Schlagwort-Archive: Trick

Neue Typo3-Versionen verfügbar

Die Typo3-Entwicker haben die Versionen 4.3.1 und 4.2.11 ihrer quelloffenen CMS-Software veröffentlicht, die zahlreiche Fehler korrigieren. In Version 4.3.1 haben die Entwickler zudem eine Sicherheitslücke in der OpenID -Erweiterung geschlossen, die in Standard-Installationen jedoch deaktiviert ist.

Durch die Lücke kann ein Angreifer die Authentifizierung austricksen und sich mit den Rechten eines anderen Nutzers am CMS anmelden, indem er eine andere Identität vortäuscht.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zu Nachbarschaft24.net

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
07.12.2009
Dreiste Drohbriefe eines Rechtsanwalts aus Potsdam
Mit fragwürdigen Methoden sollen Opfer von Nachbarschaft24.net zur Zahlung bewegt werden
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beschweren sich zahlreiche Verbraucher, die Post von einer Rechtsanwaltskanzlei Frank Michalak aus Potsdam erhalten. Dieser Anwalt versendet offensichtlich im Auftrag der Netsolutions FZE aus Dubai, Betreiber der Internetseite nachbarschaft24.net Drohbriefe um Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Nachbarschaft24.net hatte bei vielen Verbrauchern bereits im vergangenen Jahr für Verunsicherung gesorgt. Trickreich war versucht worden, Verbraucher zu täuschen. Die Betroffenen erhielten eine Mail, behauptet wurde darin ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht oder Einladung geschickt. Um diese Nachricht abzurufen, sollte der Verbraucher auf der Internetseite nachbarschaft24.net seine Daten eingeben. Anschließend könne man die wichtige Nachricht abrufen.
Wer auf den Trick hereinfiel, landete in der Kostenfalle. Ein zweijähriges Abonnement mit Gesamtkosten von 216 Euro sollte bezahlt werden.
Nunmehr baut der Potsdamer Rechtsanwalt mit seinen Schreiben eine neue Drohkulisse auf. Er meint mit diversen Urteilen und einem Rechtsgutachten die Zahlungspflicht begründen zu können.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sollten sich Betroffenen von diesen Schreiben nicht beeindrucken lassen. Mit diversen Urteilen, lancierten Fehlmeldungen in diversen Internetblogs, Nachrichtenportalen und Webseiten wird versucht die Betroffenen zu verunsichern. Die Falschinformationen sollen den Internetuser zur Zahlung bewegen.
Unerwähnt bleibt dagegen ein Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Mitte, dass bereits im vergangenen Jahr die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen hatte und klarstellte, dass eine Zahlungspflicht nicht gegeben ist.

Der Rat der Verbraucherzentrale: Nicht zahlen und von den Drohungen nicht einschüchtern lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hier klicken um zu der Pressemitteilung zu gelangen.

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Gefälschtes PayPal-Zertifikat täuscht IE, Chrome und Safari

Ein auf der Sicherheitsmailing-Liste Full Disclosure veröffentlichtes SSL-Trickzertifikat für www.paypal.com und der dazugehörige private Schlüssel dürften Microsoft, Google und Apple in Zugzwang bringen, nun endlich Updates zum Beseitigen der NULL-Prefix-Schwachstelle zu veröffentlichen. Phisher können das Zertifikat etwa für Phishing-Angriffe ausnutzen und ihren Server als legitimen Bankserver ausgeben – was erst bei genauerer Prüfung des Zertifikats auffliegen würde. Aber auch Man-in-the-Middle-Angriffe im LAN funktionieren damit problemlos.

Durch Einfügen eines Nullzeichens in den Common Name des Zertifikats lesen verwundbare Browser die Zeichenkette nur bis zum Erreichen dieses Zeichens, obwohl das Zertifikat eigentlich für eine andere Domain ausgestellt ist. Der Browser glaubt im vorliegenden Fall, ein gültiges Zertifikat für www.paypal.com zu erkennen. Die Lücke ist seit mehreren Wochen in diversen Browsern bekannt. Bislang fallen von den populären Browsern nur Firefox und Opera nicht auf den Trick herein.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Neuneinhalb – „Opendownload” und sonstige Kostenfallen im Alltag ( Video )

Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Obwohl du nur einen Klingelton kaufen wolltest, sollst du plötzlich viel Geld für ein Abonnement bezahlen!

Immer wieder versuchen Firmen mit miesen Tricks, Handy- und Internetnutzern Geld aus der Tasche zu ziehen. Auch die 15jährige Christin ist auf so eine Firma hereingefallen und bekam eine Rechnung von fast 100 Euro!

