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Inkasso für Clever-Download.net von Phantomkanzlei?

Inkasso für Clever-Download.net von Phantomkanzlei?

Auf eine besonders dreiste Abzockmasche wurde die Redaktion hingewiesen. Betroffene des Portals clever-download.net erhalten seit wenigen Tagen Rechnungen von einem bisher unbekannten Inkassodienst Herzog & Partner Co.. Laut Anschreiben sollen für die Firma Web Net AG Co. bestehende Forderung eingezogen werden.

heute erhalten Sie Ihre Rechnung für Ihre Anmeldung auf www.clever-download.net

vom XX.02.2010 im PDF-Format. Bitte überweisen Sie den Betrag in den nächsten Tagen auf unser Konto.

Ihre Herzog & Partner Co.
Kanzlei für Zahlungsmanagement*

http://www.herzog-partner.com

Zwar gibt es die Firma WEB NET AG CO. tatsächlich und sie ist im Handelsregister von Florida eingetragen, trotzdem stinkt da etwas ganz gewaltig. Die Domain herzog-partner.com wurde erst am 04.02.2010 registriert. Bei einer Suche nach der angeblichen Kanzlei für Zahlungsmanagement findet man zwar diverse Firmen, die offensichtlich aber allesamt nichts mit dieser Gaunerei zu tun haben. Anscheinend handelt es sich bei der Angabe von Herzog & Partner Co. um ein Phantomunternehmen. Man setzt wohl bewusst eine Verwechselung mit einer Anwaltskanlei aus Nürnberg, die einen ähnlichen Namen hat.

Dass hier jemand nicht erkannt werden möchte, zeigen auch die Domaindaten von clever-download.net und herzog-partner.com. Beide Domains wurden über den Anonymisierungsdienst GoDaddy registriert.

Quelle und weitere Infos: branchenbuchverzeichnis.info

Die beiden Webseiten clever-download.net und herzog-partner.com wurden nicht nur über den gleichen Dienst registriert, sondern liegen auch auf der selben IP-Adresse 97.74.215.60.

Verschickt werden die Rechnungen per Post aus der Schweiz. Bei den angegebenen Anschriftten in den PDF-Schreiben handelt es sich jeweils um einen Büroservice, bei dem auch ein Weiterleitungsdienst angeboten und betrieben wird.

Das trifft auch für die Adresse in Neuseeland des Directors Michael Leyden von der WEB NET AG CO. zu. Auch dort befindet sich wieder nur ein Weiterleitungsdienst:

24B MOOREFIELD RD.
WELLINGTON NEW ZEALAND X 6037

Quelle: Privatebox

Sind Sie betroffen? Haben Sie auch so eine Rechnung erhalten? Dann sollten Sie sich die Tipps der Verbraucherzentralen zu Herzen nehmen.

  • Zahlen Sie nicht!
  • Bleiben Sie stur!
  • Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

PS: Auch die folgende, in den Schreiben enthaltene, Drohung ist Unsinn.

Sollte ein Dritter Ihren Namen, E-Mail-Adresse und/oder Anschrift missbraucht haben, so teilen Sie uns dies bitte mit,
damit wir strafrechtliche Schritte einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen (IP-Adresse usw.) weiterleiten können.

Das können Sie getrost ignorieren. Bevor so etwas in Frage kommt, wird wohl eher ein Fäustle aus dem Firmenbriefkasten kommen.

[antiabzockenet]

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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web

Das Landgericht (LG) Köln hat eine Klage abgewiesen, mit der sich ein Hauseigentümer gegen das Abfotografieren seines Hauses mit anschließender Veröffentlichung inklusive des Straßennamens und der Hausnummer auf einem Internetportal wehren wollte (Az. 28 O 578/09). In diesem Fall trete das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück und auch datenschutzrechtliche Belange würden dem Angebot nicht entgegen stehen, befanden die Richter.

