Schlagwort-Archive: Teilnehmer

Urteil durch BGH bestätigt – Hausgewinnspiel im Internet war unerlaubt und Betrug

Für das „600.000,00 EURO Quiz-Spiel“ sollten sich insgesamt 48.000 Teilnehmer für jeweils 19,- € Spieleinsatz eine Teilnahmeberechtigung erwerben. Dann sollte ein Quiz mit dafür sor-gen, dass sich die Zahl der Teilnehmer auf 100 reduzierte. Auf diese verbleibenden Teilneh-mer sollten die ausgelobten Preise verteilt werden. Dazu zählten als Hauptpreis ein Haus-grundstück mit einem Wert von 570.000,- €, ein PKW und diverse Geldpreise.

Quelle: Telespiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Facebook : “Gefällt-mir”-Button: Urteil wurde offiziell bestätigt

Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Zusammenhang mit der verbreiteten Nutzung des “Gefällt mir”-Buttons auf Webseiten gesprochen und mitgeteilt, dass es sich dabei um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt.

Ursprünglich ist es zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Online-Händlern gekommen, da einer der beiden einen “Gefällt-mir”-Button auf seiner Webseite zur Verfügung stellte. Der Konkurrent war der Meinung, dass sich der andere Händler damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen soll.

Durch die zusätzliche Werbung auf Facebook für die Produkte soll kein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil entstehen. Geschäftliche Handlungen sind laut dem Urteil nur dann unzulässig, wenn sie dafür geeignet sind, “die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen”.

Das in Berlin ansässige Kammergericht bestätigte letztlich das kürzlich verkündete Urteil des Landgerichts Berlin. Während das Landgericht im Rahmen der getroffenen Entscheidung in erster Instanz nicht näher mitteilte, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Datenschutz handelt, hat sich nun das Kammergericht dazu geäußert.

Quelle : winfuture.de

Share

Das Schwarze Schaf im April 2011: topstar777.de

Unseriösere Website lockt mit DSDS-Gewinnspiel in eine Abofalle

Anbieter: topstar777.de

Vorgang: Die aktuelle Staffel der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) erfreut sich beim Publikum großer Beliebtheit. Ärgerlich ist jedoch, wenn ein Anbieter im Internet versucht, auf unseriöse Art und Weise auf Kosten der Fans vom Erfolg der Show zu profitieren. So lockt Verbrauchermeldungen zufolge die Seite topstar777.de Nutzer mit einem DSDS-Tipp-Gewinnspiel in eine Abofalle. Dies veranlasste die Markenschutzexperten von OpSec Security, dem Betreiber der Seite den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat April zu verleihen.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf der Seite topstar777.de können User zurzeit tippen, welcher Kandidat die aktuelle Staffel von DSDS gewinnen wird. Gekoppelt ist das Voting an ein Gewinnspiel. So soll laut Website unter allen Teilnehmern, die mit ihrem Tipp richtig lagen, eine Reise auf die Malediven verlost werden. Dies klingt zunächst einmal unverdächtig. Wie jedoch Verbraucher OpSec in diesem Monat mitteilten und auch verschiedenen Forenbeiträgen im Internet zu entnehmen ist, schließen Nutzer durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 96 Euro pro Jahr ab. Dies ist jedoch nicht auf Anhieb ersichtlich. Der Hinweis auf die anfallenden Kosten (96 Euro pro Jahr bzw. 8 Euro pro Monat) erscheint erst, nachdem man für einen Kandidaten gevotet hat und zur Anmeldemaske gelangt. Da aber bereits auf der Startseite das Gewinnspielspiel im Zusammenhang mit dem Voting angekündigt wird, scheint die Eingabe der Daten vermutlich für viele Nutzer selbstverständlich und nicht verwunderlich zu sein, da man ja im Falle des Gewinns informiert werden muss. Außerdem ist der Kostenhinweis auch nicht besonders hervorgehoben und beinhaltet keine Informationen, welche Leistung man dafür erhält. Zwar wird auf der Abstimmungsseite darauf hingewiesen, vor dem Voting die Teilnahmebedingungen in den AGB zu beachten, aber da vermutlich die Mehrzahl der User bei einem derartigen Voting und Gewinnspiel nicht mit einer Kostenpflichtigkeit rechnet – zumal die Teilnahme an Gewinnspielen generell kostenfrei ist – werden sie wahrscheinlich nur von den wenigsten gelesen. Zudem sind sie auch nicht besonders kundenfreundlich. So wird zwar zu Beginn von einem kostenpflichtigen Service gesprochen, doch die Kosten an sich werden erst viel später erwähnt. Etwas schwammig ist auch die Information, welchen Service man für das Geld geboten bekommt. So ist stets nur die Rede davon, dass man Zugang zu kostenpflichtigen Informationen und einen Newsletter erhält.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

