Schlagwort-Archive: Telekommunikationsgesetzes

Österreichs Maßnahmen gegen Werbeanrufe bereits teilweise in Kraft

In Österreich ist es nun illegal, bei einem Werbeanruf die Rufnummer zu unterdrücken oder zu verfälschen. Bei Verstoß drohen sowohl dem Anrufer als auch seinem Telekom-Anbieter bis zu 58.000 Euro Strafe. Durch eine Schlamperei sind diese neuen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes bereits am Freitag um 00:00 Uhr in Kraft getreten.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Bundestag streitet über Bekämpfung von Internet- und Telefonabzocke

Vertreter der Opposition wollen den Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt umfassend stärken und unter anderem Warteschleifen komplett kostenfrei halten. Entsprechende Anträge haben aktuell Fraktionen von SPD und Linke in den Bundestag eingebracht. Vertreter der Koalition ließen bei der ersten Beratung am gestrigen Donnerstag im Parlament aber durchblicken, dass sie jenseits der geplanten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kaum noch Handlungsspielraum sehen. So gab Andreas Lämmel von der CDU/CSU-Fraktion die Parole aus: “Haken, Haken, Haken – alles eigentlich erledigt, weil es im Gesetzentwurf steht.”

Waltraut Wolff begründete im Namen der SPD die Notwendigkeit des Fraktionsvorstoßes (PDF-Datei) mit der Herausforderung durch die zunehmende Unübersichtlichkeit in der Branche. Konsumenten würden “schlichtweg betrogen”, befand die Sozialdemokratin. Der umkämpfte Regierungsentwurf für die TKG-Reform stelle zwar einen “guten Aufschlag” dar.

Quelle : heise.de

Share

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt:Czech Media Factoring zockt per Mahnung ab

28.06.2010
Czech Media Factoring zockt per Mahnung ab
Erst hießen sie TRC Telemedia, jetzt nennen sie sich Czech Media Factoring. Aber die Masche ist die gleiche geblieben.

Über Mahnschreiben einer Firma Czech Media Factoring beschweren sind unzählige Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

Die Masche ist bereits unter anderen Namen hinlänglich bekannt: In den Mahnschreiben wird behauptet, der Verbraucher habe eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen. Als Beleg dafür diene die angegebene Rufnummer des Verbrauchers. Die Kosten des Anrufes betragen satte 90 Euro. Welche Art Service man denn in Anspruch genommen haben soll, wird nicht weiter erklärt.

Czech Media Factoring macht sich mit den Schreiben wenig Mühe, die Spuren der Vergangenheit zu vertuschen. Zwar wird in der Fußzeile eine Adresse in Tschechien angegeben, jedoch verwendet man das nahezu identische Schreiben der Vorgängerinnen. Die der Verbraucherzentrale vorliegenden Mahnungen weisen das altbekannte Postfach der TRC Telemedia in Petersberg aus. Gleiche Briefe wurden auch unter den zwischenzeitlichen Namensnennungen MB Direct Phone, dann Roxborough Management und Pepper United versandt.

Viele Betroffene berichten, dass sie keinen Kontakt zu den hier genannten Firmen hatten und oft auch die angegebene Telefonnummer nicht stimmt. Die Anbieter versuchen bewusst die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu umgehen. Telefonerotik-Dienste laufen üblicherweise über Rufnummern, die mit 0900 beginnen. Nach dem TKG unterliegen derartige Mehrwertdienste klaren Regelungen mit eindeutigen Vorgaben zum Verbraucherschutz.

Die Verbraucherzentrale rät, nicht zu zahlen. Wer gegen die Rechnung bzw. Mahnung Widerspruch einlegen will, kann dazu diesen …Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Share

Datenschutzbeauftragter warnt vor Missbrauch bei Handy-Ortung

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat dringend vor Missbrauch bei der Ortung von Mobiltelefonen gewarnt. Bei der großen Zahl der Nutzer von Ortungssystemen könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Menschen geortet würden, “die weder davon wissen, noch damit einverstanden wären”, sagte Schaar. “Diese heimliche Ortung muss gesetzlich und technisch soweit wie möglich unterbunden werden.”

Paragraf 98 des Telekommunikationsgesetzes verlange eine schriftliche Einwilligung, geortet zu werden. Zudem müsse der Handy-Nutzer bei jeder fünften Ortung per Textmitteilung (SMS) darüber informiert werden. Unseriöse Anbieter umgingen diese Regelung aber, so Schaar. “Wenn jemand fälschlicherweise für mich eine solche Erklärung abgibt, habe ich als Betroffener kaum eine Möglichkeit herauszufinden, ob mein Handy geortet wird. Hier ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet.”

quelle : heise.de

Share