Schlagwort-Archive: Verwechseln

Unseriöse “Verbraucherschutzzentrale” täuscht Verbraucher

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor einem Trittbrettfahrer, der sich “Verbraucherschutzzentrale – Telefonische Verbraucherberatung e. V.” nennt. Der Verein wirbt bundesweit in örtlichen Branchen- und Telefonbüchern ohne eine Anschrift.

Quelle: Verbraucherzentrale-Niedersachsen.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via2 Abzocknews.de

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Vorsicht bei Call-by-Call-Vorwahlen: Vertipper kann teuer werden

Call-by-Call-Vorwahlen sehen sich oft zum Verwechseln ähnlich. Nutzer müssen daher genau hinschauen. Denn wer bei den Vorwahlen eine Null zu viel oder zu wenig eintippt, zahlt schnell viel Lehrgeld, warnt das Telekommunikationsportal “Teltarif.de”.

Quelle: n-tv.de

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Streit um Namensrechte: Pornofirma geht gegen Smartphone-Riesen HTC vor

Nur wo Vivid drin ist, darf auch Vivid draufstehen: Der US-Pornoproduzent Vivid verlangt vom Handy-Hersteller HTC, sein Smartphone Vivid anders zu benennen – sonst bestünde Verwechslungsgefahr.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

 

Natuerlich besteht verwechslungsgefahr, die Dinge liegen ja auch so etwas von nah bei einander ob man nun ein Handy meint oder den Pornoproduzent Vivid, sind ja fast ein und das selbe, das muss man sich jetzt bitte mal kurz Bildlich vorstellen, also wirklich manchmal kommen Leute auf ne quatsch unserer Meinung nach nur um wieder in den Medien zu stehen.

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Als Rechnungen getarnte Angebote von officemarkt24.com

Als Rechnungen getarnte Angebote

Anbieter:

officemarkt24.com

Vorgang:

Vorgang: Mit irreführenden Anschreiben, die wie Rechnungen aussehen, sorgt zurzeit der Online-Shop officemarkt24.com für Ärger bei Unternehmen. Da es sich einer Meldung und Internetrecherchen zufolge bei dem Vorgehen des Betreibers um eine dreiste Masche handelt, Unternehmen geschickt Produkte „unterzujubeln“, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat September.

 

Die Masche des Schwarzen Schafes: Der Online-Shop officemarkt24.com bietet verschiedene Softwareprogramme an, wie zum Beispiel Office- oder Sicherheitsprogramme. Einer Meldung, die OpSec in diesem Monat erhalten hat, und Internetrecherchen zufolge, verschickt der Betreiber dieses Shops Anschreiben an Unternehmen, die von der Gestaltung her leicht mit einer Rechnung verwechselt werden können. Laut der Meldung werden die Empfänger zur Zahlung von 295,12 Euro aufgefordert. Erst im Kleingedruckten wird erläutert, dass es sich bei dem Schreiben um ein Kaufangebot handelt, das durch die Zahlung des angegebenen Betrags angenommen wird. Da zwischen Kaufleuten andere Aufklärungspflichten und Verhaltensregeln gelten als zwischen Händlern und Verbrauchern, können durch Anschreiben dieser Art tatsächlich rechtsgültige Verträge zustande kommen. Durch die fast schon vorprogrammierte Verwechslung mit einer Rechnung kann es schnell passieren, dass der Betrag von der Buchhaltung bezahlt wird, obwohl man die Produkte gar nicht bestellt hat. Dies kann vor allem dann geschehen, wenn Abrechnungen beispielsweise aus Zeitmangel nicht sorgfältig genug geprüft werden, worauf der Betreiber von officemarkt24.com auch zu bauen scheint.

 

Doch nicht nur die als Rechnungen getarnten Angebote liefern Anlass zur Kritik. Auch die Homepage weist erhebliche Mängel auf. So enthält sie weder Informationen zum Unternehmen und den AGBs noch ein Impressum. Es existiert zwar ein Button „Kontaktieren Sie uns“, jedoch ist er nicht aktiv, so dass Kunden keine Möglichkeit haben, mit dem Betreiber der Seite Kontakt aufzunehmen. Damit verstößt das Unternehmen gegen die Informationspflichten, die für den Verkehr im Internet gelten.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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