Schlagwort-Archive: Zusammenhang

Irreführende Rechnungen der Firma BDAV

Die Firma BDAV (Betriebsdaten Archiv UG) verschickt zur Zeit Rechnungen mit dem irreführenden Betreff „Veröffentlichung Patent Anmeldung“ und einer Liste von Patentinformationszentren (PIZen). Die Patentinformationszentren weisen daraufhin, dass kein Bezug zu diesem Unternehmen oder der Rechnung besteht. Die Rechnung bezieht sich auf die Aufnahme in eine BDAV-Datenbank und steht auch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Quelle: TU-Darmstadt.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via2: abzocknews.de

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Facebook: Lücke bei Video-Privatsphäreeinstellungen

Bei Facebook wurde in der letzten Woche eine Sicherheitslücke im Zusammenhang mit den Privatsphäreeinstellungen für Videos geschlossen. Zuvor konnte man von Videos, die man eigentlich nicht zu Gesicht bekommen sollte, ein Vorschaubild sowie weitere Informationen abrufen, berichtet ‘TechCrunch’.

Videos werden von den meisten Facebook-Nutzern als besonders sensibel eingestuft, da sie in vielen Fällen weitaus mehr persönliche Informationen preisgeben als Fotos. Aus diesem Grund kann man in den Einstellungen des sozialen Netzwerks genau festlegen, wer auf die Videos zugreifen darf, die man hochgeladen hat. Allerdings sorgte ein Programmierfehler dafür, dass diese Einstellung zum Teil wirkungslos blieb.

So konnte man eine komplette Auflistung der Videos einer befreundeten Person abrufen. Darunter befanden sich auch Clips, auf die man laut Einstellung keinen Zugriff haben sollte. Neben dem Videotitel sah man ein Vorschaubild, die Beschreibung sowie die im Video markierten Personen. Das Abspielen des Videos war nicht möglich.

Quelle : winfuture.de

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Kripo warnt vor Betrug: Abzocke bei Gewinnspielen am Telefon

Die Kripo Worms warnt vor einer neuen Betrugsmasche im Zusammenhang mit angeblichen Gewinnen in der Türkei. Dabei werden die Geschädigten von vermeintlichen Vertretern tatsächlich existierender Rechtsanwaltskanzleien aus Deutschland angerufen. Den im Nachhinein geprellten wird dann mitgeteilt, dass sie bei einem Gewinnspiel in der Türkei einen größeren Geldbetrag oder ein hochwertiges Auto gewonnen hätten.

Quelle: Mainzer-rhein-zeitung.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Kino.to-Nutzer befürchten strafrechtliche Konsequenzen

So manchem unbedarften kino.to-Nutzer dürfte mulmig geworden sein, als er beim Besuch des Streaming-Portals den Begrüßungstext der Kriminalpolizei las. Dort heißt es: “Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.” An sich ist diese Aussage korrekt, doch was ist im konkreten Zusammenhang mit kino.to davon zu halten?

Zunächst einmal konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es auf Nachfrage von heise online. Darüber hinaus fehlt bisher eine höchstrichterliche Klärung für derartige Sachverhalte und die Juristen streiten sich über die Rechtslage der “Grauzone Streaming“.

Quelle : heise.de

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Verbraucherschützer fordern mehr Staat im Internet

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat ein stärkeres staatliches Engagement für Vertrauen und Sicherheit im Internet gefordert. Eine Selbstregulierung der Wirtschaft dürfe kein Ersatz für gesetzliche Regelungen sein oder hinter ihnen zurückbleiben.

“Der Gesetzgeber muss einen verbindlichen Rahmen vorgeben, den Unternehmen mit Selbstverpflichtungen füllen können”, sagte Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales. Man sei in diesem Zusammenhang irritiert über einem am Dienstag erschienenen Gastkommentar von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in der Wirtschaftszeitung ‘Financial Times Deutschland’.

Quelle : winfuture.de

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Anklage am LG Bielefeld

Das Verfahren gegen W. stehe in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen das sogenannte Wiener Karussell, sagt Pollmann. Die österreichische Hauptstadt soll das Zentrum einer internationalen Gewinnspielmafia sein. „Unser Verfahren ist noch nicht einmal das bedeutendste, das gegen das Wiener Karussell geführt wird. Wir haben es nämlich nicht mit den Betreibern, sondern nur mit Mitfahrern zu tun“, so der Bielefelder Oberstaatsanwalt.

Quelle: Suedkurier.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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Kriminelle Internetbande prellt ca. 100.000 Opfer und verursacht Schäden in Millionenhöhe

Seit eineinhalb Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) gegen eine Bande, die im Internet in zahlreichen Webshops Waren gegen Vorkasse anbot, aber nie lieferte. „Dieses Verfahren ist in Bezug auf die Enttarnung von Internettätern und in seiner Dimension bisher einzigartig“, so der Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts, Peter Dathe.

