Schlagwort-Archive: Vergangenheit

Gerüchte um WhatsApp: Messaging-Dienst soll erste Android-User zur Kasse bitten

Zu den beliebtesten Diensten auf Smartphones gehören Messaging-Angebote wie WhatsApp. Nun gibt es erneut Gerüchte, dass der SMS-Ersatz kostenpflichtig werden soll. Eine Bestätigung der WhatsApp-Macher steht jedoch aus.
Wie ein Lauffeuer verbreitet sich derzeit eine Nachricht im Netz: WhatsApp ist nicht mehr kostenlos. Alle Medienberichte zum Thema beziehen sich dabei auf eine Quelle – den Blog „mobiFlip“. Unter dem Titel „WhatsApp bittet Android-Nutzer zur Kasse“ bezieht sich der Autor auf Aussagen von Lesern und Freunden. Diese wurden demnach seit Anfang November aufgefordert, ihr Abo kostenpflichtig zu verlängern. Bereits in der Vergangenheit gab es wiederholt Gerüchte, dass WhatsApp damit begonnen habe Gebühren zu kassieren. Bislang erwiesen sich diese Angaben jedoch immer als falsch.
Die ersten in unserem Bekannten Kreis mit Android haben bereits schon eine Nachricht erhalten das ihre WhatsApp Lizens abgelaufen waere diese koennten sie fuer 0.89 € verlaengern.

Share

Gesetz gegen Online-Abzocke zeigt offenbar Wirkung

Das kürzlich in Kraft getretene Gesetz gegen Online-Abzocke zeigt offenbar Wirkung. Das vermeldete der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nach einer Überprüfung von 109 auffällig gewordenen Webseiten hinsichtlich dessen, um die neue Button-Regelung umgesetzt wurde.

Das Fazit ist positiv, so der Verband. 92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, seien derzeit nicht mehr aufrufbar oder lassen keine Anmeldung mehr zu. Vorsicht sei aber weiterhin geboten.

 

Quelle: winfuture.de / Zum Artikel

Share

Facebook: Initiator äußert sich per Facebook-Benzin-Wut braun gefärbt?

Es den Öl-Multis mal so richtig zeigen? Welcher Autofahrer träumt angesichts von Preisen auf historischen Höchstniveaus in diesen Tagen nicht davon? Und wäre es nicht wunderbar, den Unmut einfach am Computer auszudrücken? Allerdings sollte man genau darauf achten, wo man hinklickt.

Auf der sozialen Netzwerkplattform Facebook hat der Aufruf zu einem Tank-Boykott am 1. März breite Zustimmung erhalten. Innerhalb weniger Tage bekam die als “Öffentliche Veranstaltung” ausgeschriebene Aktion über eine Million Zusagen. Mancher hätte sich den entscheidenden Klick allerdings vielleicht noch einmal überlegt, wenn er sich das Profil des Initiatoren näher angesehen hätte. Der hat nämlich in nicht allzu ferner Vergangenheit nicht nur bei Seiten zu “Big Brother” oder “Monopoly” den “Gefällt mir”-Button betätigt, sondern auch bei “Youporn”, “NPD” und “Mein Kampf”

 

Quelle: n-tv.de

Share

Rechtsanwalt bekommt Bewährung

Anwälte sollen sich eigentlich für die Belange ihrer Mandanten einsetzen. Ein 45 Jahre alter Jurist aus der Region hatte das offensichtlich vergessen. Der Rechtsvertreter soll in der Vergangenheit seinen Mandanten spürbare finanzielle Nachteile beschert.

Quelle: Np-coburg.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Auch Google übermittelt europäische Daten an US-Behörden

Der Internetdienstleister Google macht auch auf seinen europäischen Servern gespeicherte Daten den US-Behörden zugänglich. In der Vergangenheit habe das Unternehmen schon mehrfach Nutzerdaten aus Europa an US-amerikanische Geheimdienste weitergeleitet, erklärte ein Konzernsprecher auf Anfrage der Wirtschaftswoche.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Facebook verbannt KDE-Plugin und sperrt Fotos

Das Social Network Facebook hat das KDE-Plugin “KDE Image Plugin Interface” (Kipi) ausgesperrt. Dieses wurde in der Vergangenheit von einer Reihe von Anwendungen für die Linux-Umgebung genutzt, um Fotos zu den Profilen der Nutzer hochzuladen. Doch nicht nur weitere Uploads werden blockiert, sondern auch bereits vorhandene Bilder entfernt, wenn diese mit Kipi hochgeladen wurden.

Die Facebook-Betreiber haben schlicht den Key, der für die Zugriffe verschiedener Anwendungen auf die API des Social Networks benötigt wird, für ungültig erklärt. Bei den Nutzern von Kipi taucht beim Versuch, eine Verbindung aufzubauen, so lediglich die Fehlermeldung “Facebook Call Failed: Invalid API key” auf.

Quelle : winfuture.de

Share

OLG Köln zweifelt IP-Adressen-Erfassung für Tauschbörsen-Abmahnungen an

Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte die Erfassung von IP-Adressen zur Vorbereitung von Massenabmahnungen an Tauschbörsennutzern als zweifelhaft kritisiert. Nun kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem weiteren Fall zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen fehlerhaft ermittelt worden waren und daher die offensichtliche Rechtsverletzung” fehle, die für eine Abmahnung notwendig ist. Dies entschied das Gericht mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 6 W 5/11).

