Ein US-Bundesgericht in Nevada hat den Betreibern des Blogs Democratic Underground in ihrer Auseinandersetzung mit dem Rechteverwerter Righthaven bescheinigt, mit der Übernahme einiger Sätze aus der Zeitung Las Vegas Review-Journal nicht gegen deren Urheberrechte verstoßen zu haben.
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Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben ihre Beschwerde gegen den Internet-Konzern Google beim Bundeskartellamt formal zurückgezogen und zur Europäischen Kommission verlagert. In der Sache wollen die Verleger nun in Brüssel um eine finanzielle Beteiligung an den Einnahmen kämpfen, die der US-Konzern im Umfeld der Verlagsinhalte erzielt, sagte eine BDZV-Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa am Samstag.
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