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Fremde im Profil: Identitätsklau wird zur Gefahr

Wenn Kriminelle das Ebay- oder Facebook-Profil kapern oder Pakete an fremde Packstationen liefern lassen, dann spricht man von Identitätsdiebstahl. Und der wird zunehmend zur Bedrohung für Internetnutzer, warnt eine Studie des Bundesinnenministeriums.

Bislang haben es Kriminelle im Netz vor allem auf Bankzugangsdaten abgesehen, jetzt versuchen sie offenbar immer öfter, die komplette digitale Identität von Internetnutzern zu stehlen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie im Auftrag des Bundesinnenministeriums. Demnach geraten in letzter Zeit verstärkt soziale Netzwerke, Email-Anbieter-, Handels- und Auktionsplattformen sowie Packstationen ins Visier von digitalen Gangstern.

Hinter den Attacken stehen vor allem kommerzielle Interessen. Die Verbreitung und Nutzung schädlicher Software folge “einem strikten Geschäftsmodell, das auf Gewinnmaximierung ausgelegt ist und nichts mehr mit der “spielerischen” Komponente vergangener Tage zu tun hat”, heißt es in der Studie.

quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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Vorsicht Kunde! – Kampf bis aufs Messer: Warum ein Banker seine Telefonrechnung nicht bezahlen will ( Video )

Kampf bis aufs Messer: Warum ein Banker seine Telefonrechnung nicht bezahlen will

Markus M. aus Bremen ist ein durch und durch korrekter Mensch. Das ist gar nicht verwunderlich, denn Markus M. ist Banker. Trotzdem zahlt er seine Telefonrechnung nicht. Er versucht alles, um sich das Geld zu sparen: Er ruft bei der Hotline an, versucht es im Laden und geht sogar zur Polizei. Immer wieder heißt es: “Zahlen Sie einfach Ihre Rechnung.“ Aber Markus M. zahlt nicht. Aus gutem Grund.

Video quelle youtube von arcadeweltenDOTeu

quelle : cttv, hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

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Vorsicht Kunde! “Warum antworten Sie nicht, Herr D’Avis?“ – Besuch beim Internetdienstleister 1&1 (Video)

“Warum antworten Sie nicht, Herr D’Avis?“
Besuch beim Internetdienstleister 1&1

“Vertrag kommt von Vertragen!“, teilt uns der Leiter der Abteilung Kundenzufriedenheit beim Internetdienstleister 1&1, Herr Marcell D’Avis, mit. Und preist in einem Werbespot die Vorzüge der neuen Verträge von 1&1 an. Keine Vertragslaufzeit, besonders günstige Konditionen und außerdem würde er sich selbst um die Kunden kümmern, wenn mal was schief läuft. Keine Vertragslaufzeit? Günstige Konditionen? Meldet sich Herr D’Avis wirklich persönlich auf Kundenanfragen? Das c’t magazin probiert es aus: Wie lange bindet man sich mindestens an 1&1, sind die Angebote wirklich günstig? Und als Herr D‘Avis eine c’t magazin-Kunden-Anfrage unbeantwortet lässt, besucht ein Kamerateam Herrn D‘Avis an seinem Arbeitsplatz.

Video quelle : youtube von arcadeweltenDOTeu

Hintergrundbericht lesen :
http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Warum-antworten-Sie-nicht-Herr-D-Avis-1003529.html

Sendetermine

hr fernsehen
• 29.5.10, 12:35 Uhr
• 2.6.10, 1:00 Uhr
• 3.6.10, 4:25 Uhr

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Datenschützer kritisieren Lastschriftverfahren bei Rewe

Datenschützer kritisieren Lastschriftverfahren bei ReweKunden des Handelskonzerns Rewe, die mit EC-Karte und Unterschrift im Online-Lastschriftverfahren bezahlen, unterschreiben dabei laut einem Bericht des Radionsenders NDR Info auch eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung. Die Kunden bekämen keine Durchschrift der Einverständniserklärung, auch würden sie nicht durch Aushänge aufgeklärt. Die Rewe-Gruppe habe die Praxis mit Umweltschutzgründen gerechtfertigt, hieß es in dem Bericht.
Quelle: […]
[abzocknews.de]

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Gema löscht 600 Videos

Die Lizenzvertragsverhandlungen zwischen Youtube und der Gema scheitern. Um ihre Macht zu demonstrieren, lässt die Verwertungsgesellschaft “als Zeichen” weitere 600 Videos sperren

Deutsche Fans von Musikvideos gucken auf dem Internetportal Youtube weiterhin in die Röhre: Nach rund einem Jahr hat die Gema die Verhandlungen mit Youtube abgebrochen. Bereits zum 1. April war der Nutzungsvertrag ausgelaufen, woraufhin viele Musikvideos hierzulande nicht mehr über Youtube abrufbar waren. Beide Seiten versuchten daraufhin, in Verhandlungen eine neue Lösung zu finden.