Wie die Abzocke funktioniert, warum Christin das Geld doch nicht bezahlen musste, und was du tun kannst, wenn du auf einen der Tricks hereingefallen bist, das erfährst du in dieser Folge der Sendung „neuneinhalb – dem Nachrichtenmagazin für Kinder.

[Neuneinhalb – Samstags, 08.30 Uhr © ARD]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Botnetz-Kontrollserver tarnt Befehle als JPEG-Bild

Offenbar in dem Versuch, die Kommunikation ihrer Bots über das Netzwerk zu verschleiern, tarnt der Command&Control-Server des Monkif-Botnetzes seine Befehle an die Drohnen rudimentär als JPEG-Bild. Laut Beobachtungen von SecureWorks antwortet der als Webserver arbeitende C&C-Server auf Anfragen der Bots mit einem HTTP-Paket, in dessen Header als Content-Type “image/jpeg” eingetragen ist. Zusätzlich enthält das Paket einen gefälschten, jedoch gültigen JPEG-Header. Der Rest des Pakets enthält statt eines Bildes nur noch einen kodierten Befehl (XOR mit 0x4).

Die Kriminellen wollen damit vermutlich in Firmennetzen installierte Netzwerküberwachungssysteme oder spezielle Bot-Detection-Software austricksen.

Quelle: heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH – Katja Günther ist zurueck

Nach unzähligen Negativmeldungen und einer ”kreativen Pause” hat man sich jetzt zwar nicht unbedingt ein neues Tätigkeitsfeld, jedoch zumindest eine neue Rolle für die ”Juristin” Katja Günther einfallen lassen. Die Rede ist von ihrer neuen Tätigkeit als Geschäftsführerin einer RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH.

Zuschriften zufolge fordert die RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH derzeit sowohl für abcload.de der Premium Software GmbH als auch für die Go Web Ltd. des Herrn Villiam Adamca.

Die jetzige Tätigkeit der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH dient einzig dazu die Drohkulisse zu erhöhen und macht wirtschaftlich aus Sicht der Abzocker Sinn, denn desto mehr Instanzen beim Forderungseinzug eingeschaltet werden, desto höher ist die Quote derer die bezahlen werden.

Sollten Sie ebenfalls eine Rechnung von der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH erhalten haben, beherzigen Sie bitte die Ratschläge der Verbraucherzentralen:

Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen! Der Trick ist, Leute mit Mahnungen so einzuschüchtern, dass sie zahlen, ohne es zu müssen. Die rechtlichen Begründungen, warum Sie angeblich zahlen sollen, sind allesamt unsinnig.

Auch möchte ich Ihnen einen Leitfaden unter der Rubrik “Aktiv werden und den Gaunern in die Suppe spucken!“ besonders empfehlen. Weitere Informationen wie Sie sich verhalten können und sollten finden Sie auch unter der Rubrik “Abgezockt – Was jetzt?“.

quelle : Abzocknews.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Akte 09 – Die Abzocke: Deutsche Gewerbe Verwaltung / Deutsche Marketing Service ( Video )

Tarnen, tricksen, abkassieren:
Wer jetzt auch an Ihr Bankkonto will ..

Die Seite “Proben-Register.net” ist nicht
nur bei vielen AKTE-Zuschauern der Aufreger!

Verantwortlich für die Abzock-Seite:
Christian M. mit seiner Firma Connexx Services ..

Jetzt hat Christian M. eine neue Firma:
Mit einer nicht ganz neuen Geschäftsidee:
Unter dem Namen ‘Deutsche Gewerbeverwaltung’,
kurz DGV, bietet er Unternehmen einen Eintrag in
seinem Internetregister an. Die Schreiben haben
einen sehr offiziellen Charakter ..

Experten erkennen gleich auf einem Blick:
Es handelt sich um ein “rechnungsähnliche
Angebotsschreiben”, die Masche nennt sich
auch schlicht ‘klassischer Adressbuchschwindel’..

[Akte 09 – Dienstags 22.15 Uhr © sat1]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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VERBRAUCHERINFORMATION => Haustürgeschäfte

VERBRAUCHERINFORMATION von der verbraucherzentrale-sachsen :

Der Kauf im beschaulichen Rahmen des heimischen Wohnzimmers oder gar di-rekt an der Tür ist nach wie vor ein Aktionsfeld der Vertreter. Als Haustürgeschäf-te bezeichnet man auch Verträge, die anlässlich von Freizeitveranstaltungen ge-schlossen werden, hierzu zählen die so genannten Kaffeefahrten.

