Schlagwort-Archive: Verfassungsgericht

Internetüberwachung: Das kommende Vorratsdatendrama

An diesem Donnerstagabend wird im Koalitionsausschuss über die Vorratsdatenspeicherung beraten. Der Politik sollte klar sein, dass Grundrechte auf dem Spiel stehen: Bald kann jede unserer Lebensregungen im Internet dauerhaft gespeichert werden.

Vom Bundestag erst abgelehnt, dann über den europäischen Umweg durchgedrückt, nach massiven Protesten der Öffentlichkeit und einer bis dato ungekannten Massenbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht ausgesetzt und schließlich für grundgesetzwidrig befunden – kaum ein zweites deutsches Gesetz hat eine so dramatische Geschichte hinter sich wie die Vorratsdatenspeicherung.

Quelle : faz.net

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Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Scanning in Hessen

Ein hessischer Autofahrer hat beim Bundesverfassungsgericht gegen den Massenabgleich von Fahrzeugkennzeichen geklagt. Der Datenschützer Patrick Breyer hat nun die im Dezember eingereichte Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 3187/10, PDF-Datei) auf seiner Website veröffentlicht. Der Autofahrer meint demnach, dass das dem Abgleich zugrundeliegende Landesgesetz unverhältnismäßig weit in die Grundrechte von Millionen unbescholtener Autofahrer eingreife. Das Gesetz ermögliche einen “dauerhaften, systematischen und großflächigen Abgleich aller Kraftfahrzeuge an einer unbestimmten Vielzahl von Orten und Straßen” in Hessen. Selbst zum Schutz beliebiger “privater Rechte” werde ein Kfz-Massenabgleich zugelassen. Das hessische Gesetz umgehe die Strafprozessordnung, welche Kontrollstellen etwa zum Stellen von Autodieben nur in sehr engen Grenzen zulasse.

Quelle : heise.de

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Vorratsdatenspeicherung: Kompromisse möglich

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Vorratsdatenspeicherung schnell wieder einführen. Dafür ist er auch zu Kompromissen bereit.

“Mir ist sehr daran gelegen, dass wir beim Thema Vorratsdatenspeicherung fast zehn Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich zu einer Lösung kommen”, sagte der Minister gegenüber der ‘Neuen Osnabrücker Zeitung’.

Den Kritikern will er dabei zumindest ein wenig entgegenkommen. So ist es seiner Ansicht nach möglich, sowohl den Zeitraum für die Speicherung von Verbindungsdaten als auch den Umfang des Zugriffes für die Strafverfolgungsbehörden einzuschränken.

Quelle : winfuture.de

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Klagen gegen Volkszählung wurden abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat erste Verfassungsbeschwerden gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung abgewiesen. Hintergrund dessen sind eher formale Gründe.

Wie das Gericht ausführte, hätten die Kläger pauschal das gesamte Gesetz zur Volkszählung als unvereinbar mit den Grundrechten bezeichnet. Dies sei in dieser Form aber nicht zulässig. Stattdessen müsste konkret aufgezeigt werden, welche Regelungen als unzulässige Eingriffe in die Grundrechte angenommen werden.

“Die Beschwerdeführer legen weder dar, welches Gewicht diesen Eingriffen im Einzelnen zukommt noch im Hinblick auf welche Wirkungen diese den Anforderungen der Rechtsprechung oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügen sollen”, heißt es in der Begründung des Gerichts.

quelle : winfuture.de

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Rechtsberatung für Hartz-IV-Bezieher:Gericht begrenzt Beihilfe

Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) haben bei der Konsultation eines Rechtsanwalts nicht automatisch Anspruch auf staatliche Finanzhilfen. Hartz-IV-Empfänger bekämen einen Anwalt nur dann bezahlt, wenn sie etwa mangels ausreichender Rechtskenntnisse wirklich einen benötigten, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Die Richter des Ersten Senats wiesen damit die Verfassungsbeschwerde einer Frau ab, die sich 2008 gegen die Kürzung ihres ALG II wehren wollte und dafür einen Anwalt beauftragt hatte. Die Richter sahen keinen Finanzierungsbedarf, weil die Klägerin sich zuvor bereits allein erfolgreich gegen eine Kürzung ihres Arbeitslosengeldes gewehrt hatte. (1 BvR 1974/08)

quelle : n-tv.de

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Netz-Überwachung: Bosbach drängt auf Vorratsdatenspeicherung

