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LG Berlin: Kostenhinweise auf drive2u.de und live2gether.de zu undeutlich

Das Landgericht Berlin hat die Betreiber der Seiten drive2u.de und live2gether.de wegen unzureichender Preisinformationen verurteilt (Urteil vom 8. Februar 2011, Az. 15 O 268/10, nicht rechtskräftig). Mit diesem Urteil gab das Landgericht Berlin einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Firma OPM Media GmbH statt.

Quelle: Verbraucherrechtliches.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Handypost.net – Alte Masche in neuer Aufmachung

Bereits im letzten Jahr haben die Verbraucherzentralen vor einer ziemlich perfiden Masche gewarnt: Verbraucher wurden angerufen und ihnen wurde per Tonband mitgeteilt, dass jemand eine Nachricht für sie hinterlassen habe. Diese Nachricht können sie durch Eingabe eines Codes auf der Internetseite www.nachbarschaftspost.com abfragen.

quelle: Verbraucherrechtliches.de, Hier klicken um den Artikel zu lesen.

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