Auslöser des Streits war das Angebot “Bilderbuch-Köln” mit einer Vielzahl an Fotos von Häusern, Straßen und Plätzen der Domstadt. Außer aktuellen Ansichten werden dort auch historische Fotografien gezeigt, die unter anderem vom Kölner Amt für Denkmalpflege und aus privaten Bildarchiven stammen. Zusätzlich zu den Bildern finden sich dort auch zahlreiche erläuternde Textbeiträge. So etwa zu den Gebäuden selbst, deren Geschichte und zu den jeweiligen Fotografen.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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AOL plant Massenentlassungen und verkauft ICQ

Im Zuge der Ankündigung des US-Medienkonzerns Time Warner, seine Internet-Sparte AOL als eigenständiges Unternehmen an die Börse zu bringen, reagierte auch das Management bei AOL.

Laut dem zum renommierten ‘Wall Street Journal’ gehörenden Blog ‘AllThingsDigital‘ wurden die Beschäftigten bereits über umfassende Entlassungspläne informiert. Von den aktuell noch 6.900 Mitarbeitern sollen 2.500 das Unternehmen verlassen – möglichst freiwillig.

AOL verspricht Mitarbeitern, die ihren Arbeitsplatz sofort selbst aufgeben, Abfindungen in Höhe von drei bis neun Monatsgehältern.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Verdacht auf Betrug: Klage gegen Facebook & Zynga, ungewollte SMS- Abonnements

Gegen die Betreiber des weltgrößten Sozialen Netzwerks Facebook und den Social-Games-Anbieter Zynga wurde in den USA eine Sammelklage eingereicht. Vorgeworfen wird den Unternehmen, sich unrechtmäßig an den Mitgliedern zu bereichern.

Die ‘US-amerikanische Anwaltskanzlei’ Kershaw, Cutter & Ratinoff hat diesbezüglich die Klage bei einem in Kalifornien ansässigen Gericht eingereicht. Den beiden Unternehmen wird darin vorgeworfen, sich mit unrechtmäßigen Mitteln an den Benutzern zu bereichern und überdies gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen.

Zynga bietet auf Facebook Spiele wie “Mafia Wars” und “Farm Ville” an. Auf den ersten Blick scheinen die Spiele kostenlos zu sein. Beobachtet man die Geschehnisse in diesem Zusammenhang jedoch genauer, so sollen auf die Anwender ohne deren Einwilligung Gebühren zukommen. Als Beispiel führten die Anwälte ungewollte SMS- Abonnements an.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Lücken ermöglichen Bewertungsbetrug bei eBay

Eine von Forschern an der Universität von Rom Tor Vergata durchgeführte Studie ist zu dem Schluss gekommen, dass ein Bewertungsbetrug bei eBay trotz der ergriffenen Gegenmaßnahmen sehr einfach durchführbar sei.

In der Vergangenheit haben die Betreiber der Online-Auktionsplattform immer wieder Maßnahmen ergriffen, um einen Betrug bei den Bewertungen der Auktionen zu unterbinden. Trotzdem scheinen auch weiterhin einige Schwachstellen zu bestehen. Wie die Studie zeigt, handelt es sich hierbei um ein nach wie vor vorhandenes Problem.

Manche Verkäufer sollen beispielsweise bestimmte Kontingente qualitätsarmer Produkte zu Niedrigpreisen zum Sofortkauf anbieten.

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BGH bekräftigt Verantwortung von Foren-Betreibern

Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer. “Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen”, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt. Ein Forenbetreiber muss zweifelhafte Beiträge seiner Nutzer entfernen, wenn er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt. “Forenbetreiber brauchen nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden”, betont Smid aber.

“Es müssen auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden – das würde ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen”, fuhr er fort. Vielmehr müssen Betroffene auf den Anbieter der Webseite zukommen. “Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt.”

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Facebook: Botnetz zielt auf Kontodaten der User ab

Die Sicherheitsexperten von AppRiver haben eine ‘Warnmeldung‘ veröffentlicht, die sich besonders an die Nutzer von Facebook richtet. Angeblich steht das darin geschilderte Unterfangen in Verbindung mit dem Botnetz Zeus.

