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Korrektur bzw.Ergänzung: Schmelzkäsezubereitung “Solnyschko” 60% Fett i.Tr , 100 g

Hersteller (Inverkehrbringer):

Inverkehrbringer: Monolith Süd GmbH 71083 Herrenberg

Zulassungs-Nr. Herst.: HU 274 Ek
Grund der Warnung:

Korrektur bzw.Ergänzung: bei den verdächtigen Fremdkörpern handelt es sich nicht um Glassplitter, sondern um nichtaufgelöste Salzkristale

Weitere Informationen:

Warenrückruf der Monolith Gruppe, Herrenberg:

Herrenberg, den 25.04.2014. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft die Monolith Süd GmbH den Artikel Schmelzkäsezubereitung “Solnyschko” 60% Fett i.Tr , 100 g zurück.

Nach Kontrollen der Lieferwege hat sich herausgestellt, dass der Kreis, der in der ersten Meldung betroffenen Bundesländer u.a. zusätzlich auf Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen und die Mitgliedsstaaten Malta, Österreich, Rumänien, Tschechoslowakei und Ungarn ausgeweitet werden musste.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich in einzelnenVerpackungen, die in den verschiedenen Einzelhandelsgeschäften angeboten wurden, Fremdkörper befinden können. Die Monolith Süd GmbH hat aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes umgehend reagiert und hat die Ware vorsorglich unverzüglich aus dem Handel genommen und die Verbraucher gewarnt.
Bereits gekaufte Produkte können in jedem Mix Markt auch ohne Vorlage des Kassenbons gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.

Verbraucherfragen beantwortet die Qualitätsabteilung der Monolith Gruppe unter der kostenfreien Rufnummer 0800-6666548 während der üblichen Geschäftszeiten Mo bis Fr. 8.30 bis 13.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr.

Monolith Süd GmbH, Hertzstr. 3/1, D-71083 Herrenberg

Quelle : lebensmittelwarnung.de /Zum Artikel

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Rechtsstreit um neue Lebensmittel: Süßer als Zucker

Unerlaubte Zusätze im Bio-Joghurt? Das sogenannte Honigkraut wird gern als Süßungsmittel in Lebensmitteln verwendet. Nach einer EU-Verordnung könnte es damit bald vorbei sein. Wenn der süße Sud der Pflanze als neuartiges Lebensmittel eingestuft wird, könnte das Folgen haben für die gesamte Bio-Branche.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Kommentar: Schutz vor Kostenfallen im Internet? Kein Ruhmesblatt

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen. In Wirklichkeit zeigt der Gesetzentwurf dazu nur, wie realitätsfremd unsere Politiker agieren.

Quelle: Augsburger-Allgemeine.de / Zum Artikel

Via abzocknews.de

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Warnung vor betrügerischen Mahnungen der angeblichen Rechtsanwältin Davoutaki

Post von Rechtsanwältin Davoutaki aus Athen

Verbraucherzentrale Sachsen: Nicht einschüchtern lassen von offensichtlich unberechtigten Forderungsschreiben

Gegenwärtig erhalten sachsenweit Verbraucher Forderungsschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei Katharina Davoutaki & Partner mit einer Postanschrift in Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 17-19. Die Firma Lotto-Tip GmbH, so heißt es darin, hätte die in Athen zugelassene Rechtsanwältin beauftragt, Forderungen aus der kostenpflichtigen Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft einzuziehen.

“Wir raten Verbrauchern, die ohne Rechtsgrund mit derartigen Forderungen behelligt werden, schriftlich zu widersprechen und trotz der angedrohten Rechtsfolgen bei nicht fristgerechter Zahlung keinesfalls übereilt die Rechnung von regelmäßig 127,50 € zu begleichen”, so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Immerhin berichten uns Verbraucher, dass sie mit der Firma Lotto-Tip GmbH keinen Vertrag geschlossen hatten. Wer sich bezüglich eines Vertragsschlusses nicht sicher ist, sollte prüfen, ob tatsächlich wie behauptet eine Rücklastschrift erfolgte und Lotto-Tip daraufhin die Mitgliedschaft gekündigt hat.

“Wir vermuten schlicht und einfach eine neue groß angelegte Abzockwelle”, so Bettina Dittrich, “denn der Kopfbogen der Kanzlei weist auf eine Zulassung der Rechtsanwältin in Athen hin, jedoch ist unter der genannten Postanschrift in Frankfurt keine Anwaltskanzlei Katharina Davoutaki & Partner zu finden.” Die Frankfurter Telefonnummer auf dem Kopfbogen ist nicht erreichbar. “Wir wissen aus leidvoller Erfahrung, dass mit dem massenhaften Versenden von unberechtigten Forderungsschreiben an Verbraucher schnell das große Geld gemacht werden kann – zu Lasten gutgläubiger Verbraucher”, so Dittrich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Von den Inkasso-Tricks darf man sich nicht bluffen lassen

Dabei ist etwa das Kammergericht Berlin als Aufsichtsbehörde für die in der Hauptstadt zugelassenen Inkassodienste der Auffassung: Bevor ein Inkassodienst ans Eintreiben einer Forderung geht, muss er erst mal prüfen, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Begründung gibt. Und weil sie genau diese Prüfung unterlassen haben soll, entzog das Kammergericht der “Deutschen Zentral Inkasso GmbH” die Zulassung.

Quelle : berlinonline.de

via abzocknews.de

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Inkassounternehmen: Selbst das schwärzeste Schaf kommt ungeschoren davon

Mangels verbindlicher Vorschriften bewegt sich die Inkassotätigkeit in einem nahezu unge-klärten Raum. Dies führt dazu, dass Inkassounternehmen keiner effektiven Aufsicht unter-liegen, d.h. selbst bei eklatanten Verstößen gegen die Zulassungskriterien (wie z.B. Fach-kenntnisse, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung) wird die Zulassung nicht entzogen.

quelle : verbraucherzentrale-sh.de

via abzocknews.de

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