Die Gema handelt bei dem Gesprächsabbruch nach eigenen Angaben im Verbund mit acht weiteren Verwertungsverbünden, darunter den US-Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAYC sowie der französische SACEM. “Die Verhandlungen mit Youtube haben leider bisher nicht zu einem akzeptablen Ergebnis geführt”, erklärte Gema-Vorstandschef Harald Heker. Bei der Auseinandersetzung geht es um die Einnahmen aus der Vermarktung von Musik im Internet. Laut GemaEMA ist es das Ziel der Verhandlungen, eine “angemessene Vergütung der Urheber zu erreichen”.

quelle : n-tv.de

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Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzocke der Teleshop Versandhandels AG

Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzocke der Teleshop Versandhandels AG


Ob Adapter oder Digicam, ob Kaffepads, Putzmittel, Dessous, Staubsauger, Farben oder Massagegürtel: Die Teleshop Versandhandels AG präsentiert sich als Internet- und Fernseh-Warenhaus. Gleich auf mehreren TV-Kanälen, etwa dsf, kabel 1, 9Live, tele5, nrw.tv, versucht die Firma aus Liechtenstein, ihr Kunterbunt-Sortiment abzusetzen. Wer bestellt, der erlebt häufig, dass die Wirklichkeit jenseits des Bildschirms von tiefem Grau ist. Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Beschwerden. Und in Internetforen fühlen sich Kunden “betrogen” und raten: “Finger weg!”

Geldschneiderische Vorschläge

Die harsche Kritik geht auf die Geschäftspraktiken der Schaanwalder zurück: auf vielfältige unerwartete Kosten und auf geldschneiderische Vorschläge zur Rücksendung von Waren. Auch erstattet die Teleshop Versandhandels AG für Produkte, die im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgeschickt werden, häufig kein Geld, sondern stellt – wider das Gesetz – lediglich eine Gutschrift für die nächste Bestellung aus.

Deutlich höhere Rechnungen

Viele Kunden klagen insbesondere über deutlich höhere Rechnungen als angenommen. Der Trick aus dem Fürstentum: Die Teleshop-Gesellschaft lockt mit Gratis-Versand, genehmigt sich aber – hintenherum über ihr Kleingedrucktes – allerlei Aufschläge. Die Kunden staunen etwa über eine “Handlingsgebühr” für Bestellannahme, Auftragsabwicklung und Buchhaltung bei telefonischer Bestellung in Höhe von bis zu 3,95 Euro, über eine Transportversicherung von bis zu fünf Prozent des Nettowarenverkaufswertes und über ein weiteres Entgelt von bis zu 5,35 Euro, je nachdem wie bezahlt wird (Überweisung, Nachnahme, Kreditkarte). So kann ein Artikel, im Fernsehen für 50,38 Euro vorgestellt, tatsächlich 84,54 Euro kosten.

“Dreistes Abkassieren durch die Hintertür”

Auf die häufige Frage in Internetforen “Wer kann helfen?” hat Thomas Bradler eine Antwort. Der Jurist der Verbraucherzentrale hat das “dreiste Abkassieren durch die Hintertür” abgemahnt. Dazu zählt für Bradler auch die Empfehlung der Firma, bei einer Rücksendung eine Rücksendenummer anzugeben. Das Foul dabei: Die Kunden müssen die Ziffern erst telefonisch erfragen – zum Beispiel über eine teure Auskunftsnummer mit Kosten von 1,99 Euro je Minute. Dass es zur Rücksendung überhaupt keine Nummer braucht, der Anruf deshalb “freiwillig” erfolgt, können die Kunden nur schwerlich erkennen. Zumal die Firma mit dem Wort “reibungslos” den Eindruck erweckt, wer ohne Nummer retourniere, habe mit Komplikationen zu rechnen. Jurist Bradler rät: “Unerwünschte Artikel ohne Nummer, aber mit Einschreiben/Rückschein zurückschicken. Rechtliche Nachteile entstehen dadurch nicht.”

Gutschriften oft unterhalb des Kaufpreises

Abseits des Zulässigen bewegen sich die Teleshop-Trickser auch mit dem Dreh, Kunden beim Widerruf einer Bestellung auf Gutschriften für künftige Order zu verweisen, statt das Geld auszuzahlen. Hinzu kommt, dass die Gutschriften oft deutlich unterhalb des ursprünglichen Kaufpreises liegen. Zwar kann der Kunde unter bestimmten Umständen eine so genannte Wertersatzpflicht haben, eine klare Begründung für den Abzug bleibt die Firma jedoch schuldig. Für Verbraucherschützer Bradler steckt dahinter “der Versuch, dem Kunden zu suggerieren, er habe gar kein Widerrufsrecht und solle sich deshalb über die Kulanz freuen”. Der Konter des Juristen: eine weitere Abmahnung und der Rat an die Kunden, “auf Auszahlung des vollen Betrages zu beharren”.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen [antiabzockenet]

