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Das neue Telekommunikationsgesetz: Vorteile für die Telefonkunden

Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Anbietern. Das betrifft sowohl Umzug und Anbieterwechsel als auch Call-by-Call-Telefonate, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk.

Wer umzieht, kann nun seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk – ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Anbieter bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen – allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet.
Quelle: verbraucherzentrale-sh.de /Zum Artikel

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Rechnung immer genau prüfen

Vor einer neuen Masche, Telefonkunden mit relativ unauffälligen Beträgen abzuzocken, warnt der Eislinger Awo-Vorsitzende Harald Kraus.

Einer neuen Masche mit der Telefonkunden abgezockt werden, ist der Vorsitzende des AWO-Ortsvereins Eislingen, Harald Kraus, auf der Spur. Beim Roten Treff der Eislinger SPD hat er den Telefonkunden dringend empfohlen, ihre Telefonrechnungen immer genau zu prüfen. Wie die AWO aus vielen Anrufen schließt, haben sich die sogenannten Telefon-Dienstleister jetzt darauf verlegt, relativ kleine und unauffällige Beträge abbuchen zu lassen. “In Summe werden auf diese Weise jedoch gigantische Beträge von gutgläubigen Telefonkunden abgezockt”

Quelle: swp.de /Zum Artikel

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