Schlagwort-Archive: VZBV

Werbung für kostenlose Registrierung verboten, wenn Dienst nicht gratis

Wenn der eigentliche Dienst eines Online-Angebotes nicht gratis zu haben ist, darf der Anbieter potenzielle Kunden auch nicht damit ködern, dass die Anmeldung ja kostenfrei sei. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) entschieden.

 

Quelle und vollstaendiger Bericht :  winfuture.de / Zum Artikel

 

 

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Kostenfallen im Internet: Gericht verbietet neue Masche

LG Leipzig vom 26.07.2013 (08 O 3495/12)
Das Landgericht Leipzig hat der der JW Handelssysteme GmbH untersagt, Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden. Auf der Internetseite sei nicht ausreichend zu erkennen, dass das Angebot nur für gewerbliche Unternehmen gelten solle, wie der Betreiber der Seite behauptet hatte.

Quelle und Vollstaendiger Bericht :  vzbv.de / Zum Artikel

 

 

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BGH untersagt Werbung in Onlinespielen für Kinder

Bestimmte Arten von Werbung für virtuelle Gegenstände in Onlinespielen, die sich an Kinder richten, ist künftig untersagt. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 17. Juli 2013 entschieden, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzvb) gegen die Firma Gameforge geklagt hatte.

 

Quelle und bericht :  golem.de / Zum vollstaendigen Bericht

 

 

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Gesetz gegen Online-Abzocke zeigt offenbar Wirkung

Das kürzlich in Kraft getretene Gesetz gegen Online-Abzocke zeigt offenbar Wirkung. Das vermeldete der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nach einer Überprüfung von 109 auffällig gewordenen Webseiten hinsichtlich dessen, um die neue Button-Regelung umgesetzt wurde.

Das Fazit ist positiv, so der Verband. 92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, seien derzeit nicht mehr aufrufbar oder lassen keine Anmeldung mehr zu. Vorsicht sei aber weiterhin geboten.

 

Quelle: winfuture.de / Zum Artikel

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vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

mitfahrzentrale-24.de muss Kosten deutlich angeben

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

24.10.2011 – Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.

Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter “Kundeninformation” in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.

Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig

Quelle : vzbv.de

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Verbraucherzentrale: Gerichte schränken Telefonwerbung ein

Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS ist nur zulässig, wenn Verbraucher vorher ausdrücklich in einer gesonderten Erklärung zugestimmt haben. Doch Anbieter und Direktmarketingfirmen versuchen immer wieder, die gesetzlichen Vorschriften zu unterlaufen. Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt in mehreren Fällen erfolgreich geklagt. Der Verband fordert, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung zu verschärfen.

Quelle: VzBv.de / Zum Artikel

via Abzocknews.de

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Telefonwerbung: Firmen ignorieren aktuelles Gesetz

Die Belästigung von Verbrauchern durch unerlaubte Telefonwerbung hat trotz eines gesetzlichen Verbotes bisher kaum nachgelassen. Verbraucherschützer fordern daher eine weitere Verschärfung, die den illegal handelnden Unternehmen jeglichen Anreiz an dieser Praxis nehmen soll.

Zwar wird immer wieder erfolgreich gegen Telefonwerbung geklagt, trotzdem setzen sich viele Firmen immer wieder gegen das bestehende Verbot hinweg. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) reiche die aktuelle Regelung daher nicht aus – immerhin sind juristische Verfahren mit einem hohen Aufwand verbunden.

quelle : winfuture.de

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Verbraucherschützer fordern mehr Staat im Internet

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat ein stärkeres staatliches Engagement für Vertrauen und Sicherheit im Internet gefordert. Eine Selbstregulierung der Wirtschaft dürfe kein Ersatz für gesetzliche Regelungen sein oder hinter ihnen zurückbleiben.

“Der Gesetzgeber muss einen verbindlichen Rahmen vorgeben, den Unternehmen mit Selbstverpflichtungen füllen können”, sagte Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales. Man sei in diesem Zusammenhang irritiert über einem am Dienstag erschienenen Gastkommentar von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in der Wirtschaftszeitung ‘Financial Times Deutschland’.

Quelle : winfuture.de

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VZBV: Großinvestor soll Facebook disziplinieren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erneut heftige Kritik am Social Networks Facebook geübt. Der Verband hat sich außerdem an den Großinvestor Goldman Sachs gewandt und diesen aufgefordert, Einfluss zu nehmen.

“Das Unternehmen missachtet beharrlich die in Deutschland und der EU geltenden Datenschutzbestimmungen. Facebook macht was es will, statt sich an Recht und Gesetz zu halten”, sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Im November 2010 hatten die Verbraucherschützer bereits Klage gegen das Unternehmen eingereicht.

Ein konsequentes Vorgehen forderte der VZV auch von der Bundesregierung. “Es ist unerklärlich, warum Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich nicht längst das im Datenschutz national Mögliche auf den Weg gebracht hat”, so Billen. Zudem müsse die Bundesregierung vor allem auf die USA einwirken, international verbindliche Daten- und Verbraucherschutzstandards einzuführen und deren Durchsetzung zu gewährleisten.

Quelle : winfuture.de

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LG Berlin: Kostenhinweise auf drive2u.de und live2gether.de zu undeutlich

Das Landgericht Berlin hat die Betreiber der Seiten drive2u.de und live2gether.de wegen unzureichender Preisinformationen verurteilt (Urteil vom 8. Februar 2011, Az. 15 O 268/10, nicht rechtskräftig). Mit diesem Urteil gab das Landgericht Berlin einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Firma OPM Media GmbH statt.

Quelle: Verbraucherrechtliches.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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