Schlagwort-Archive: Widerruf

Teurer Schutz gegen lästige Telefonwerbung, Verbraucherzentrale warnt vor fragwürdigen Firmen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Vor fragwürdigen Angeboten der Firmen “Verbraucher Werbeschutzbund” und “raus da” warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Beide Firmen versuchen per unerwünschtem Anruf, gutgläubigen Menschen mit ihren dubiosen Angebo-ten Geld aus der Tasche zu ziehen. Der “Verbraucher Werbeschutzbund e.V.” mit Postfach in Rees an der holländischen Grenze, bietet für 89,95 Euro telefonisch ein “Datenschutz-Paket” an, das vor unlauterer Werbung und gegen Datenmissbrauch schützen soll. Etliche Menschen haben sich bereits bei der Verbraucherzentrale beschwert, weil der Betrag vom Konto abgebucht wurde, obwohl sie wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen haben.

Die Firma “raus da” versucht mit einer ganz ähnlichen Masche an Geld zu kommen. “Um zukünftig unerwünschte Telefonwerbung einzuschränken” kann man sich von diesem Unternehmen auf Telefonwerbesperrlisten setzen lassen und erhält Musterbriefe, um Abonnements oder teure Handytarife zu widerrufen. Die Unterlagen werden für 49,95 Euro per Nachnahme zugestellt, d.h. man “kauft die Katze im Sack” bevor überhaupt eine Leistung erbracht wurde.

Schon mit ihren unerwünschten Werbeanrufen verstoßen diese Firmen gegen geltendes Recht, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Die vermeintlichen
“Verbraucherschützer” ziehen arglose Verbraucher mit der gleichen Masche über den Tisch, gegen die sie scheinbar vorgehen wollen.

Hilfe und Unterstützung erhalten alle Rat suchenden Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr unter 09001 / 77 80 80 1 (für 1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). Mit den Telefonkosten sind die Kosten für die Beratung beglichen.
VZ-RLP

quelle : Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share

Akte 09-Über SoftwareSammler und eingefrorene Konten bei Mega-Downloads [UPDATE]

Die Seite “Mega-Downloads.net” bietet Nutzern das herunterladen von Gratis-Software an und steht im Verdacht, ihnen dabei teure Abo-Verträge unterzuschieben – genauso wie bei Win-Loads.net, Abcload.de, Opendownload.de, My-Downloads.de, 99downloads.de und ähnlichen Abzockportalen ..

Doch die meisten Nutzer bemerken die verdeckten Kosten erst, wenn sie plötzlich Rechnungen und Mahnungen zugeschickt bekommen.

“Mega-Downloads.net” ist seit einigen Jahren aktiv im Internet und fällt immer wieder durch seine Mahnungen auf, die in den letzten Monaten von der Inkassofirma “L&H GmbH” versendet wurden.

Doch jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover.
Der Vorwurf lautet Betrug. Der Verdacht: Betroffene könnten gar nicht auf der Webseite gewesen sein und haben nun trotzdem Rechnungen erhalten. Nutzer könnten etwa über Gewinnspiele oder Popup-Werbung zu einer unbeabsichtigten Anmeldung gekommen sein.

_______________________________________

In diesem Zusammenhang sucht die Kripo und die Staatsanwaltschaft Hannover noch Betroffene. Bitte stellen Sie sich dann als Zeuge zur Verfügung und schreiben unter Hinweis auf das Aktenzeichen an:

Staatsanwaltschaft Hannover
Postfach 109
30001 Hannover

Aktenzeichen: 5302 Js 41769/09

_______________________________________

Ausserdem sollten sich die Betroffenen dieser Abzocke schon mal darauf einstellen, dass sie demnächst erneut Mahnungen bekommen.
Dann aber wahrscheinlich von einer anderen Inkassofirma wie zum Beispiel die ‘Collector GmbH’ oder auch die ‘VWL Verwaltungs GmbH’.

“Kostenfallen wie ‘Opendownload.de’ breiten sich im Internet wie eine Seuche aus”, hieß es dazu seitens der Verbraucherzentrale im Mai 2009, die zu dem Zeitpunkt mit einer Klage gegen die Firma “Content Services Ltd.” erfolgreich war; doch das Urteil vom 12.05.2009 vom Landgericht Mannheim scheint dem Betreiber irgendwie nicht zu stören, denn nur knapp fünf Wochen später tauchte von dem selben Betreiber eine neue Abzockseite auf:

“Softwaresammler.de” so nennt sich jetzt ist die neue Abzockseite der Firma “Content Services Ltd”.

Auch hier werden die Nutzer bewusst getäuscht, das es sich dabei um ein kostenloses Angebot handelt, da nur einmal kurz vor der vermeindlich kostenlosen Anmeldeseite im kleingedruckten auf dem Preis am rechten Rand hingewiesen wird. Weiterhin wird die Angabe des Gesamtpreises einfach mal wieder so weggelassen und genauso soll man hier auch auf sein Widerrufsrecht verzichten, was übrigens laut dem oben genannten Mannheimer Urteil absolut wettbewerbswidrig ist!

quelle : youtube von SaschaNRW

Share

Ein Dutzend gleichartiger Abmahnungen kann rechtsmissbräuchlich sein

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Urteil vom 24. März 2009 (Az. 4 U 211/08) entschieden, dass schon der Versand von 12 Standardabmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rechtsmissbräuchlich sein kann. Das sei zumindest dann der Fall, wenn verschiedene weitere für die Annahme einer Rechtsmissbräuchlichkeit sprechende Indizien hinzuträten.

Die Berufungsklägerin, selbst Betreiberin eines eBay-Shops, mahnte die Beklagte sowie elf weitere Betreiber von eBay-Shops wegen der Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen nach demselben Muster ab. Ihre Klage richtet sich gegen die Empfängerin der 12. Abmahnung, welche die Kosten hierfür nicht erstatten wollte.

quelle : heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

Share