Am 28.09.2009 meldete sich bei der Polizeiinspektion Nördlingen der Mitinhaber eines örtlichen Unternehmens. Der Grund lag in den zahlreichen Anfragen einiger Personen, die angeblich über die Internetseite „ja-kaufen.com“ (nicht mehr online) diverse Waren bestellt und bezahlt hatten, aber die Lieferung noch ausstehe. Das Impressum der Internetseite lautete leicht verändert auf die Daten der Nördlinger Firma, die selbst ahnungslos war.

Die weiteren Ermittlungen ließen aufgrund zahlreicher Strafanzeigen von Geschädigten einen Tatzusammenhang und damit die Machenschaften einer Bande erkennen. Aus diesem Grund wurde das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) beauftragt in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Augsburg die weiteren Ermittlungen aufzunehmen und führte die Operation unter dem Decknamen „EG Bazar“.

Es stellte sich heraus, dass die mutmaßlichen Täter zahlreiche seriös aussehende Onlineshops ins Internet stellten, für das Impressum häufig echte Daten ahnungsloser Firmen missbrauchten und Artikel aller Art zu auffällig günstigen Preisen anboten. Als Bezahlung wurde Vorkasse meist auf ein deutsches Konto gefordert, was die meisten Geschädigten sorglos akzeptierten. Die Konten stellten von den Tätern angeworbene Finanzagenten zur Verfügung.

Dabei handelte es sich um Privatpersonen, die meist per E-Mail geködert wurden, ihr Konto gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen. Sie sollten für ihren neuen „Arbeitgeber“ Gelder entgegen nehmen und weiter transferieren bzw. sie überließen die Zugangsdaten zum Online-Banking den „Arbeitgebern“. Dabei war den Finanzagenten meist nicht bewusst, dass sie zur Geldwäsche missbraucht werden und sich ggf. selbst strafbar machten.

Die entgegengenommenen Gelder der Internetkunden wurden zumeist in die Schweiz und die Türkei überwiesen; in Einzelfällen hoben die Finanzagenten das Geld bar ab und übergaben es an einen Geldboten.

Die Tatverdächtigen lockten die Geschädigten angefangen mit Lego-Spielzeug für 30,- Euro über begehrte Elektroartikel bis hin zu 1-kg-Goldbarren für 24.704,00 Euro. Die Gruppierung soll sich auch mit weiteren „Nebentätigkeiten“ unberechtigt an den Geldern Ahnungsloser bedient haben. So sollen sie darüber hinaus im Phishinggeschäft (Ausspähung von Kontodaten) tätig gewesen und Online-Bankkonten geplündert haben.

Die Ermittlungen zu den Drahtziehern gestalteten sich sehr schwierig, da die Täter die Spuren im Internet mit der Verwendung von falschen Personalien und ausgeklügelten Verschleierungstechniken gekonnt verwischten. Sie kommunizierten untereinander in verschlüsselten Chats in Kombination mit Anonymisierungssoftware und versteckten sich in sogenannten Bot-Netzen. (Bot-Netze missbrauchen mittels Trojaner die Computer Ahnungsloser, d. h. der Täter surft bzw. versendet E-Mails mit dem gehackten Rechner.)

Die akribische Ermittlungsarbeit in der Informationsflut des Internets und der Einsatz von spezialisierten Ermittlern führten das LKA und die Staatsanwaltschaft Augsburg trotz aller Verschleierungsversuche auf die Spur der Hintermänner. Zwölf der bisher ermittelten Tatverdächtigen haben ihren Wohnsitz in Deutschland, daneben führen österreichische Behörden in gleicher Sache ein Verfahren gegen einen weiteren Tatverdächtigen aus der Bande. Hierbei handelt es sich um Männer und Frauen im Alter von 20 bis 39 Jahren, die zum Teil bereits wegen Verstößen gegen das Markengesetz polizeibekannt sind.

Die mutmaßlichen Täter entwickelten immer ausgefeiltere Strategien, um seriös zu wirken: Aktuell werden auf der Internetseite „www.usa-auto-kaufen.de“ vermeintliche US-Fahrzeuge zum Kauf angeboten. Unter dem Vorwand, dass diese Fahrzeuge erst importiert werden müssten und der Verkäufer eine Sicherheit benötige, verlangen die Täter eine Anzahlung von 25% des Verkaufspreises. Damit ein Geschädigter nicht zu argwöhnisch wird, hat die Bande eine Internetseite eines nicht existenten Rechtsanwaltes ins Netz gestellt, der als Treuhänder die Anzahlung entgegennimmt und das Geld angeblich erst bei Lieferung des Fahrzeuges freigibt.

