Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web

Das Landgericht (LG) Köln hat eine Klage abgewiesen, mit der sich ein Hauseigentümer gegen das Abfotografieren seines Hauses mit anschließender Veröffentlichung inklusive des Straßennamens und der Hausnummer auf einem Internetportal wehren wollte (Az. 28 O 578/09). In diesem Fall trete das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück und auch datenschutzrechtliche Belange würden dem Angebot nicht entgegen stehen, befanden die Richter.

Auslöser des Streits war das Angebot “Bilderbuch-Köln” mit einer Vielzahl an Fotos von Häusern, Straßen und Plätzen der Domstadt. Außer aktuellen Ansichten werden dort auch historische Fotografien gezeigt, die unter anderem vom Kölner Amt für Denkmalpflege und aus privaten Bildarchiven stammen. Zusätzlich zu den Bildern finden sich dort auch zahlreiche erläuternde Textbeiträge. So etwa zu den Gebäuden selbst, deren Geschichte und zu den jeweiligen Fotografen.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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