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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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185.000 Unterschriften gegen Waffen und Killerspiele

Mehr als 185.000 Unterschriften gegen tödliche Sportwaffen und Killerspiele hat das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden an Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt übergeben. Am Jahrestag der Verabschiedung des verschärften Waffenrechts im Bundestag plädierte das Bündnis am Freitag in Berlin für weitere Änderungen. Es fordert das Verbot großkalibriger Sportwaffen sowie die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition.

Zudem will die Initiative “Keine Mordwaffen als Sportwaffen!” alle tödlichen Waffen im Schießsport verbieten lassen. Dazu will sie fristgemäß bis Ende Juli 2010 gegen das neue Waffengesetz Verfassungsbeschwerde einlegen. Für ein Waffenverbot votierten 100.000 Unterstützer, für das Verbot von Gewaltspielen gegen Menschen oder menschenähnliche Figuren 85.000.

quelle : heise.de

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Datenschützer kritisieren Lastschriftverfahren bei Rewe

Datenschützer kritisieren Lastschriftverfahren bei ReweKunden des Handelskonzerns Rewe, die mit EC-Karte und Unterschrift im Online-Lastschriftverfahren bezahlen, unterschreiben dabei laut einem Bericht des Radionsenders NDR Info auch eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung. Die Kunden bekämen keine Durchschrift der Einverständniserklärung, auch würden sie nicht durch Aushänge aufgeklärt. Die Rewe-Gruppe habe die Praxis mit Umweltschutzgründen gerechtfertigt, hieß es in dem Bericht.
Quelle: […]
[abzocknews.de]

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