Schlagwort-Archive: VZ

Gesetz gegen Online-Abzocke zeigt offenbar Wirkung

Das kürzlich in Kraft getretene Gesetz gegen Online-Abzocke zeigt offenbar Wirkung. Das vermeldete der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nach einer Überprüfung von 109 auffällig gewordenen Webseiten hinsichtlich dessen, um die neue Button-Regelung umgesetzt wurde.

Das Fazit ist positiv, so der Verband. 92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, seien derzeit nicht mehr aufrufbar oder lassen keine Anmeldung mehr zu. Vorsicht sei aber weiterhin geboten.

 

Quelle: winfuture.de / Zum Artikel

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vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

mitfahrzentrale-24.de muss Kosten deutlich angeben

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

24.10.2011 – Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.

Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter “Kundeninformation” in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.

Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig

Quelle : vzbv.de

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Telefonwerbung: Firmen ignorieren aktuelles Gesetz

Die Belästigung von Verbrauchern durch unerlaubte Telefonwerbung hat trotz eines gesetzlichen Verbotes bisher kaum nachgelassen. Verbraucherschützer fordern daher eine weitere Verschärfung, die den illegal handelnden Unternehmen jeglichen Anreiz an dieser Praxis nehmen soll.

Zwar wird immer wieder erfolgreich gegen Telefonwerbung geklagt, trotzdem setzen sich viele Firmen immer wieder gegen das bestehende Verbot hinweg. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) reiche die aktuelle Regelung daher nicht aus – immerhin sind juristische Verfahren mit einem hohen Aufwand verbunden.

quelle : winfuture.de

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VZBV: Großinvestor soll Facebook disziplinieren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erneut heftige Kritik am Social Networks Facebook geübt. Der Verband hat sich außerdem an den Großinvestor Goldman Sachs gewandt und diesen aufgefordert, Einfluss zu nehmen.

“Das Unternehmen missachtet beharrlich die in Deutschland und der EU geltenden Datenschutzbestimmungen. Facebook macht was es will, statt sich an Recht und Gesetz zu halten”, sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Im November 2010 hatten die Verbraucherschützer bereits Klage gegen das Unternehmen eingereicht.

Ein konsequentes Vorgehen forderte der VZV auch von der Bundesregierung. “Es ist unerklärlich, warum Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich nicht längst das im Datenschutz national Mögliche auf den Weg gebracht hat”, so Billen. Zudem müsse die Bundesregierung vor allem auf die USA einwirken, international verbindliche Daten- und Verbraucherschutzstandards einzuführen und deren Durchsetzung zu gewährleisten.

Quelle : winfuture.de

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Achtung: Falsche “Verbraucherschützer” rufen an!

Unter dem Namen “Verbraucherschutzzentrale” werden wieder einmal Bürgerinnen und Bürger angerufen und Opfer unerlaubter Telefonwerbung. Die Verbraucherzentrale veröffentlicht die Tricks und listet Namen und Telefonnummern der falschen Anrufer!

Quelle: Vz-BaWue.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2 : abzocknews.de

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Abzock-Klauseln bei Klarmobil – Geld zurück für Prepaid-Kunden

Mit dem Slogan “Einfach. Ehrlich. Günstig.” lockt Klarmobil preisbewusste Handynutzer. Günstig sind die Tarife aber nur, solange man nicht kündigt und regelmäßig zahlt. Verbraucherschützer haben das Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln verklagt – mit Erfolg.

Wer seinen Prepaid-Vertrag fürs Handy vorzeitig kündigt, hat Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Restguthabens. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Verband hatte den Mobilfunkanbieter Klarmobil wegen mehrerer nach seiner Ansicht verbraucherfeindlicher Klauseln vor Gericht gebracht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (Az.: 18 O 243/10)

Klarmobil, das mit dem Slogan “Einfach. Ehrlich. Günstig” wirbt, fordert für die Auszahlung von Restguthaben bei Vertragskündigungen eine Gebühr von sechs Euro. Für Mahnungen sind zudem jeweils 9,95 Euro fällig. Und wenn eine Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos nicht ausgeführt wird, bittet Klarmobil mit 19,95 Euro zur Kasse.

Quelle : n-tv.de

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Angebliche Verbraucherschützer im Saarland aktiv

Seit einigen Wochen versuchen schon wieder von Dienstleistungsunternehmen beauftragte Callcenter, die sich am Telefon angeblich als Verbraucherzentrale ausgeben, Verbrauchern im Kreis Saarlouis persönliche Daten zu entlocken.

Quelle: Vz-Saar.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2 : abzocknews.de

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Verbraucherzentrale: Das waren die Abzocker im Jahr 2010

Sie locken mit Geldgewinnen, Modeschnäppchen oder Gratis-Software und tarnen sich als Einzugszentrale, Anwaltskanzlei oder Verbraucherschützer. Auch 2010 fielen tausende Verbraucher auf perfide Maschen von Abzockern herein. Wir erzählen im Rückblick noch einmal ihre Geschichten.

Quelle : vz-nrw.de

via abzocknews.de

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Abgezockt von win-finder.com oder anderen Glücksfindern? Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!

Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen “Gewinnern” offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.

Die Bundesnetzagentur hat diesem Treiben nunmehr einen Riegel vorgeschoben und gegenüber der Firma Telomax GmbH und der Telekom Deutschland GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass für alle Forderungen, die in Telefonrechnungen mit den Leitungsnummern 61404 und 83917 bezeichnet wurden, rückwirkend ab dem 30. März 2010 keine Rechnungen mehr gestellt werden dürfen. Falls Sie derartige Rechnungen über ihre Telefonrechnung erhalten haben, dürfen die Beträge nicht mehr von Ihrem Konto eingezogen werden.

Wenn Sie allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen für Sie beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und bereits abgebuchte bzw. überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH (nicht bei Ihrem Telefonanbieter) zurückfordern. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief Gewinneintragungsdienste.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vz-saar.de

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Daten- und Verbraucherschutz im Internet gewährleisten-Schaar und Billen legen Fünf-Punkte-Katalog vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. “Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz”, so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. “Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden”, ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.

Kodex ist ein erster Schritt
Als ersten guten Schritt bezeichneten der Bundesdatenschutzbeauftragte und der vzbv den am 1. Dezember 2010 von der Internetwirtschaft vorgelegten Datenschutz-Kodex. Die Selbstverpflichtung stellt eine zentrale Anlaufstelle in Aussicht, um Widersprüche unbürokratisch regeln zu können. “Problematisch ist aber, dass man den Widerspruch individuell für jedes beteiligte Unternehmen einreichen muss”, sagt Billen. Da könne in der Summe schon einiges an Aufwand zusammenkommen. Er kündigte an, die Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisch zu begleiten und zu prüfen, ob sie als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung taugt.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vzbv.de

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