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Selbstverpflichtung wirkungslos – Hotline-Abzocke geht weiter

Die Verbraucherzentralen warnen vor hohen Kosten bei Kunden-Hotlines. Die vor zwei Jahren auf dem IT-Gipfel der Bundesregierung abgegebene Selbstverpflichtung der Telekommunikationsbranche habe “nicht den erhofften Erfolg gebracht”, sagte Christian Fronczak, Sprecher des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, der “Frankfurter Rundschau”. Noch immer müssten Anrufer viel Geld für teure Warteschleifen bezahlen, selbst wenn sie nur eine Störung etwa bei ihrem Mobilfunkservice reklamieren oder einen Flug umbuchen wollten. “Wir sind mit der Umsetzung der Standards nicht zufrieden”, betonte Fronczak. Grundsätzlich sollten erst dann Kosten entstehen, wenn die Verbraucher auch tatsächlich mit einem Berater sprächen.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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WDR Servicezeit – Über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Dass die Betreiber von „Nachbarschaft24.net” und „Nachbarschaftspost.com” mit zweifelhaften Methoden versuchen, arglose Besucher auf ihrer Internetseite zu zahlenden Abonnenten zu machen, ist mittlerweile aktenkundig. Jetzt aber gehen die Seitenbetreiber offensichtlich einen Schritt weiter:

Anfang 2009 aus dem auch dieser Bericht stammt, lag dem WDR ein Fall eines Bürgers vor, der glaubhaft versichert, niemals auf der Seite der Firma gewesen zu sein geschweige denn, sich dort registriert zu haben. Trotzdem bekommt er Mahnungen von einer von „Nachbarschaftspost” beauftragten Inkassofirma. Wer darauf nicht reagiert, bekommt kurze Zeit später einen zweiten Brief. Nun wird es schon deutlicher: Innerhalb von fünf Tagen soll das Geld da sein, sonst drohen gerichtliche Schritte und negative Schufa-Einträge.

[Zu diesem Zeitpunkt war es noch die „DIS Deutsche Inkassostelle GmbH” aus Eschborn bei Frankfurt. Mittlerweile werden die ungerechtfertigten Forderungen mit sehr fragwürdigen Methoden durch den Rechtsanwalt „Frank Michalak” eingetrieben.]

„Geht man davon aus, dass die Mahnbriefe ohne rechtsverbindlichen Vertrag verschickt werden, erfüllt das Vorgehen den Tatbestand des „Betruges” und könnte daher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden, so die Aussage von der Staatsanwaltschaft Köln.”

Fakt ist: Wer überhaupt nicht auf der Internetseite war, sollte sich von keinem noch so harschen Schreiben unter Druck setzen lassen. Und selbst, wer sich irrtümlich registriert hat, kann ruhig bleiben: Dass die Täter ihre angeblichen Forderungen per Mahnbescheid oder gar gerichtlich eintreiben, ist in der Regel nicht zu erwarten. Also sollten Betroffene, die einen der selten beantragten Mahnbescheide bekommen, diesen schriftlich, aber ohne Begründung, zurückweisen und auf garkeinen Fall zahlen; denn der Betreiber muss erstmal beweisen, dass die Betroffenen klar und deutlich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurden und ganz bewusst ein teures Abonnement abschließen wollten. Das dürfte ihnen aber nicht gelingen.

[WDR Servicezeit – Werktags, 18.20 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Strom bis zu 16 Prozent teurer – 160 Versorger erhöhen Tarife

Für Millionen Haushalte wird im kommenden Jahr der Strom um durchschnittlich 70 Euro teurer. Mindestens 160 Stromversorger erhöhen zum Jahresbeginn ihre Grundversorgungstarife um durchschnittlich 6,3 Prozent und in Spitze um 16 Prozent, wie das Vergleichsportal check24.de ermittelt hat. 43 Stromversorger senken hingegen die Tarife, allerdings durchschnittlich nur um 2,8 Prozent. Beim Gas zählte das Verbraucherportal 74 Versorger, die ihre Grundversorgungstarife um durchschnittlich knapp fünf Prozent erhöhen. 38 Gasversorger senken dagegen die Tarife um bis zu 23 Prozent.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Richterliche Ohrfeige für NDR : Internet-PCs gebührenfrei

Für Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Das Gericht gab damit der Klage einer Dolmetscherin gegen den NDR statt.

Die Klägerin hat einen PC mit Internetzugang, den sie zu Hause auch gewerblich nutzt. Obwohl sie für ihren Privathaushalt bereits Rundfunkgebühren zahlt, wollte der NDR auch für den Computer abkassieren. Gewerblich genutzte PCs mit Internetzugang seien gesondert anmelde- und gebührenpflichtig, argumentierte der öffentlich-rechtliche Sender. Zweitgeräte seien nur dann von der Gebühr befreit, wenn sie privat genutzt werden.

Die Richter waren da ganz anderer Meinung

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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