Schlagwort-Archive: wehren

Autoren sagen “Deutschland ist ein Überwachungsstaat”

32 namhafte Autoren wenden sich wegen der NSA-Affäre in einem offenen Brief an Kanzlerin Merkel. Sie wollen endlich die Wahrheit wissen und erklären: “Wir können uns nicht wehren. Es gibt keine Klagemöglichkeiten, keine Akteneinsicht.”

Quelle und vollstaendiger bericht :  golem.de /Zum Artikel

 

 

 

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Vorsicht, Abofalle! Wie Sie sich wehren können

Beim Wort kostenlos werden viele Verbraucher unvorsichtig. Im Internet scheint die Fülle an Software, Unterhaltungsangeboten, Tipps oder Rezepten, die gratis zu haben sind, unerschöpflich zu sein. Doch oft verstecken windige Geschäftemacher Zahlungsverpflichtungen im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Quelle: suedkurier.de /Zum Artikel

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Betrug, Datenklau, Spam: Die Facebook-Fallen und wie Sie sich schützen

Hinterhältige Würmer, Spionage-Apps, Foto-Viren und Datenklau: Immer mehr zwielichtige Gestalten treiben ihr Unwesen auf Facebook. So wehren Sie sich!

Sie sollen abartig, extrem erotisch oder auch unglaublich lustig sein. Sie enthalten reißerische Überschriften, auffällige Bilder und oft einige Rechtschreibfehler. Die Rede ist von falschen Video-Posts auf Facebook, die immer häufiger die Runde machen und zwei Dinge gemein haben: Der Link stammt in Wirklichkeit nicht von einem Freund und der Klick führt auch zu keinem echten Video. In den meisten Fällen erzeugen Facebook-Würmer diese Meldungen. Der Vorgang wird als „Likejacking“ oder „Clickjacking“ bezeichnet.

So erkennen Sie Likejacking

Die Wurmnachricht enthält kein eingebettetes Video, sondern einen Link zu einem externen Angebot. Bei diesem handelt es sich nicht um ein bekanntes Videoportal wie YouTube, sondern um eine Seite, die der Wurm durch abgekürzte Internetadressen (zum Beispiel „bit.ly“ oder „tinyurl“) tarnt. Allein durch den Abspielversuch des vermeintlichen Videos teilen Sie es mit all Ihren Freunden und werden mitunter auch noch Fan einer Facebook-Seite.

Quelle und vollstaendiger Bericht : computerbild.de/Zum Artikel

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Buchvorstellung: “Brieffreundschaft mit einem Abzocker – was alles Recht ist…”

Uns erreichte die Tage eine Email mit einem sehr interessanten buch Tip mit der Frage ob wir das hier doch einmal veroeffentlichen koennten, sicher koennen wir das 🙂

Brieffreundschaft mit einem Abzocker– zum Einklang nachfolgend das Vorwort des bekannten Experten für Wirtschaftskriminalität Herrn Professor Dr. Hans See:

Vorwort

Es mag irritieren, dass einem Roman, der nicht einmal ein Wirtschaftskrimi ist, das Vorwort eines Wirtschaftskriminologen vorangestellt wird. Ich selbst habe gezögert, bin aber, nachdem ich wenige Seiten des Manuskripts gelesen hatte, gern dem Wunsch des Verlegers nachgekommen. Denn der Roman setzt sich auf eine ganz besonders kluge, nämlich unterhaltsame, Weise mit einem Phänomen auseinander, das aus wirtschaftskriminologischer und gesellschaftspolitischer Sicht von größter Bedeutung, aber – obgleich Experten lange bekannt – noch immer wissenschaftlich und gesetzgeberisch weitgehend unerforschtes Neuland ist: Mit der so genannten Internetkriminalität.

Selbstverständlich kann es nicht um die ganze Bandbreite dieser Kriminalität gehen. Ein solches Projekt würde Autor, Leserinnen und Leser überfordern. Nein, es geht um eine, allerdings besonders schwierige (weil die Masse der naiven Internetnutzer betreffende) Abzocker-Masche, um die Abo-Fallen. Das Geschäftsmodell ist einfach: Die Betrüger wissen, dass immer mehr Menschen jede freie Minute nutzen, durchs Internet zu spazieren. Sie sehen sich diese oder jene Webseite an, vielleicht, um ein „Schnäppchen“ zu erhaschen, und schon kurze Zeit später erhalten sie von einer ominösen Firma die freundliche und dankbare Mitteilung per E-Mail und per Post, dass sie einen Vertrag für eine Dienstleistung abgeschlossen hätten. Dazu die Rechnung für ein ein- oder zweijähriges Nutzer-Abonnement, 9,80 Euro pro Monat.

