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Facebook-Kläger Ceglia wegen Betrugs verhaftet

Der Holzhändler Paul D. Ceglia, der einen 50-Prozent-Anteil von Facebook einfordert, ist in New York verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft in Manhattan wirft ihm Betrug in zwei Fällen (PDF) vor. Er soll im Rahmen seiner Klage gegen Facebook und Mark Zuckerberg Unterlagen gefälscht und Beweise vernichtet haben. Die Höchststrafe für jeden Anklagepunkt beträgt 20 Jahre Gefängnis.

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40.000 Euro gestohlen: Facebook-Schnüffler muss ins Gefängnis

Der 33-jährige Teppichleger Iain Wood hat über zwei Jahre hinweg rund 35.000 Britische Pfund (knapp 40.000 Euro) von seinen Nachbarn gestohlen. Dafür wurde er jetzt zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Er freundete sich mit ihnen über Facebook an, um dort an persönliche Daten zu kommen. Diese erlaubten es ihm, Sicherheitsabfragen im Onlinebanking zu beantworten und Geld von ihren Konten abzuziehen.

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Auch Minderjährige haften für Verlinkung auf rechtswidrige P2P-Website

Ein Minderjähriger, der auf seiner Homepage auf urheberrechtswidrige Internetseiten verlinkt, haftet für die damit einhergehende Urheberrechtsverletzung. Er ist verpflichtet, 7000 Euro Schadenersatz und mehr als 2000 Euro Abmahnkosten zu zahlen, so der Bundesge-richtshof.

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via abzocknews.de

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Abofallenbetreiber muss Opfer Anwaltskosten ersetzen

Das Amtsgericht Mainz hat den Betreiber von top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten verpflichtet, die einem Nutzer zur Abwehr einer unberechtigten Forderung entstanden sind. Das hat Rechtsanwalt Christian Reckling von der Kanzlei Schlömer & Sperl mitgeteilt. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt die Site seit längerem in einer Liste mit bekannten Abofallen.

Der Kläger hatte ursprünglich mit Google nach einer kostenlosen Virensoftware gesucht. Von dort gelangte er durch einen der ersten fünf Einträge auf top-of-software.de. Dahinter verbirgt sich im Wesentlichen eine Datenbank mit Informationen über aktuelle Software, meist Freeware. Zugriff auf die Informationen und den Link zum Download gewährt top-of-software.de aber nur angemeldeten Nutzern.

Quelle : zdnet.de

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BBC: Murdoch-Zeitung verwendet per Trojaner gestohlene Informationen

Die Zeitung News of the World soll gestohlene E-Mails von einem Hacker gekauft haben. Das hat der britische Fernsehsender BBC in seiner investigativen Sendung Panorama behauptet. Der hinter der Zeitung stehende Verlag News International gehört zur News Corporation von Rupert Murdoch.

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Facebook kündigt Maßnahmen gegen Mobbing an

Facebook hat im Rahmen eines Meetings im Weißen Haus zum Thema Mobbing zwei Maßnahmen angekündigt, um Nutzer besser vor einem Missbrauch des Dienstes zu schützen. Mit Hilfe von “Social Reporting” können Nutzer Inhalte nicht nur dem Unternehmen selbst, sondern auch anderen melden. Die Funktion ist insbesondere für jüngere Mitglieder gedacht, die sich so beispielsweise an Eltern, Lehrer oder andere Vertrauenspersonen wenden können.

“Wir ermutigen die Menschen auf Facebook dazu, uns über Inhalte zu informieren, die gegen unsere AGB verstoßen, sodass wir sie entfernen können. Aber das Löschen von schikanierenden Onlinekommentaren löst nicht unbedingt das zugrunde liegende Problem in der Offlinewelt”, schreibt das Facebook-Sicherheitsteam. “Social Reporting” sei ein Weg, einfach und rasch jemanden um Hilfe zu bitten, dem man vertraue.

Quelle : zdnet.de

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1&1 darf bei anfallenden Kosten Leistungen nicht mit “kostenlos” bewerben

Das Telekommunikationsunternehmen darf für die Leistung “1&1 Sicherheitspaket” nicht mit dem Begriff “kostenlos” werben, wenn tatsächlich nach einem bestimmten Zeitraum Kosten anfallen. Derartige Reklame ist laut Oberlandesgericht Koblenz irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Quelle : zdnet.de

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Europol: Europa ist eines der Hauptziele von Cyberkriminellen

Europol hat erstmals eine Analyse zur Cyberkriminalität in Europa veröffentlicht. Laut dem Lagebericht “Threat Assessment on Internet Facilitated Organised Crime” (iOCTA, PDF) verursachen Cyberkriminelle jährlich einen Schaden von rund einer Billion Dollar (775 Milliarden Euro) weltweit.

Quelle : zdnet.de

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Getrennte Zustimmung für Gewinnspiel und E-Mail-Werbung notwendig

Die wettbewerbsrechtliche Einwilligungserklärung für Telefon- oder E-Mail-Werbung muss getrennt von anderen und in einer rechtlich eigenständigen Handlung erfolgen. Es reicht nicht aus, wenn sie zusammen mit anderen Erklärungen abgefragt wird.

Quelle : zdnet.de

via abzocknews.de

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