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Rechnungen von TRC Telemedia und MB Direct Phone

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
08.09.2009
Rechnungen von TRC Telemedia und MB Direct Phone
Warnung vor fragwürdigen Zahlungsaufforderungen aus Petersberg
Ständig beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Verbraucher über dubiose Rechnungen für angeblich in Anspruch genommene telefonische Dienstleistungen. Über diverse Festnetzrufnummern soll eine kostenpflichtige Servicedienstleistung (z.B. Erotik) in Anspruch genommen worden sein. Für die Dienstleistung werden z.B. je Anruf 75,00 Euro in Rechnung gestellt. Quasi als Beweis für einen Vertragsschluss werden dann oftmals die “registrierte Telefonnummer” des Rechnungsempfängers sowie Datum und Uhrzeit des vermeintlichen Anrufs angegeben. Die bundesweite Versendung dieser Rechnungen lassen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung aufkommen. So berichten Verbraucher ihr Telefon oder Handy habe eine deutsche Festnetznummer als Anruf in Abwesenheit angezeigt, beim Rückruf hörte man ein paar Stimmen, eine Bandansage oder auch gar nichts, man legte auf – und erhielt ein paar Tage später eine Rechnung für eine angeblich in Anspruch genommene Servicedienstleistung.

Sorgten erst die Rechnungen unter den Firmennamen MC Multimedia und TRC-Telemedia für Unmut, werden nun die Rechnungen unter dem neuen Namen MB Direct Phone Ltd. versandt. Außer einer Postfachadresse in Petersberg und einer Adresse in Belize werden keine weiteren Absenderdaten genannt.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Voraussetzung für die Berechnung einer Leistung und damit verbunden für eine Zahlungsverpflichtung immer eine Bestellung oder vereinbarte bzw. gewollte Nutzung einer Leistung ist. Der Rechnungsaussteller muss nachweisen, dass der Verbraucher tatsächlich eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen und einen wirksamen Vertrag zu dem geforderten Entgelt am Telefon abgeschlossen hat. Allein die Tatsache, dass vom Apparat des Anschlussinhabers eine Telefonverbindung aufgebaut wurde, rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass ein Vertrag mit dem Anschlussinhaber vorliegt.

Die Verbraucherschützer raten: Nicht zahlen! Von Mahnungen oder Inkassoforderungen nicht einschüchtern lassen! Eine Strafanzeige sollte erfolgen, wenn sicher ist, dass keinerlei Berechtigung für die Forderung gegeben ist.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : vzsa.de, Hier klicken um zu dem Artikel zu gelangen.

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Recht Brisant – Über die Internet-Abzocke durch vermeintliche Gratis-Angebote ( Video )

Eigentlich wollen sie nur schnell ein Kochrezept herunterladen, schnell die Route berechnen, oder schnell nach ihren Ahnen forschen – arglose Internetnutzer. Eigentlich kein Problem, denn meist werden solche Informationen vielfach und kostenlos im Netz angeboten. Eigentlich – jedoch nicht immer, denn mit vermeintlichen Gratis-Angeboten locken unseriöse Anbieter Internetnutzer in die Kostenfalle.

Die Masche: Oftmals geködert mit Gewinnspielen werden sie aufgefordert, Adressen und Namen einzugeben. Die AGBs werden routinemäßig abgehakt. Am Ende der Seite, meist klein und kaum sichtbar, ist dann ein Kostenhinweis versteckt – manchmal fett markiert, oftmals aber erst sichtbar, wenn man bis zum Ende der Seite runterscrollt.

Der unliebsame Kauf: Ein teueres und ungewolltes Internetabo – für Dienste, die es für gewöhnlich umsonst gibt. Wer sich anmeldet, bekommt eine Rechnung. Und wer nicht zahlt, bekommt dann weitere Post. Von Inkassounternehmern oder unseriösen Anwälten. Gedroht wird mit Schufa-Einträgen oder Klageerhebung, sollte nicht anstandslos gezahlt werden. Nicht wenige lassen sich von Schreiben einschüchtern – und überweisen.

