www.nachbarschaft24.net „Auf keinen Fall zahlen“ (Interview)

Online-Abzocker schüchtern ihre Opfer damit ein, dass einzelne vom Gericht zur Zahlung verurteilt wurden. Doch der Berliner Anwalt Ronny Jahn rät, nicht zu zahlen.

Jüngst wurde ein Opfer der Seite www.nachbarschaft24.net zur ­Zahlung von 54 Euro verurteilt. Was bedeutet das Urteil für andere Opfer von Online-Abzockern?

Jahn: Sie sollten sich nicht verun­sichern lassen. Die meisten tappen in die Kostenfalle, weil sie nicht erkennen, dass die Anmeldung auf der Seite etwas kostet. Dies hat das Opfer in diesem Fall offenbar nicht überzeugend dargelegt. Wenn sich Betroffene richtig gewehrt haben, gingen die ­Fälle stets gut für sie aus.

Was sollten Opfer tun?

Jahn: Sie sollten den Betreibern schreiben, dass sie aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf der Seite von einem kostenfreien Angebot ausgegangen sind und dass sie keinen kostenpflichtigen Vertrag schließen wollten. Die Verbraucherzentralen bieten auf ihren Internetseiten Musterbriefe an. Wenn später Mahnungen und Inkassobriefe kommen, sollte man diese ignorieren. Wenn wirklich ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, sollten Betroffene widersprechen. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der Seitenbetreiber Klage erhebt, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

Ist die Abzocke kein Betrug?

Jahn: Die Staatsanwälte tun sich schwer damit. Doch selbst wenn kein Betrug vorliegt, bedeutet das nicht, dass die Betroffenen zahlen müssen. Das betonen auch immer wieder die Staatsanwälte.

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Kündigung nach Verstoß gegen eBay-Grundsätze rechtens

Der Kartellsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat in einer mündlichen Verhandlung die Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eBay die fristgerechte Kündigung ermöglicht, ohne dass ein besonderer Grund dafür angegeben werden muss, für wirksam erachtet. Mit einer solchen Kündigung nütze eBay nicht missbräuchlich eine marktbeherrschende Stellung aus, denn eine derartige Stellung komme eBay als Anbieter von Internet-Verkaufsplätzen nicht (mehr) zu.

eBay sperrt immer wieder Konten von Händlern, die regelmäßig schlecht bewertet werden oder gegen die Grundsätze der Online-Auktionen verstoßen. Nicht selten klagen die Betroffenen dann gegen die Kündigung. Im vom Kartellsenat verhandelten Fall erfolgte diese fristlos, aber nicht ohne Grund: Über das Mitgliedskonto eines Computershops wurde auf Artikel geboten, die dieser Shop unter einem zweiten Konto selbst eingestellt hatte. Dieses sogenannte Shill Bidding ist nach den eBay-Grundsätzen verboten.

Der Kartellsenat wies die dagegen eingelegte Beschwerde nach mündlicher Verhandlung durch Urteil vom 17. Juni 2009 zurück (Az. Kart W 11/09). Das Urteil ist rechtskräftig

quelle:  heise.de, hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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