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei hatte für Ihren Mandanten, den Pornoproduzenten Gröger MV GmbH & Co. KG, vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Daten von 33 IP-Adressen bei einem Internetprovider erwirkt. Anhand der herausgegebenen Kundendaten wurde unter anderem der Beschwerdeführer der jetzigen Entscheidung abgemahnt. Dieser bestritt jedoch, dass die fragliche IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt seinem Anschluss zugeordnet war, die IP-Adressen seien fehlerhaft ermittelt worden. So soll ihm trotz dynamischer Vergabe die identische IP-Adresse drei Tage am Stück zugeordnet gewesen sein. Eine solche angebliche Zuteilung gleicher IP-Adressen an andere Kunden über einen Zeitraum von mehr 24 Stunden sei auch bei anderen Einträgen in der Liste feststellbar.

Der Anschlussinhaber hatte mit seiner Beschwerde gegen eine vorhergehende Entscheidung des Landgerichts Erfolg. Nach Ansicht der Richter des OLG bestünden “erhebliche Zweifel, ob die Antragstellerin die IP-Adressen, die Gegenstand des Verfahrens insgesamt sind, zuverlässig ermittelt hat”. Damit fehle es an der erforderlichen “Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung”, die aber Voraussetzung für eine Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Kunden und damit einer Abmahnung ist.

Quelle : heise.de

Share

Diablo III: Der Dämonenjäger

Ein weiterer Charakter hat sich den Reihen der Helden in Diablo III angeschlossen: Der Dämonenjäger. Dieser fanatische Kämpfer hat sich nur einem Ziel verschrieben: Der Vernichtung aller abscheulichen Kreauturen der brennenden Höllen.

Ich bin zurückgekehrt von meinen Reisen zu den Rändern des gefrorenen Ödlandes, bekannt als Reich des Schreckens, einem einstmals schönen Ort, der durch eine große Katastrophe in der Vergangenheit für immer verändert wurde. Jetzt sind nur noch Ruinen von Städten und trostlose Landschaften übrig, kein Platz für irgendwelches Leben. Ich war zwecks Übernachtung auf dem Weg zum Dorf Bronn. Als ich jedoch dort eintraf, fand ich ein Bild der Verwüstung vor, wie ich es nie zuvor gesehen hatte. Ich hätte mich beim ersten Anzeichen von Gefahr aus dem Staub machen sollen, meine Neugier trieb mich jedoch voran. Die meisten Gebäude im Ort waren bis auf die Grundmauern niedergebrannt und nur einige verkohlte Balken deuteten noch darauf hin, dass an diesen Stellen einmal Häuser gestanden hatten. Asche durchsiebte meine Lunge. Der Boden war übersäht von toten Körpern, viele entstellt und einige sogar angefressen. Die Stadt war verlassen.

Das dachte ich jedenfalls.

Quelle und voller Bericht mit Char Geschichte unter : blizzard.com

Share

Flirtcafe.de – aus der Medusa United Media GmbH wurde die Flirtcafe Online GmbH

In jüngster Vergangenheit wurde es wieder sehr laut um die Partnerbörse Flirtcafe.de der bisherigen Medusa United Media GmbH. Bisherig deshalb, da lt. Gesellschafterversammlung vom 27.10.2010 die Medusa United Media GmbH jetzt Flirtcafe Online GmbH heißt. Ob dies etwas mit einem aktuellen Urteil zu tun hat, kann ich nicht sagen – allerdings muss man sich die Frage stellen, weshalb die Veränderungen nicht kommuniziert werden?

So findet sich heute immer noch, also 1 Monat nach den Veränderungen, die Medusa United Media GmbH als Betreiber von Flirtcafe.de lt. Impressum:

Ein aktueller Blick in das Handelsregister zeigt zudem, dass nicht nur der Fimenname verändert wurde, sondern auch die Geschäftsleitung gewechselt hat…..

Quelle : abzocknews.de

Share

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt:Czech Media Factoring zockt per Mahnung ab

28.06.2010
Czech Media Factoring zockt per Mahnung ab
Erst hießen sie TRC Telemedia, jetzt nennen sie sich Czech Media Factoring. Aber die Masche ist die gleiche geblieben.

Über Mahnschreiben einer Firma Czech Media Factoring beschweren sind unzählige Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

Die Masche ist bereits unter anderen Namen hinlänglich bekannt: In den Mahnschreiben wird behauptet, der Verbraucher habe eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen. Als Beleg dafür diene die angegebene Rufnummer des Verbrauchers. Die Kosten des Anrufes betragen satte 90 Euro. Welche Art Service man denn in Anspruch genommen haben soll, wird nicht weiter erklärt.

Czech Media Factoring macht sich mit den Schreiben wenig Mühe, die Spuren der Vergangenheit zu vertuschen. Zwar wird in der Fußzeile eine Adresse in Tschechien angegeben, jedoch verwendet man das nahezu identische Schreiben der Vorgängerinnen. Die der Verbraucherzentrale vorliegenden Mahnungen weisen das altbekannte Postfach der TRC Telemedia in Petersberg aus. Gleiche Briefe wurden auch unter den zwischenzeitlichen Namensnennungen MB Direct Phone, dann Roxborough Management und Pepper United versandt.

Viele Betroffene berichten, dass sie keinen Kontakt zu den hier genannten Firmen hatten und oft auch die angegebene Telefonnummer nicht stimmt. Die Anbieter versuchen bewusst die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu umgehen. Telefonerotik-Dienste laufen üblicherweise über Rufnummern, die mit 0900 beginnen. Nach dem TKG unterliegen derartige Mehrwertdienste klaren Regelungen mit eindeutigen Vorgaben zum Verbraucherschutz.

Die Verbraucherzentrale rät, nicht zu zahlen. Wer gegen die Rechnung bzw. Mahnung Widerspruch einlegen will, kann dazu diesen …Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Share