Akte 09 – Mega-Downloads : Ein Insider packt aus, Exklusiv bei Akte 09! ( Video )

Ein Insider packt aus: Über seine Rolle im Abzock-Geschäft, über Millionen-Einnahmen und die Strukturen des Projekts “mega-downloads.net” – einer wahren Gelddruck-Maschine.

Wirtschaftskriminalität und Abzocke – täglich fallen Tausende darauf herein. Einige Hundert haben sich in der AKTE- Redaktion gemeldet. Stellvertretend erzählen uns zwei Betroffene aus Nordrhein-Westfalen, wie sie bei Mega-Downloads landeten, einem Portal, das mit Gratis-Software Geld macht.

AKTE 09 Exklusiv über die Internet-Mafia!

[Akte 09 – Dienstags, 22.15 Uhr © sat1]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

Share

VERBRAUCHERINFORMATION => Haustürgeschäfte

VERBRAUCHERINFORMATION von der verbraucherzentrale-sachsen :

Der Kauf im beschaulichen Rahmen des heimischen Wohnzimmers oder gar di-rekt an der Tür ist nach wie vor ein Aktionsfeld der Vertreter. Als Haustürgeschäf-te bezeichnet man auch Verträge, die anlässlich von Freizeitveranstaltungen ge-schlossen werden, hierzu zählen die so genannten Kaffeefahrten.

Haustürgeschäfte
Die Tricks der Vertreter und die Rechte der Verbraucher
Haustürgeschäfte
sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher anlässlich einer Freizeitveranstaltung, im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmit-teln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen sowie Vertragsabschlüsse am Arbeitsplatz oder im Bereich der Wohnung nach mündlichen Verhandlungen. Teil-weise werden Verbraucher beim Vertragsabschluss regelrecht überrumpelt.
Tipp 1
Unterschreiben Sie nicht voreilig!
Misstrauen ist in Haustürsituationen häufig angebracht. Versuchen Sie die Frage zu beantworten, welche Konsequenzen die verlangte Unterschrift mit sich bringen kann.
Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen. Wenn Sie an dem Angebot interes-siert sind, bitten Sie um Unterlagen, damit Sie dies prüfen und Preise vergleichen kön-nen. Seriöse Anbieter kommen wieder.
Die Teilnahme an Werbeveranstaltungen ist freiwillig und verpflichtet nicht zum Kauf, auch dann nicht, wenn Sie Werbegeschenke angenommen haben.
Passiert es dennoch einmal, dass eine vorschnell geleistete Unterschrift kurz danach schon bereut wird, sollten Sie sich möglichst umgehend mit der nächstgelegenen Verbraucherberatungsstelle in Verbindung setzen, denn es besteht in der Regel ein Wi-derrufsrecht.
Widerrufsrecht
Haustürgeschäfte können ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen wi-derrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Verbraucher über sein Widerrufs-recht ordnungsgemäß belehrt worden ist.
Das heißt:
Dem Verbraucher muss eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung in Textform mitge-teilt werden.

quelle : verbraucherzentrale-sachsen.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen. ( PDF Datei )

Share