Schreiben von WinGame erhalten? Nicht einschüchtern lassen!

Einige Haushalte haben sicher nicht schlecht Gestaunt als folgendes schreiben bei ihnen ins haus Flatterte :

„Herzlich Willkommen- das Team von WinGame begrüßt Sie!

Sehr geehrte Frau

vielen Dank für das freundliche Telefonat!

Wir gratulieren Ihnen- Sie haben sich für unseren exklusiven Eintragungsdienst in 200 Gewinnspiele pro Monat entschieden….

Bitte planen Sie bereits heute den Einzug Ihres Servicebeitrages für den ersten Spielemonat in Höhe von 49.- € ein. Diesen werden wir zum Spielbeginn vom angegebenen Konto xxxx (Anm.: es folgt die tatsächliche Bankverbindung des Verbrauchers)abbuchen.“

Dieses Schreiben flatterte in den vergangenen Tagen in die Briefkästen Hamburger Haushalte. Alle Verbraucher, die uns aufsuchten, bestätigten übereinstimmend, dass sie die Firma nicht kennen und auch kein Telefonat stattgefunden hat.

Was tun?

* Behalten Sie Ihr Konto im Auge und lassen Sie, sollte das Geld abgebucht werden, das Geld von Ihrer Bank zurückbuchen.
* Bucht die Firma unberechtigt Geld von Ihrem Konto ab, so erstatten Sie Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.

quelle: Verbraucherschutz Hamburg, HIER klicken um den gesamten Bericht zu lesen.

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Schande oh Schande … die Schandmauer Vom Vom 30.05.2009 bis 11.06.2009

Leider hatte ich es aus Zeitlichen Gruenden nicht geschafft letzte mal die Schandmauer zu veroeffentlichen, daher kommt sie nun etwas Verspaetet, sorry :-/

Hier nun die Tooler mal, die es immer noch nicht raffen wollen oder vielleicht sogar koennen Oo

Phönix 380013348 Server 22 § 6

[G]Plug and [G]Prey 143003018 Server 20 § 6

{ ~ aachen ~ } 100000520 Server 19 § 6

Wie immer die Gesamte Schandmauer kann hier angeschaut werden :”Vom 30.05.2009 bis 11.06.2009

Diskussionen darueber wie immer “HIER

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Foto-Klau im Internet: Täter muss doppelten Schadensersatz zahlen

Foto-Klau im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Das zeigt einmal mehr ein Gerichtsurteil. Das Landgericht Düsseldorf entschied jetzt, dass ein Foto-Dieb gleich doppelten Schadensersatz zahlen muss, wenn er ein fremdes Bild ohne Nennung des Urhebers verwendet.

In dem Fall hatte eine Firma ein Foto eines Konkurrenz-Unternehmens “gestohlen” und damit im Internet Werbung gemacht – “natürlich” ohne den Mitbewerber zu fragen oder zu nennen. Die bestohlene Firma reichte Schadensersatz-Klage gegen den Bilder-Dieb ein – und gewann.

Das Landgericht Duesseldorf (Urteil vom 01.04.2009 – Az.: 12 O 277/08) sprach der klagenden Firma einen Schadensersatz von 2800 Euro für das Bild zu – und einen Aufschlag von weiteren 2800 Euro. Das Unternehmen, das das Bild gestohlen und unerlaubterweise verwendet hatte, muss also insgesamt 5600 Euro bezahlen.

Die Richter begründeten den 100-Prozent-Aufschlag damit, dass der Bilder-Dieb den Namen des Foto-Eigentümers bei der Veröffentlichung nicht genannt hatte. Dies rechtfertige den doppelten Verletzterzuschlag.

Quelle: computerbetrug.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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