Schlagwort-Archive: Verbreitung

“Badesalz”: Warnung vor neuen Horror-Drogen

Sie tragen harmlose Namen wie „Badesalz“ oder „Kräutermischung“: Neue synthetische Designer-Drogen finden auch in Unterfranken schnell Verbreitung. Aber so harmlos, wie sie heißen, sind die gefragten neuen Produkte der Drogenszene nicht: Ärzte und Rauschgiftfahnder warnen vor Designer-Produkten, die beängstigende Wirkung haben: Im Wahn kratzen oder schneiden sich Konsumenten die Haut auf, werden gewalttätig gegen sich und andere, werden zum Fall für den Notarzt.

Quelle: Mainpost.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Facebook: Warnung: Trojaner infiziert die Social Media-Plattformen Facebook und YouTube

Internetsicherheitsexperte BitDefender hat aktuell einen Trojaner identifiziert, der die Social Media-Plattformen Facebook und YouTube zur Verbreitung nutzt. Trojan.FakeAV.LVT zählt zu denjenigen Online-Bedrohungen, die auf angebliche Empfehlungen von Freunden setzen und dadurch vertrauenserweckend wirken. Über ein Video, das den Namen des Users im Titel trägt und ihn angeblich zeigt, attackiert der Schädling den Rechner als getarntes Flash Player-Update. Sobald das System infiziert ist, imitiert der E-Threat eine Fehlermeldung der vorhandenen Security-Software und deaktiviert diese unbemerkt im Hintergrund.

Im Falle dieses Trojaners erhält das Facebook-Mitglied einen Link von einem Bekannten, der zu einem Video führt, in dem der angeschriebene User angeblich auftritt.

imageKlickt der Nutzer die URL an, wird er auf das Videoportal YouTube weitergeleitet und sieht zunächst den Titel des Clips, der seinen vollständigen Namen enthält. Außerdem sind gefakte Kommentare von Facebook-Freunden zum Video aufgeführt. Um die Aufzeichnung sehen zu können, muss der User ein Update seines Flash Player durchführen – und lädt sich damit den Trojaner auf seinen Rechner.

Quelle und vollstaendiger Bericht : mimikama.at

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Anonymous startet Angriffe auf Website der GEMA (Video)

Die Internetaktivisten Anonymous haben angekündigt, gegen die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vorzugehen. Hintergrund ist der Streit zwischen YouTube und der GEMA über die Verbreitung von Musikvideos.

Seit der vergangenen Woche macht Google deutlich darauf aufmerksam, dass man bislang keine Einigung mit der Verwertungsgesellschaft GEMA erzielen kann. Aus diesem Grund können hierzulande zahlreiche Musikvideos bei YouTube nicht abgespielt werden. Stattdessen erhält man lediglich die Meldung “Leider ist dieses Video […] in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat”. Laut Google fordert die GEMA bis zu 12 Cent pro Klick auf ein Video – Gebühren, die YouTube durch Werbeeinnahmen nicht kompensieren kann.

Quelle: winfuture.de

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Kampf gegen Kinderpornos: BKA-Zahlen belegen den Erfolg von “löschen statt sperren”

Derzeit evaluiert das Bundeskriminalamt (BKA) seine Erfolge beim Löschen von kinderpornographischen Inhalten im Web. Vom Ergebnis möchte die Bundesregierung ableiten, ob das derzeit ausgesetzte Websperren-Gesetz nötig ist, um nicht vom Netz zu bekommende Inhalte für die Surfer auszublenden. Aus den bislang im öffentlichen Raum kursierenden Evaluierungsergebnissen folgerten Websperren-Befürworter, dass die BKA-Erfolgsquote unzureichend sei.

So drängte etwa Günter Krings, Vizechef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unter Berufung auf die BKA-Evaluierung auf eine rasche Einführung der Webblockaden. Im Januar 2011 beispielsweise seien bei einer Überprüfung nach einer Woche 46 von 143 URLs beziehungsweise 32 Prozent der ausgemachten Verbreitungsserver nach den Löschbemühungen des BKA noch erreichbar gewesen. Allerdings wurde beim Zitieren der Zahlen offenbar stets ignoriert, dass nach vier Wochen bis auf eine URL sämtliche Inhalte tatsächlich von den Providern entfernt waren. Darauf wies die Linke jetzt in ihrem Blog hin.

Quelle : heise.de

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Computerspiele zu Weihnachten? Deutsche greifen ungezügelt zu

Im Land der Dichter und Denker entdecken immer mehr Menschen die Lust am Spielen. Konsumforscher gehen davon, dass in diesen Tagen mehr als fünf Millionen Bundesbürger ernstlich darüber nachdenken, ihren Liebsten ein Computerspiel unter der Weihnachtsbaum zu legen. Ausgeben wollen sie dafür in diesem Jahr mehr als 400 Mio. Euro.

