Schlagwort-Archive: Verschlüsselung

Online-Brief: Innenpolitiker winken umstrittene De-Mail durch

Ein neuer Service mit staatlichem Siegel soll E-Mails sicher machen: Der Bundestagsinnenausschuss hat die “De-Mail” beschlossen. Allerdings werden die Nachrichten beim Transport nicht durchgehend verschlüsselt – und die EU-Kommission sorgt sich um den fairen Wettbewerb.

Quelle : spiegel.de

via abzocknews.de

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Schwarzsurfen in offenen WLANs nicht strafbar

Die 5. große Strafkammer des Landgerichts (LG) Wuppertal hat in einem Beschluss entschieden, dass die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLANs nicht strafbar ist (Az. 25 Qs 177/10). Anlass war die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts (AG) Wuppertal vom 3. August 2010 (Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08).

Die Staatsanwaltschaft wollte eine Hauptverhandlung gegen einen Beklagten eröffnen, der sich über einen WLAN-Router in ein unverschlüsseltes Funknetz eingewählt haben soll. Dem Besitzer des WLANs war kein Schaden entstanden, da sein Anschluss über eine Flatrate abgerechnet wird. Das AG hat Strafbarkeit dieses Verhaltens verneint und eine Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

quelle : heise.de

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Spezialprogramm: Zollfahnder belauschen Web-Telefonate

Auch verschlüsselte Internettelefonate sind nicht abhörsicher: Mit richterlicher Genehmigung kann die Zollfahndung mithören. Nach SPIEGEL-Informationen spielen die Ermittler auf die Computer von Verdächtigen heimlich ein Programm zum Mitlauschen auf.

quelle : spiegel.de

via abzocknews.de

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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Browser hinterlassen trotz “Private Browsing” Spuren

Die Private Browsing-Funktionen in den Browsern, halten oft nicht, was sie versprechen. Das geht aus einer Untersuchung hervor, die in der kommenden Woche auf dem Usenix Security Symposium präsentiert werden soll.

Die Funktion soll sicherstellen, dass ein Anwender auf einem Rechner keine Spuren hinterlässt, wenn er im Web unterwegs ist. So sollen Mitnutzer unter anderem nicht nachvollziehen können, welche Webseiten er besuchte. Allerdings funktioniert das nicht in allen Fällen.

So speichern beispielsweise der Internet Explorer, der Firefox und Safari Informationen ab, wenn Webseiten mit SSL-Verschlüsselung besucht werden. Kundige Nutzer können anschließend trotz aktiviertem Private Browsing nachvollziehen, welche Seiten besucht wurden.

quelle und voller Bericht : winfuture.de

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CDU/CSU und SPD halten an heimlichen Online-Durchsuchungen fest

Vertreter der alten großen Koalition haben sich ablehnend gegenüber einem Antrag (PDF-Datei) der Linksfraktion im Bundestag geäußert, die umkämpfte Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen. Das Instrument heimlicher Online-Durchsuchungen, von dem die Wiesbadener Polizeibehörde bis Mai noch keinen Gebrauch gemacht haben will, “ist auch weiterhin unverzichtbar”, erklärte Armin Schuster im Namen der CDU/CSU-Fraktion bei der 1. Lesung des Vorstoßes der Linken am gestrigen Donnerstag laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen. “Gerade beim internationalen Terrorismus beobachten wir zunehmend, dass sich Personen modernster Technologien bedienen, um nicht entdeckt zu werden”, führte der Polizeidirektor weiter aus. Mit einer Online-Durchsuchung sei es etwa möglich, auf Daten vor einer Verschlüsselung zuzugreifen. Es wäre daher schlicht “unverantwortlich, dem BKA bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus diese Spezialbefugnis zu nehmen”.

quelle : heise.de

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WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können – um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren – mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse – also seiner individuellen “Hausnummer” im Netz – das Lied “Sommer unseres Lebens” in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben – und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

Der Fall ging durch die Instanzen und landete schließlich vor Deutschlands höchstem Gericht, dem Bundesgerichtshof. Und der BGH entschied: Internetnutzer müssen ihr WLAN so absichern, dass Dritte darüber keine Urheberrechtsverletzungen begehen können. Sprich: Sie müssen ihr WLAN verschlüsseln und ein eigenes, sicheres Passwort verwenden. Tun sie das nicht, können sie abgemahnt werden und müssen die entsprechenden Kosten von derzeit 100 Euro bezahlen.