Der Rechtsanwalt ist erfunden, allerdings der Name nicht, denn der Name lautet auf einen der oben beschriebenen Finanzagenten, der das Geld dann an die Bande weiterleitet. Die Bande nutzte aber auch die Personalien eines echten Rechtsanwalts, der noch keinen Internetauftritt hatte. So kreierten sie eine Internetseite für den unwissenden Anwalt und hinterlegten dort ihre eigenen Kontaktdaten.

Damit die Onlineshops möglichst lange ein seriöses Bild abgaben, stellten sie in Bewertungsportale positive Bewertungen online und relativierten negative Berichte Geschädigter. Sie riefen sogar mehrere selbst gestrickte Bewertungsportale, wie z.B. „www.shopauskunft.net“ ins Leben, um ihrem Vorgehen einen guten Leumund zu geben, indem sie neben seriösen Angeboten ihre Fälschungen dort positiv darstellten. Die Inhalte kopierten sie hierfür teilweise von der seriösen Seite www.shopauskunft.de.

Welch kriminelle Energie die Täter antrieb, zeigt sich daran, dass Internetforen, die bereits offensiv vor den Machenschaften gewarnt haben, mit sogenannten DDoS-Angriffen mehrfach lahm gelegt und die Verantwortlichen mit körperlichen Repressalien bedroht wurden.

Die Ermittler vermuten aufgrund der bisherigen Erkenntnisse, dass die Tatverdächtigen unter Mithilfe von etwa 1.000 in Deutschland, Österreich und der Schweiz wohnhaften Finanzagenten einen Schaden in Millionenhöhe verursacht haben. Die Geschädigten erstrecken sich ebenfalls auf diese deutschsprachigen Länder und werden auf rund 100.000 geschätzt. Aufgrund der laufenden Ermittlungen können genaue Zahlen noch nicht genannt werden, zumal davon auszugehen ist, dass längst nicht alle Geprellten bereits Anzeige erstattet haben.

Am 11.05.2011 legten die Ermittler den Beschuldigten das Handwerk: Bundesweit durchsuchten mehr als 170 Polizeibeamte 29 Objekte und verhafteten 8 Personen im Inland, darunter die Drahtzieher der Bande. Beamte des BKA und Polizisten aus Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen und Berlin unterstützten die bayerischen Ermittler. Sie stellten umfangreiches Datenmaterial sicher, die Auswertung wird nun einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Beamten rechnen damit, weitere Ermittlungsansätze aus den Sicherstellungen zu erlangen.

In enger Kooperation mit dem Bayerischen Landeskriminalamt ermittelte in Österreich das Bundeskriminalamt Wien, das am 10.05.2011 einen weiteren Tatverdächtigen in Niederösterreich festnahm.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg führt gegen die Beschuldigten das Verfahren wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür Freiheitsstrafen von einem bis zu 10 Jahren vor.

Geschädigte, die bisher noch keine Anzeige erstatten haben, werden gebeten, sich an ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle zu wenden.

Das Bayerische Landeskriminalamt nimmt dieses Phänomen zum Anlass, noch einmal vor den Tricks der Betrüger im Internet zu warnen. Es ist zu befürchten, dass es bereits Trittbrettfahrer gibt und mit weiteren Nachahmern zu rechnen ist. Das LKA appelliert deshalb eindringlich, im Internet nicht allzu leichtgläubig seine Daten, insbesondere sein Konto preis zu geben und auch bei der Bezahlung von Interneteinkäufen ein gesundes Misstrauen an den Tag zu legen.

Interessierte können sich auf der Internetseite der Polizeilichen Kriminalprävention www.polizei-beratung.de in der Rubrik „Themen und Tipps“ und im Rahmen der gemeinsamen Aufklärungskampagne von Polizei und Handel „Online Kaufen – mit Verstand!“ unter www.kaufenmitverstand.de informieren.

Aktuell sind noch folgende der bisher entdeckten Internetseiten online; das Bayerische
Landeskriminalamt warnt dringend davor, auf folgenden Seiten einzukaufen:

www.usa-auto-kaufen.de
www.luxus-ferienhaus24.de
www.af-import-autohaus.de

Quelle: Polizei.Bayern.de / Zur Pressemitteilung

via abzocknews.de

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Richter wählt im Streit um Twitter-Daten verkürztes Verfahren

Der Einspruch von Wikileaks-Aktivisten gegen die Herausgabe von Twitter-Nutzerdaten wird nicht, wie ursprünglich geplant, in einer Gerichtsverhandlung entschieden. Wie die Washington Post berichtet, hat der zuständige Richter den Termin für die Anhörung in der kommenden Woche gestrichen. Er will den Fall stattdessen nach Aktenlage entscheiden und so das Verfahren beschleunigen.

