Schlagwort-Archive: top-of-software

Abofallenbetreiber muss Opfer Anwaltskosten ersetzen

Das Amtsgericht Mainz hat den Betreiber von top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten verpflichtet, die einem Nutzer zur Abwehr einer unberechtigten Forderung entstanden sind. Das hat Rechtsanwalt Christian Reckling von der Kanzlei Schlömer & Sperl mitgeteilt. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt die Site seit längerem in einer Liste mit bekannten Abofallen.

Der Kläger hatte ursprünglich mit Google nach einer kostenlosen Virensoftware gesucht. Von dort gelangte er durch einen der ersten fünf Einträge auf top-of-software.de. Dahinter verbirgt sich im Wesentlichen eine Datenbank mit Informationen über aktuelle Software, meist Freeware. Zugriff auf die Informationen und den Link zum Download gewährt top-of-software.de aber nur angemeldeten Nutzern.

Quelle : zdnet.de

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Content Services Ltd. Mannheim übernimmt die “Geschäfte” der Antassia GmbH

Die Content Services Ltd. teilt in heutigen Emails mit, dass sie die Geschäfte der Antassia GmbH für top-of-software.de übernommen hat.

Hintergrund ist vermutlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Ein Tipp hierzu: lassen Sie sich von der Content Services Ltd. eine schriftliche Abtretungsurkunde vorlegen. Wenn das genügend Leute tun, funktioniert das Konzept nicht mehr.

Quelle : kanzlei-thomas-meier.de

via abzocknews.de

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ORF 2 vom 02.01.2011: Die Arbeiterkammer warnt vor verlockenden Angeboten im Internet (Video)

Der Dornbirner Anwalt Clemens Pichler hat für einen Mandanten gegen so eine einschlägig bekannte Gesellschaft nun einen ersten Erfolg erzielt. Die Antassia GmbH, die die Seite www.top-of-software.de betreibt, muss einem Hohenemser die Anwaltskosten ersetzen.

Quelle : abzocknews.de

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Kollege Tank agiert “wirtschaftlich”

Ein Mandant hatte sich wegen des üblichen Schreibens des Kollegen Olaf Tank in Sachen Antassia GmbH (top-of-software.de) an uns gewendet. Nachdem wir das Zustandekommen des Vertrages bestritten hatten, nahm der Kollege Tank Abstand von seiner Forderung, war aber nicht bereit, die Gebühren für unser Tätigwerden zu übernehmen.

Quelle : anwalt-dr-schnitzer.com

via abzocknews.de

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192 Euro für „kostenlose“ Computerprogramme

Erneut überrollt eine Welle von offensichtlich betrügerischen Rechnungen für angeblich genutzte Internet-Dienste die Verbraucher. Auch in Göttingen: Tageblatt-Leser Lothar Lunk erhielt jetzt eines dieser konfektionierten Schreiben, in dem eine „Antassia GmbH“ aus Mainz für einen „12-Monatszugang für www.top-of-software.de“ satte 96 Euro fordert.

Am 15. Mai soll er sich dort angemeldet haben.

Wie viele andere Empfänger des dubiosen Schreibens beteuert auch Lunk, diese Internet-Seite zum Herunterladen von Computerprogrammen weder benutzt noch überhaupt aufgesucht zu haben auch an dem angeblichen Anmeldungstag nicht. Woher die Antassia GmbH seine Adresse hat, kann er sich ebenfalls nicht erklären.

Damit geht es ihm ebenso wie hunderten anderer Rechnungsempfänger und Fachanwälte, die sich im Internet über die dreiste Masche von „Top of Software“ austauschen. „Egal auf welchen Link Sie klicken“, sagt Thomas Meier, auf Medien-, Internet- und Telekommunikationsrechtsfragen spezialisierter Anwalt aus Berlin, „Sie landen bei einer Abo-Falle.“ Die „Top-of-software“-Masche laufe bereits seit Dezember vergangenen Jahres. Meier weiß auch, dass die dubiose Software-Plattform von einschlägig bekannten Personen und Vorgängerfirmen betrieben wird.

quelle und voller Bericht : goettinger-tageblatt.de

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Unlauterer Wettbewerb: Rechtskräftiges Urteil gegen die Antassia GmbH erwirkt

Unlauterer Wettbewerb: Rechtskräftiges Urteil gegen die Antassia GmbH erwirktBetroffene, die von Antassia GmbH – Betreiberin von top-of-software.de – E-Mails erhalten, in denen Rechnungen und Mahnungen und sonstige “Informationen” enthalten sind, ohne dass Sie sich jemals auf dieser WebSite aufgehalten und angemeldet haben, können sich vor Antassia´s E-Mails schützen:
Können Sie die folgenden Fragen eindeutig mit JA beantworten:

1. Ich bekomme E-Mails von Antassia GmbH (top-of-software.de).

2. Die Mail(s) enthalten Rechnungen oder Mahnungen und Links zu top-of-software.de.

3. Ich habe mich auf top-of-software.de nicht aufgehalten bzw. mich dort niemals angemeldet.

[abzocknews.de]

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