Das Problem, das diesem Roman einen hohen aufklärerischen Rang verleiht: Der Gesetzgeber tut sich, wenn die Geschädigten nicht Großunternehmen oder Banken, sondern Durchschnittsverbraucher ohne besondere Kenntnisse sind, besonders schwer, klare und harte Regeln zum Schutz der Nutzer einzuführen. Die liberale Justizministerin hat zwar ein Gesetz, das schon 2011 greifen soll, versprochen. Doch bekanntlich sind es die Liberalen, auch die in den übrigen Parteien und in der nicht zu vergessenden Europäischen Union, die sich am meisten dagegen wehren, die für sie selbst höchsten Rechtsgüter, die „Eigentums- und unternehmerische Betätigungsfreiheit“, auch nur geringfügig einzuschränken. Sie rangieren für sie oft weit über der von der Verfassung garantierten Menschenwürde und dem untrennbar dazugehörenden Sozialstaatsgebot. Wenn also wirklich ein Gesetz zustande kommen sollte, wird es sehr wahrscheinlich – wie die meisten Gesetze, die dazu schon existieren – ein Papiertiger sein. Und falls ein neues Gesetz doch an einer Stelle greifen sollte, werden die allzu gesetzestreuen Staatsanwälte zurückgepfiffen und gemaßregelt.

Wer also in eine der vielen Abo-Fallen tappt, steht vor der unausweichlich zu beantwortenden Frage: Zahlen oder nicht zahlen? Die meisten Internetnutzer, denen so etwas passiert, ignorieren die Forderungen. Auch dann, wenn bei der dritten Mahnung mit Inkasso-Eintreibung oder – noch schlimmer – mit einem Schufa-Eintrag gedroht wird. Richtig so! Doch viele zahlen, sogar die, denen klar ist, dass sie betrogen werden. Denn sie wissen, dass eine Anzeige wegen versuchten Betrugs zu erstatten nahezu sinnlos ist. Um sich der Betrügereien dieser „Nutzlosbranche“, wie sie von Ihren Kritikern genannt wird, erfolgreich erwehren zu können, wäre eine klare Rechtslage erforderlich, und zu dieser ein klarer politischer Wille. Beides aber gibt es nicht in unserer kapitalistischen Demokratie. Hier steht der Schutz heimtückischer oder räuberischer Ausbeuter und Zocker, der Täterschutz, über dem Verbraucher-, deutlicher, über dem Opferschutz.

Der Roman könnte auch den Titel: Wie wird man ohne Mühe Millionär? tragen. Der Autor schildert unter dem Pseudonym Andreas Sterntal in diesem Roman seinen tatsächlich geführten privaten Kampf gegen einem Abofallen-Zocker, und er zeigt, haarklein protokolliert, wie er das gemacht hat und dass hinter solchen vermeintlichen Einzeltätern oft Banden stecken, die juristisch alle Kriterien der organisierten Kriminalität erfüllen. Verpackt in eine spannende Story, beweist er, wie leicht es für die Staatsanwaltschaften wäre, die Täter aufzuspüren und ihrer Betrügereien zu überführen, aber auch, wie gering die Erfolgsaussichten sind, unter den herrschenden Verhältnissen „Unternehmern“ Betrugsabsichten oder gar Betrug nachzuweisen. Was große Gewinne abwirft, muss gut sein.

Hans See

Herausgeber : EWK-Verlag

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Mieses Geschäft mit schmutzigen Worten: Sex-Hotline zockt Rentner ab

Die Firmen setzen auf die Scham der Kunden, die oft lieber zahlen, als sich zu wehren. Ein 68-Jähriger soll 90 Euro für 100 Sekunden zahlen – mit Hilfe der Verbraucherzentrale wehrt er sich.

Quelle : abendzeitung.de

via abzocknews.de

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E-Postbrief: Erste Angriffe wurden offiziell bestätigt

Gegen den in diesem Jahr gestarteten Dienst namens E-Postbrief musste die Deutsche Post bereits erste virtuelle Angriffe abwehren. Von erfolgreichen Angriffen sprach der Projektleiter für den E-Postbrief, Georg Rau, jedoch nicht.

Seinen Angaben zufolge könne jeden Tag der nächste Angriff auf den E-Postbrief kommen. Darauf sei man allerdings entsprechend vorbereitet, sagte der Projektleiter des E-Postbriefs. Abgesehen davon hat er sich laut einem Artikel von ‘RP-Online’ über die weiteren Pläne in diesem Zusammenhang geäußert.