Das Thema mobilisiert Tausende Demonstranten, auf EU-Ebene wachsen die Zweifel am Sinn des Ganzen, das Verfassungsgericht hat sie in Deutschland auf Eis gelegt – und die Unions-parteien wünschen sie sich zurück, die Vorratsdatenspeicherung: Zoff mit dem Koalitions-partner ist damit programmiert.

quelle : Spiegel.de

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Konferenz der Datenschutzbeauftragten fordert Abschaffung von ELENA

Das Urteil der Bundesverfassungsgerichts hat auch Auswirkungen auf andere Gesetze wie ELENA. Eine zentrale Datenbank mit anlassunabhängiger Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig. Rund 14.000 Bürger haben sich einer Verfassungsklage angeschlossen.

Die heute in Stuttgart zu Ende gegangene 79. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten weitere Gesetze und Verordnungen auf den Prüfstand stellen. Das fordern die Datenschützer in einer Entschließung.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht strahle über den eigentlichen Entscheidungsgegenstand hinaus, heißt es darin. Sie müsse auch in anderen Bereichen, etwa bei der diskutierten Speicherung der Daten von Flugpassagieren oder bei der Konzeption von Mautsystemen beachtet werden.

quelle : zdnet.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Die Sammlung von Telekommunikationsdaten ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Allerdings schloss Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich aus.

Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in ihrer jetzigen Form unzulässig. Sie ist dem Urteil der Verfassungsrichter zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Die bisher erhobenen Daten seien unverzüglich zu löschen, verkündeten die Richter in Karlsruhe.

…..

Der Bund muss zudem klarstellen, dass Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen und hat dazu einen abschließenden Katalog festzulegen. Überdies muss er den Ländern klare Maßgaben machen, inwieweit die Polizei zur sogenannten Gefahrenabwehr auf Vorratsdaten zugreifen darf. …

Einzig bei den Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, den sogenannten IP-Adressen, legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an. Mit den IP-Adressen kann zwar der Absender einer anonymen E-Mail oder der Betrachter einer Kinderpornoseite ausfindig gemacht werden. Ein Persönlichkeitsprofil kann damit aber nicht erstellt werden, weil diese Adressen bei jeder Verbindung im Internet neu vergeben werden.

Die Verfassungsrichter hatten bereits in zwei einstweiligen Anordnungen die umstrittene Datennutzung stark beschnitten. Darin bestimmten sie, dass Strafverfolger nur dann auf die Verbindungsdaten zugreifen dürfen, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit anderen Mitteln kaum oder gar nicht aufgeklärt werden kann. …

Quelle und vollständiger Bericht: zeit-online

Absage an die Wünsche von Musik- und Filmbranche – und eine Hintertür

Abfrage und Übermittlung der Daten müssten darüberhinaus grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegen. Im Nachgang müssten Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe. Den Begehrlichkeiten von Musik- und Filmindustrie, die mit den gespeicherten Daten auch Nutzern von Internettauschbörsen auf die Schliche kommen möchten, erteilte das Gericht damit eine klare Absage. …

Quelle und vollständiger Bericht: Spiegel-online

[antiabzockenet]

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Vorratsdatenspeicherung: EU will Richtlinie prüfen

Die EU-Kommission will ihre Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, auf den Prüfstand stellen. Damit reagiert man auf das aktuelle Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes.

“Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen”, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström gegenüber der Tageszeitung ‘Die Welt’. Dabei soll nicht nur geprüft werden, ob die aktuellen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung angemessen und effektiv seien.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Vorratsdatenspeicherung: Urteils-Termin steht fest

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Termin für die Urteilsverkündung in Sachen Vorratsdatenspeicherung bekannt gegeben: Am 2. März werde man die Entscheidung verkünden, hieß es.

Die Grundlage des Urteils bildet die mündliche Verhandlung vom 15. Dezember. Stellvertretend für die rund 34.000 Bürger, die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht hatten, wurden damals eine Reihe von Experten und Klägern befragt.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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