Share

Online-Adventskalender: Vorsicht vor lästiger Werbung und Datensammlern

Vorsicht vor Adventskalendern im Internet: Hinter vielen Angeboten steckt vor allem eines: Der Versuch, an Daten zu kommen – oder Nutzer mit lästiger Werbung bombardieren zu können.

Hinter den Türchen von Adventskalendern im Internet verbergen sich oft Gewinnspiele. Teilnehmer werden von Firmen mit Preisen angelockt – mit einem Hintergedanken. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat 18 Internet-Adventskalender für Kinder – unter anderem von Bravo, Haribo, Wendy und t-online – unter die Lupe genommen und geprüft, welche Daten gesammelt werden und ob Kinder erfahren, was mit ihren Angaben geschieht. Das Ergebnis: Die Kinder müssen fast ausnahmslos mehr Daten preisgeben, als die Verbraucherzentrale für erforderlich hält.

So müssen Kinder gleich bei 16 der 18 Kandidaten den Vor- und Zunamen sowie ihre Anschrift eintragen. Fehlt eine der Angaben, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich. Lediglich bei zwei Kalendern (pombaer.de und wendy.de) genügen E-Mail-Adresse und Passwort. Sechs Unternehmen (bruder.de, kinder.de, haribo.de, simbatoys.de, rtI II.de, viva.de und bravo.de) fragen darüber hinaus nach Geburtsdatum bzw. Alter; bei zwei weiteren ist die Angabe des Alters freiwillig. Ein Drittel der Anbieter will auch die Telefonnummer wissen. Sechs Veranstalter laden dazu ein, einen Newsletter zu abonnieren, über den später weitere Kaufangebote zu erwarten sind.

Quelle : computerbetrug.de

Share

Bundestag sucht Definition des “vernünftigen Internet”

Bei einer Anhörung der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” des Bundestags zur Netzneutralität stand die Frage im Vordergrund, ob die von vielen Providern gewünschte Möglichkeit zur bevorzugten Behandlung von Datenpaketen ohne eine zwangsweise Diskriminierung von Teilnehmern durchführbar ist. “Es gibt Gründe, verschiedene Arten von Verkehr verschieden zu behandeln”, sprach sich etwa Andreas Bogk vom Chaos Computer Club (CCC) bei der vierstündigen Expertenrunde am heutigen Montag nicht prinzipiell gegen jede Form des Netzwerkmanagements aus. Schon wenn ein Zugangsanbieter aber beim Versuch, eine gewisse Qualität von Diensten zu gewährleisten, nach Absender und Empfänger unterscheide oder in ein Datenpaket hineinschaue, sehe die Hackervereinigung das Prinzip des offenen Internets verletzt.

quelle : heise.de

Share

Wie Profis Senioren bei Werbefahrten abzocken

Ein deutscher Verkaufs-Vollprofi gegen einen Bus voller Tiroler Pensionisten. Die “Krone” war dabei, wie naive Teilnehmer einer Werbefahrt eingekocht und eingeschüchtert wurden.

“Frank Hause”, so heißt er angeblich, ist ein Vollprofi . Er steht mit Mikrofon auf der Bühne eines kleinen Saales in einem Dorfgasthaus in Kochel am See. Mit dem idyllischen bayerischen Ort hatte der Veranstalter geworben, nun sitzen die 41 Ausflügler, die in Innsbruck mit dem “bequemen Reisebus” teilweise schon um 6 Uhr früh abgeholt wurden, im biederen Raum. Das Gratis-Frühstück – eine Tasse Kaffee, ein Brot – ist bereits verzehrt. Nun beginnt Frank Hause mit dem, was er am besten kann: Menschen einkochen. Das macht er blendend.

quelle : krone.at, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share