Der Deutschen Post schwebt unter anderem eine Internationalisierung des elektronischen Briefes vor.

Quelle : winfuture.de

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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web

Das Landgericht (LG) Köln hat eine Klage abgewiesen, mit der sich ein Hauseigentümer gegen das Abfotografieren seines Hauses mit anschließender Veröffentlichung inklusive des Straßennamens und der Hausnummer auf einem Internetportal wehren wollte (Az. 28 O 578/09). In diesem Fall trete das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück und auch datenschutzrechtliche Belange würden dem Angebot nicht entgegen stehen, befanden die Richter.

Auslöser des Streits war das Angebot “Bilderbuch-Köln” mit einer Vielzahl an Fotos von Häusern, Straßen und Plätzen der Domstadt. Außer aktuellen Ansichten werden dort auch historische Fotografien gezeigt, die unter anderem vom Kölner Amt für Denkmalpflege und aus privaten Bildarchiven stammen. Zusätzlich zu den Bildern finden sich dort auch zahlreiche erläuternde Textbeiträge. So etwa zu den Gebäuden selbst, deren Geschichte und zu den jeweiligen Fotografen.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Verbraucher fallen auf dubiose Inkasso-Briefe rein

Eine neue Flut von falschen Mahnschreiben rollt in diesem Sommer auf die deutschen Verbraucher zu. Die Bürger sollen zahlen, obwohl sie nichts bestellt oder gekauft haben. Die Firmen versuchen, mit der Angst der Verbraucher Kasse zu machen. Experten raten: Wehren, nicht in Deckung gehen.

Wer aus heiterem Himmel die Mahnung einer Inkasso-Firma im Briefkasten findet, braucht kein schlechtes Gewissen haben. Und erst recht nicht zahlen, wenn er keine Ahnung hat, welche Rechnung er übersehen haben soll. Hinter den Mahnschreiben, die diesen Sommer massenhaft deutsche Konsumenten überrollen, steckt eine neue Kostenfalle, wie Verbraucherschützer warnen.

Die Masche ist immer die gleiche: Dubiose Firmen versuchen, kräftig mit der Furcht vor der Inkasso-Maschinerie Kasse zu machen. Bürger sollen zahlen, obwohl sie nichts bestellt, gekauft oder in Anspruch genommen haben. „Nicht einschüchtern lassen, gelassen bleiben und erst mal nachgucken, welche Rechnung da noch offen sein soll“, rät Birgit Fromme von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer in seinen Unterlagen krame, merke schnell: Die Beträge in Höhe von meist über 130 Euro für angebliche „Gewinnspieleintragungen“ seien einfach aus der Luft gegriffen. Wer mit der Firma, die Geld will, keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss auch nichts bezahlen, betont Kollegin Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen.

quelle : finanzen.aol.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Content Services Ltd. zahlt ersten Jahresbeitrag zurück

Ein Mandant hatte im Jahre 2008 bereits einmal 96,00 Euro an den Betreiber von Opendownload.de gezahlt. Im Jahre 2009 wollte die Firma erneut 96,00 Euro, diesmal für das zweite angebliche Vertragsjahr. Dem Mandanten wurde das zu bunt: er drehte den Spieß um und engagierte mich, um die Kosten für das zweite Jahr abzuwehren und für das erste Jahr zurück zu holen.

Quelle: kanzlei-thomas-meier.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Facebook: Klage wegen Verletzung der Privatsphäre

Eine Gruppe von Nutzern hat eine Klage gegen den Social Networking-Dienst Facebook angestrengt. Angeblich verletzt das Unternehmen die im US-Bundesstaat Kalifornien gültigen Gesetze zum Schutz der Privatsphäre von Bürgern.

Die insgesamt fünf Kläger verlangen ein Geschworenenverfahren und die Zahlung von Schadenersatz sowie Anwaltskosten, meldet ‘Cnet‘. Es handelt sich um zwei Kinder im Alter von unter 13 Jahren, einen normalen User, einen professionellen Fotografen und eine Schauspielerin.

Facebook soll die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Privatsphäre verletzt haben, indem das Unternehmen persönliche Informationen seiner Nutzer an Drittparteien zum Zweck einer kommerziellen Verwendung weitergab. Die Firma selbst hält die Klage für unberechtigt und will sich mit allen rechtlichen Mitteln wehren.

Facebook steht seit langem in der Kritik, weil Datenschützer einen missbräuchlichen Umgang mit den Daten der Nutzer befürchten.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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