Schadensersatz musste der Betroffene laut BGH dagegen nicht zahlen, da er nicht als “Störer” hafte.

Das Urteil des BGH (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) hat weitreichende Folgen für alle privaten Internetnutzer, die über WLAN surfen. Sie müssen umgehend – sofern nicht werkseitig bereits geschehen – ihr Funknetz verschlüsseln und dabei unbedingt auch ein sicheres Passwort verwenden. Sofern ihr Router bei der Auslieferung nur ein allgemeines Passwort beinhaltet, sollte dieses sofort durch ein eigenes, sicheres Passwort ersetzt werden.

quelle : computerbetrug.de

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Scareware wird zu Ransomware

Statt mit infizierten Dateien versucht aktuelle Scareware den Anwender mit angeblich kaputten Dateien zu erschrecken. Die Vorarbeit leistet ein Trojaner namens W32/DatCrypt, der unter anderem Office-, Bild und MP3-Dateien verschlüsselt. Beim Versuch, diese zu öffnen, moniert Windows die Dateien als korrupt.

Anders als bisherige Verschlüsselungstrojaner wie GPCoder, die zum Entschlüsseln eine bestimmte Summe beim Opfer einfordern (Ransomware), gehen die hinter dieser Attacke steckenden Betrüger aber weniger plump vor: Sie bieten dem Opfer den Download des Programm Data Doctor 2010 an, das die Dateien reparieren soll. Allerdings meldet der heruntergeladene Data Doctor, er könne in der Testversion nur eine einzige Datei reparieren; um alle zu reparieren, bedürfe es der Vollversion für rund 90 Euro.

Glücklicherweise hält der Antivirenhersteller Sunbelt ein kostenloses Tool zum Download bereit, mit dem sich die Daten auch ohne Data Doctor reparieren lassen.

quelle : heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Datensicherheit : Forscher knacken Verschlüsselung

Die heute gebräuchlichen Schlüssel zur Sicherung etwa von Kreditkartennummern im Internet könnten nach Erkenntnissen von Forschern schon in einigen Jahren unsicher werden. Ein internationales Team unter Bonner Beteiligung hat jetzt einen 768 Bit langen Schlüssel geknackt. Das sei eine Zahl mit 232 Stellen und damit Weltrekord, teilte die Universität Bonn mit. Damit sind die Forscher dem aktuell gängigen Schlüssel von 1024 Bit schon ein Stück näher gekommen. Die Forscher nutzten ein Computernetzwerk. Auf einem herkömmlichen PC hätte das Knacken dieses Schlüssels nach ihren Angaben rund 2000 Jahre gedauert.

Viele Verfahren zur Verschlüsselung sensibler Daten beruhen darauf, dass es äußerst schwierig ist, große Zahlen in ihre sogenannten Primfaktoren zu zerlegen. Primfaktoren sind diejenigen Primzahlen, die multipliziert die gesuchte Zahl ergeben.

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675.000 Dollar Strafe – Filesharer will Gerechtigkeit

Ein US-Student, der 675.000 Strafe zahlen soll, weil er bei der Tauschbörse Napster 30 Songs angeboten hat, fordert eine neue Gerichtsverhandlung oder zumindest eine Reduzierung der Strafe. Sie sei völlig überzogen und verfassungswidrig argumentiert sein Anwalt.

Apple habe auf das Urteil Einfluss genommen und letztlich mit der Kopierschutz-Verschlüsselung DRM der Verbreitung von Raubkopien Vorschub geleistet, heißt es in der Begründung des Juristen.

quelle : n-tv.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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