Die Angreifer setzen bei ihren Machenschaften sowohl auf Phishing als auch auf einen Trojaner. Zunächst werden die Nutzer von Facebook durch eine gefälschte E-Mail auf ein angebliches Update des weltgrößten Sozialen Netzwerks aufmerksam gemacht. Da die elektronische Post sehr stark an eine von Facebook verschickte Mail erinnert, ist an dieser Stelle erhöhte Vorsicht geboten.

In den Umlauf gebracht werden die dubiosen Nachrichten angeblich vom Botnetz Zeus.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Botnetz-Kontrollserver tarnt Befehle als JPEG-Bild

Offenbar in dem Versuch, die Kommunikation ihrer Bots über das Netzwerk zu verschleiern, tarnt der Command&Control-Server des Monkif-Botnetzes seine Befehle an die Drohnen rudimentär als JPEG-Bild. Laut Beobachtungen von SecureWorks antwortet der als Webserver arbeitende C&C-Server auf Anfragen der Bots mit einem HTTP-Paket, in dessen Header als Content-Type “image/jpeg” eingetragen ist. Zusätzlich enthält das Paket einen gefälschten, jedoch gültigen JPEG-Header. Der Rest des Pakets enthält statt eines Bildes nur noch einen kodierten Befehl (XOR mit 0x4).

Die Kriminellen wollen damit vermutlich in Firmennetzen installierte Netzwerküberwachungssysteme oder spezielle Bot-Detection-Software austricksen.

Quelle: heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Inkasso-Stalking. Jetzt sollte mal die Politik ‘ran

Inkasso-Stalking ist eine üble Sache: Man stellt irgendjemandem eine Rechnung für eine angeblich erbrachte Leistung und beruft sich dabei auf einen angeblich geschlossenen Vertrag. Wenn das Opfer nicht bezahlt, hagelt es Mahnungen und Drohbriefe. Darin schreibt man von angeblich drohenden Schufa-Einträgen, von Betrugsanzeigen, von nächtlichen Besuchen durch Inkasso-Mitarbeiter. Und so weiter – bis der Betroffene unter dem stetig wachsenden Druck zusammenbricht und zahlt.

Inkasso-Stalking ist seit vier Jahren vor allem bei der Nutzlos-Branche fester Bestandteil des Geschäftsmodells. Die Täter – meist junge Leute, die sonst nichts Besseres gelernt haben – stellen Seiten zu den verschiedensten Themen ins Internet. Um die versprochenen Dienste in Anspruch zu nehmen, soll man seine Daten in ein Formular eintragen. Und wer das tatsächlich macht, bekommt wenig später eine Rechung. Weil das Ganze ja kostenpflichtig sei.

Über diese “Kostenpflicht” informieren die Täter natürlich nur im Kleingedruckten, im Fließtext oder irgendwo im kaum sichtbaren Bereich ihrer Webseiten.

Weil man mit dieser fiesen Masche vor keinem Gericht der Welt durchkäme, holen sich die Abzocker ihr Geld außergerichtlich durch Inkasso-Stalking herein. Sprich: Sie setzen ihre Opfer so lange mit Drohbriefen oder -Mails unter Druck, bis diese die nicht bestehenden Forderungen bezahlen.

quelle : augsburger-allgemeine, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen

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OpenOffice.org und Abofallen

OpenOffice.org startet eine Kampagne gegen Download-Abofallen :

Wir haben OpenOffice.org nicht für Leute gemacht, die damit anderen das Geld aus der Tasche ziehen. Doch leider sind uns gegen dubiose Anbieter kostenpflichtiger Downloads rechtlich die Hände gebunden. Mehr dazu unter “Doch leider können wir nicht so helfen“. Um unsere Nutzer trotzdem vor Abofallen zu schützen, möchten wir mit dieser Seite über das Problem informieren und die Möglichkeit bieten, zweifelhafte Anbieter an uns zu melden.

Bitte beachten Sie unbedingt auch die rechtlichen Hinweise.

Ihr Download von OpenOffice.org führte zu einem ungewollten Abovertrag?

Hier finden Sie hilfreiche Informationen:

* der Verbraucherschutzzentrale Hamburg: In der Falle – was tun?

quelle : openoffice.org, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Download von openoffice gibt es HIER

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