Die für Abofallen-Abzocke bekannten Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sowie deren Redcio OHG sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden (Az. 11 Cg 6/08g). Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Schließlich müssen sie die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs und zusätzlich die mit rund 9.400 Euro bemessenen Kosten der Klägerin bezahlen.
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