Haustürgeschäfte
Die Tricks der Vertreter und die Rechte der Verbraucher
Haustürgeschäfte
sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher anlässlich einer Freizeitveranstaltung, im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmit-teln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen sowie Vertragsabschlüsse am Arbeitsplatz oder im Bereich der Wohnung nach mündlichen Verhandlungen. Teil-weise werden Verbraucher beim Vertragsabschluss regelrecht überrumpelt.
Tipp 1
Unterschreiben Sie nicht voreilig!
Misstrauen ist in Haustürsituationen häufig angebracht. Versuchen Sie die Frage zu beantworten, welche Konsequenzen die verlangte Unterschrift mit sich bringen kann.
Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen. Wenn Sie an dem Angebot interes-siert sind, bitten Sie um Unterlagen, damit Sie dies prüfen und Preise vergleichen kön-nen. Seriöse Anbieter kommen wieder.
Die Teilnahme an Werbeveranstaltungen ist freiwillig und verpflichtet nicht zum Kauf, auch dann nicht, wenn Sie Werbegeschenke angenommen haben.
Passiert es dennoch einmal, dass eine vorschnell geleistete Unterschrift kurz danach schon bereut wird, sollten Sie sich möglichst umgehend mit der nächstgelegenen Verbraucherberatungsstelle in Verbindung setzen, denn es besteht in der Regel ein Wi-derrufsrecht.
Widerrufsrecht
Haustürgeschäfte können ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen wi-derrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Verbraucher über sein Widerrufs-recht ordnungsgemäß belehrt worden ist.
Das heißt:
Dem Verbraucher muss eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung in Textform mitge-teilt werden.

quelle : verbraucherzentrale-sachsen.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen. ( PDF Datei )

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Achtung Falle! Kostenlose Homepage

Es beginnt mit einer harmlosen Werbung am Telefon. Es endet mit einem Vertag und mehrere Tausend Euro sollen gezahlt werden. Immer wieder versprechen Vertreter dubioser Firmen kostenlose Produkte und drängen zu Vertragsabschlüssen. Die Kunden übersehen dann, dass die vertraglichen Bedingungen sich von den mündlichen Zusagen erheblich unterscheiden.
Ein neuer Trick: Werben mit einer kostenlosen Homepage

Der Fall aus der Sendung: Die Liste der Geschädigten einer Düsseldorfer Firma, die mit der Erstellung von Internetauftritten wirbt, ist lang: Kunden und Mitarbeiter sind gleichermaßen verärgert. Bei den Angestellten steht der Lohn aus, Kunden werden zu Verträgen gedrängt und erhalten ein überteuertes Produkt.

Quelle : mdr.de, Hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

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Unseriöse Nebenjobs im Internet

Wer im Internet nach Nebenjobs sucht, wird schnell fündig. Aber leider: Fast immer sind sie unseriös. Fast immer wird erst “Vorauskasse” verlangt, bevor es ans Verdienen geht. Und mit dem Verdienst klappt es dann nicht.

Wir haben einige Angebote geprüft und in der folgenden Liste dargestellt. Woran Sie ein unseriöses Verdienstangebot erkennen, lesen Sie hier.

Häufig treffen Sie bei Angeboten im Internet auf sog. Network-Marketing-Konzepte. Hier wird mit bombastischen Worthülsen für “ein neues Konzept” geworben, das angeblich  “seit vielen Jahren erfolgreich” ist, viele bereits zum Millionär gemacht hat und vermeintlich phantastische Zuwachsraten verspricht. Lassen Sie sich nicht von solchen Versprechungen blenden. Im Kern geht es darum, dass Sie in Ihrem Bekannten-, Verwandten- oder Freundeskreis Produkte verkaufen sollen – Nahrungsergänzungsmittel, Säfte, Kosmetika, Matratzen, Versicherungen, Telefonverträge oder Rabattsysteme. Wenn Sie dann noch zusätzlich aufgefordert werden, weitere Untervertreter anzuwerben, von deren Umsatz Sie – quasi ohne Arbeit! – profitieren, und wenn diese ihrerseits wieder Unter-Unter-Vertreter anwerben sollen, so sind Sie schnell in ein Schneeballsystem verstrickt. Richtig teuer wird es für Sie, wenn Sie vorab Waren kaufen (“Selbstbestellerbasis”) oder kostenpflichtige Kurse besuchen sollen oder gar gleich Bares auf den Tisch legen müssen, um in das Vertriebssystem einsteigen zu dürfen.

Noch ein Hinweis: Das Internet ist flüchtig. Web-Anbieter, die heute aktiv sind, können morgen schon wieder verschwunden oder unter einem neuen Namen aufgetaucht sein. Achten Sie daher eher auf die “Masche” als auf den “Namen”!

quelle : Verbraucherschutz Hamburg, Hier klicken um den Artikel und die LISTE einzusehen.

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