderen Einträgen in der Liste feststellbar.

Der Anschlussinhaber hatte mit seiner Beschwerde gegen eine vorhergehende Entscheidung des Landgerichts Erfolg. Nach Ansicht der Richter des OLG bestünden “erhebliche Zweifel, ob die Antragstellerin die IP-Adressen, die Gegenstand des Verfahrens insgesamt sind, zuverlässig ermittelt hat”. Damit fehle es an der erforderlichen “Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung”, die aber Voraussetzung für eine Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Kunden und damit einer Abmahnung ist.

Quelle : heise.de

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LG Hamburg verurteilt Filesharer zu 30 Euro Schadenersatz

Das Landgericht Hamburg hat einen 20-Jährigen zu 30 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er 2006 als knapp 16-Jähriger zwei Musikstücke in eine Internettauschbörse eingestellt hatte. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde ebenso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen (Urteil vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09).

Der Jugendliche hatte den Internetzugang des Vaters genutzt – ohne dessen Wissen. Bei den Liedern handelte es sich um “Engel” der Band “Rammstein” sowie “Dreh dich nicht um” des Sängers Marius Müller-Westernhagen. Die Künstler beteiligten sich nicht an dem Rechtsstreit.

Quelle : zdnet.de

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