Zur Verhandlung steht ein Auskunftsersuchen US-amerikanischer Behörden im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Wikileaks. Die Ermittler möchten die personenbezogenen Twitter-Daten der Wikileaks-Aktivisten Birgitta Jonsdottir, Jacob Appelbaum und Rop Gonggrijp einsehen. Jonsdottir ist Isländerin, Appelbaum US-Amerikaner und Gonggrijp Niederländer. Alle drei arbeiteten nach eigenen Angaben bei der Veröffentlichung des Videos “Collateral Murder” eng mit Wikileaks-Sprecher Julian Assange zusammen. Ihr Einspruch gegen die Herausgabe von Twitter-Daten wird von der US-Bürgerrechtsorganisationen American Civil Liberties Union (ACLU) und der Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstützt.

Quelle : heise.de

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Facebook : “Gefällt-mir”-Button: Urteil wurde offiziell bestätigt

Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Zusammenhang mit der verbreiteten Nutzung des “Gefällt mir”-Buttons auf Webseiten gesprochen und mitgeteilt, dass es sich dabei um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt.

Ursprünglich ist es zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Online-Händlern gekommen, da einer der beiden einen “Gefällt-mir”-Button auf seiner Webseite zur Verfügung stellte. Der Konkurrent war der Meinung, dass sich der andere Händler damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen soll.

Durch die zusätzliche Werbung auf Facebook für die Produkte soll kein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil entstehen. Geschäftliche Handlungen sind laut dem Urteil nur dann unzulässig, wenn sie dafür geeignet sind, “die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen”.

Das in Berlin ansässige Kammergericht bestätigte letztlich das kürzlich verkündete Urteil des Landgerichts Berlin. Während das Landgericht im Rahmen der getroffenen Entscheidung in erster Instanz nicht näher mitteilte, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Datenschutz handelt, hat sich nun das Kammergericht dazu geäußert.

Quelle : winfuture.de

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Das Schwarze Schaf im April 2011: topstar777.de

Unseriösere Website lockt mit DSDS-Gewinnspiel in eine Abofalle

Anbieter: topstar777.de

Vorgang: Die aktuelle Staffel der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) erfreut sich beim Publikum großer Beliebtheit. Ärgerlich ist jedoch, wenn ein Anbieter im Internet versucht, auf unseriöse Art und Weise auf Kosten der Fans vom Erfolg der Show zu profitieren. So lockt Verbrauchermeldungen zufolge die Seite topstar777.de Nutzer mit einem DSDS-Tipp-Gewinnspiel in eine Abofalle. Dies veranlasste die Markenschutzexperten von OpSec Security, dem Betreiber der Seite den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat April zu verleihen.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf der Seite topstar777.de können User zurzeit tippen, welcher Kandidat die aktuelle Staffel von DSDS gewinnen wird. Gekoppelt ist das Voting an ein Gewinnspiel. So soll laut Website unter allen Teilnehmern, die mit ihrem Tipp richtig lagen, eine Reise auf die Malediven verlost werden. Dies klingt zunächst einmal unverdächtig. Wie jedoch Verbraucher OpSec in diesem Monat mitteilten und auch verschiedenen Forenbeiträgen im Internet zu entnehmen ist, schließen Nutzer durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 96 Euro pro Jahr ab. Dies ist jedoch nicht auf Anhieb ersichtlich. Der Hinweis auf die anfallenden Kosten (96 Euro pro Jahr bzw. 8 Euro pro Monat) erscheint erst, nachdem man für einen Kandidaten gevotet hat und zur Anmeldemaske gelangt. Da aber bereits auf der Startseite das Gewinnspielspiel im Zusammenhang mit dem Voting angekündigt wird, scheint die Eingabe der Daten vermutlich für viele Nutzer selbstverständlich und nicht verwunderlich zu sein, da man ja im Falle des Gewinns informiert werden muss. Außerdem ist der Kostenhinweis auch nicht besonders hervorgehoben und beinhaltet keine Informationen, welche Leistung man dafür erhält. Zwar wird auf der Abstimmungsseite darauf hingewiesen, vor dem Voting die Teilnahmebedingungen in den AGB zu beachten, aber da vermutlich die Mehrzahl der User bei einem derartigen Voting und Gewinnspiel nicht mit einer Kostenpflichtigkeit rechnet – zumal die Teilnahme an Gewinnspielen generell kostenfrei ist – werden sie wahrscheinlich nur von den wenigsten gelesen. Zudem sind sie auch nicht besonders kundenfreundlich. So wird zwar zu Beginn von einem kostenpflichtigen Service gesprochen, doch die Kosten an sich werden erst viel später erwähnt. Etwas schwammig ist auch die Information, welchen Service man für das Geld geboten bekommt. So ist stets nur die Rede davon, dass man Zugang zu kostenpflichtigen Informationen und einen Newsletter erhält.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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