Verbraucherschützer schätzen, dass pro Tag Tausende Verbraucher in solch eine so genannte Abofalle treten. Sie sprechen von einer “kriminellen Industrie”. Zielgruppe sind nicht alte Internetfüchse, sondern Menschen, die unbedarft im Internet surfen, arglos Namen und Adressen eingeben, um beispielsweise eine Computersoftware wie Adobe Acrobat Reader, die es auf den meisten Internetseiten gratis gibt, herunterzuladen und dann den oftmals versteckten Kostenhinweis übersehen. Doch mittlerweile erhalten auch Menschen Rechnungen, die versichern, niemals auf den kostenpflichtigen Internetseiten gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt ..

[Recht Brisant – Sonntags, 1 x im Monat © 3sat]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Verbraucher fallen auf dubiose Inkasso-Briefe rein

Eine neue Flut von falschen Mahnschreiben rollt in diesem Sommer auf die deutschen Verbraucher zu. Die Bürger sollen zahlen, obwohl sie nichts bestellt oder gekauft haben. Die Firmen versuchen, mit der Angst der Verbraucher Kasse zu machen. Experten raten: Wehren, nicht in Deckung gehen.

Wer aus heiterem Himmel die Mahnung einer Inkasso-Firma im Briefkasten findet, braucht kein schlechtes Gewissen haben. Und erst recht nicht zahlen, wenn er keine Ahnung hat, welche Rechnung er übersehen haben soll. Hinter den Mahnschreiben, die diesen Sommer massenhaft deutsche Konsumenten überrollen, steckt eine neue Kostenfalle, wie Verbraucherschützer warnen.

Die Masche ist immer die gleiche: Dubiose Firmen versuchen, kräftig mit der Furcht vor der Inkasso-Maschinerie Kasse zu machen. Bürger sollen zahlen, obwohl sie nichts bestellt, gekauft oder in Anspruch genommen haben. „Nicht einschüchtern lassen, gelassen bleiben und erst mal nachgucken, welche Rechnung da noch offen sein soll“, rät Birgit Fromme von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer in seinen Unterlagen krame, merke schnell: Die Beträge in Höhe von meist über 130 Euro für angebliche „Gewinnspieleintragungen“ seien einfach aus der Luft gegriffen. Wer mit der Firma, die Geld will, keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss auch nichts bezahlen, betont Kollegin Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen.

quelle : finanzen.aol.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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fabriken.de: „Abzocker“ dürfen „vermeintlich unberechtigte Forderungen“ geltend machen

Am Landgericht Düsseldorf konnten die Abofallen-Betreiber um das Unternehmen Connects 2 Content einen Punktsieg gegen die Verbraucherzentrale Berlin erringen (Az. 38 O 34/09 vom 28. August 2009). Die Verbraucherschützer scheiterten erstinstanzlich mit einer Unterlassungsklage.

Die Connects 2 Content GmbH hatte bis Februar 2009 gegen Registrierung kostenlosen Zugang unter anderem zur ihrer Website fabriken.de gewährt. Mit einem Newsletter hatte sie die Nutzer dann darüber informiert, dass mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedinungen ab sofort ein Jahresentgelt von 84 Euro für den Abruf des Angebots fällig werden würde.

Dieses Gebaren hatte die Verbraucherzentrale zunächst erfolglos abgemahnt, sodann Klage am LG Düsseldorf eingereicht. Das Vorgehen sei wettbewerbswidrig, da die AGB-Klauseln, die eine Umstellung auf eine Kostenpflicht vorsehen, unwirksam seien. Das systematische Geltendmachen der resultierenden Forderung gegenüber Verbrauchern sei unzulässig.

Zur Überraschung der Verbraucherzentrale sah dies das Landgericht anders. Es sei „nicht zu erkennen, dass objektiv oder subjektiv die Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit oder eine Zwangslage der Verbraucher ausgenutzt wird, wenn ihnen eine Rechnung geschickt wird, in der eine vermeintlich unberechtigte Forderung geltend gemacht wird“, erklärte der Richter in seiner schriftlichen Begründung. Daher sei das Verschicken der Rechnungen nicht unlauter. Ob die von der Connects 2 Content geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, hat das Gericht in diesem Zusammenhang nicht entschieden.

quelle: heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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