Produkte aus dem Bereich der elektronischen Unterhaltung dürften sich in diesem Jahr im deutschen Einzelhandel erneut als wichtiger Umsatzbringer erweisen. Angesichts der weiten Verbreitung von PCs und Spielkonsolen in deutschen Haushalten werden Spiele als Weihnachtsgeschenk offenbar immer beliebter. Konsumforschern zufolge wollen in diesem Jahr mehr als 10 Prozent der Deutschen zwischen 14 und 65 Jahren ein Videospiel zu Weihnachten verschenken. Aus der Sicht des Einzelhandels entspricht das einer Zahl von 5,5 Millionen Kunden.

Die Angaben basieren auf einer Befragung unter 4000 Bundesbürgern, die von der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) e.V. durchgeführt wurde. Ähnliche Zahlen hatte vor kurzem der IT-Branchenverband Bitkom vorgelegt.

Quelle : n-tv.de

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Daten- und Verbraucherschutz im Internet gewährleisten-Schaar und Billen legen Fünf-Punkte-Katalog vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. “Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz”, so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. “Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden”, ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.

Kodex ist ein erster Schritt
Als ersten guten Schritt bezeichneten der Bundesdatenschutzbeauftragte und der vzbv den am 1. Dezember 2010 von der Internetwirtschaft vorgelegten Datenschutz-Kodex. Die Selbstverpflichtung stellt eine zentrale Anlaufstelle in Aussicht, um Widersprüche unbürokratisch regeln zu können. “Problematisch ist aber, dass man den Widerspruch individuell für jedes beteiligte Unternehmen einreichen muss”, sagt Billen. Da könne in der Summe schon einiges an Aufwand zusammenkommen. Er kündigte an, die Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisch zu begleiten und zu prüfen, ob sie als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung taugt.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vzbv.de

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Deutsche Computer sicherer:Botnetze verbreiten sich

Unbemerkt von PC-Nutzern verwandeln “Botnetze” Computer zu Werkzeugen organisierter Kriminalität. Weltweit steigt die Infektionsrate deutlich, in Deutschland aber sinkt sie. Trotzdem ist auch hierzulande die Gefahr groß, sich einen IT-Schädling einzufangen.

Internet-Kriminalität mit Hilfe sogenannter Botnetze ist weltweit auf dem Vormarsch. Immer häufiger werden diese Netzwerke aus gekaperten Computern für die Verbreitung von Schadsoftware verwendet, um zum Beispiel an Kontodaten zu gelangen. Die Infektionsrate in Deutschland ist aber einer aktuellen Studie zufolge zuletzt erneut rückläufig gewesen und sank um 2,6 Prozent.

Grund zur Entwarnung gebe es aber nicht, betonte Microsoft bei der Vorstellung des Sicherheitsreports. Europaweit rangiere Deutschland beim Botnet-Befall auf dem vierten Platz hinter Spanien, Frankreich und England.

quelle : n-tv.de

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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BKA will Besitz und Verbreitung von Kinderporno-Links kriminalisieren

Christian Hoppe, Leiter der Zentralstelle Kinderpornographie beim Bundeskriminalamt (BKA), plädierte auf einer Anhörung im EU-Parlament für deutliche Verschärfungen in der Strafver-folgung. In der Anhörung, die sich mit dem Vorstoß der EU-Kommission zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs beschäftigte, forderte er eine deutliche Ausweitung der Krimi-nalisierung des Umgangs mit kinderpornographischem Material.

quelle : heise.de

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ZoneAlarm als Scareware: Fake-Trojaner verbreitet

Die kostenlos erhältliche Firewall ZoneAlarm versucht offenbar mit dreisten Methoden die Nutzer zum Kauf der kostenpflichtigen ZoneAlarm Internet Security Suite zu bewegen. Die Entwickler erfinden eine Bedrohung durch einen Trojaner.

So berichten u.a. die Kollegen von ‘Chip’, dass die Firewall nach dem Start des Rechners vor dem Trojaner “ZeuS.Zbot.aoaq” warnt. Dieser soll laut der Meldung Bankdaten stehlen und diese für Transaktionen nutzen. Weltweit sollen bereits mehrere Millionen PCs infiziert sein. ZoneAlarm weist darauf hin, dass der Schädling nur schwer aufzuspüren ist, da sich der Code “schnell verändert”.

Die einzige Lösung, die die Entwickler den Nutzern vorschlagen, ist der Kauf der 20 US-Dollar teuren ZoneAlarm Internet Security Suite. Produkte der Konkurrenz können die Sicherheitsbedrohung nicht ausräumen, heißt es auch in einem Bericht von ‘InfoWorld’. Was für den versierten Anwender bereits verdächtig klingt, bestätigt sich dann bei einem Blick in die Foren von ZoneAlarm: Der Trojaner ist frei erfunden. Es sind keine PCs infiziert und auch die Verbreitung im Internet entspricht nicht den Tatsachen. ‘Chip’ bezeichnet die Meldung als reinen Marketing-Trick.

quelle : winfuture.de

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