Gefährliche Sicherheitslücke in Opera

Mehrere Sicherheitsspezialisten berichten von einem Sicherheitsproblem in Opera. Mit einer falschen Angabe in einem HTTP-Header können Angreifer einen Pufferüberlauf hervorrufen, mit dem sie beliebigen Code auf dem betroffenen System ausführen können. Bestätigt ist die Lücke laut Secunia für die neueste Version von Opera, 10.50 unter Windows. Außerdem könnten laut Secunia auch andere Versionen des Browsers betroffen sein.

quelle : heise.de, Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen.

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Das Gelbe Branchenbuch mit neuer Abzock-Welle

Das Gelbe Branchenbuch mit neuer Abzock-Welle

Jetzt, im Februar 2010, gibt es offenbar eine neue Welle vom Gelben Branchenbuch. Wieder werden mittelständische Firmen, Freiberufler und offenbar, wenn ich meinen Website-Statistiken Glauben schenken darf, auch börsennotierte Unternehmen angeschrieben. Die Masche ist die Gleiche. Das Gelbe Branchenbuch teilt in der Mail mit, man informiere “gemäß §33 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes” über den Eintrag im “Gelben Branchenbuch 2010/2011″. Dass es sich dabei nicht etwa um ein Druckerzeugnis, sondern nur um eine schlecht gemachte Website handelt, darauf geht der Versender in der Mail nicht ein. …

Der Anhang ist ein PDF-Dokument, auf dem unter der Überschrift “Eintragungsantrag” die Daten des einzutragenden Unternehmens wiederholt werden. Außerdem wird rechts daneben eine Laufzeit angegeben, die zwei Jahren entspricht. Auch in der darunter Leistungsbeschreibung ist von zwei Jahren Laufzeit die Rede. Der Preis blieb stabil: 65 Euro im Monat, sprich 780 Euro im Jahr. …

… Zu beachten ist auch: Wie bereits 2008 steht in dem PDF-Dokument, dass tschechisches Recht gilt und der Gerichtsstand Prag ist.

Vertragspartner ist die so genannte GBB Ltd., die ihren Sitz in Majuro auf den Marshall Islands im Nordpazifik hat. War mir neu, dass die Marshall Islands zu Tschechien gehören – oder wieso glaubt diese Unternehmen, tschechisches Recht anwenden zu können?

Quelle und vollständiger Beitrag: danielgrosse.com

[antiabzockenet]

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Patch-Day: Microsoft wird zwei Lücken beseitigen

Am Dienstag findet der allmonatliche Microsoft Patch-Day statt. Nachdem im vergangenen Monat 26 Schwachstellen aus der Welt geschafft wurden, wird der Softwarekonzern in diesem Monat lediglich zwei Sicherheitslücken schließen.

Zwei Updates für Microsoft Office und Windows werden am nächsten Dienstag erscheinen. Die Microsoft-Entwickler stufen diese Schwachstellen als “wichtig” ein. Beim Patch-Day in diesem Monat wird keine als “kritisch” eingestufte Lücke geschlossen.

….

Eine Anfang dieser Woche bekannt gewordene Schwachstelle im Internet Explorer wird im Zuge dieses Patch-Days noch nicht geschlossen.

quelle : winfuture.de

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Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

Aus aktuellem Anlass, Stefan Strassburg´s Proinkasso GmbH verschickt wieder seine Mahnschreiben, Drohschreiben, Inkasso Schreiben an zahllose Empfänger, stelle ich meinen Vorfall wg. unverlangter Werbe E-Mails mit dem Inhalt unberechtigter Forderungen für die Nutzlos-/Abzockbranche dar und zeige auf,

wie man sich gegen Proinkasso GmbH wehren kann.

Quelle und vollständiger Beitrag: www.maier.de

Zu Proinkasso ist festzuhalten:

  • Proinkasso versendet E-Mail mit Forderungen / Drohungen für Nutzlos- /Abzockfirmen.
  • Proinkasso versendet E-Mail an fast beliebige E-Mail Adressen, die Proinkasso angeblich von Firmen der Nutzlos- / Abzockbranche bekommt.
  • Proinkasso ignoriert Unterlassungsaufforderungen.
  • Proinkasso handelt gegen Aufforderungen zur Unterlassung von E-Mail Sendungen.
  • Proinkasso ist der Meinung rechtmäßig zu handeln (ein Irrtum wie man später sieht).

Das Landgericht Hanau stellt dazu, mit Urteil gegen Proinkasso vom 22.07.2009 (Az. 1 O 649/09) zu Recht fest:

  • Denn dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch als sogenannter quasinegatorischer Abwehranspruch aus den §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB zu
  • Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.07.2008 – I ZR 197 aus 2005 – zitiert nach Juris) ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.
  • …stellen E-Mails, die trotz Widerspruchs unaufgefordert wiederholt und einem Dritten übersandt werden, eine Beeinträchtigung dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes dar, die der Betroffene nicht hinnehmen muss.
  • Hier ist es Aufgabe der Verfügungsbeklagten, sicherzustellen, dass die offenbar für eventuelle Schuldner gedachten Zahlungsaufforderungen auch die richtige Adresse erreichen. Wie das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 13.03.2007 – 15 O 821/06 – zitiert nach Juris) zu Recht entschieden hat, liegt auch dann in der Übersendung der E-Mail – ohne mit dem Empfänger im geschäftlichen Kontakt zu stehen und ohne seine Anforderung oder Zustimmung – ein unmittelbarer Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht vor, wenn der Empfänger seine E-Mail-Adresse so programmiert hat, dass sie alle E-Mails unabhängig von der vor dem „@” vorangesteilten Bezeichnung aufnimmt.
  • …die Verfügungsbeklagte aber durchaus in der Lage wäre, nur solche E-Mails zu versenden, die auch richtig adressiert ist. Die Tatsache, dass ihre Kunden ihr falsche E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen, entlastet sie nicht.
  • Denn als Versender der E-Mails trägt die Verfügungsbeklagte das Risiko, an einen nicht mit der Übersendung einverstandenen Inhaber einer E-Mail-Adresse zu senden. Es mag zwar sein, dass die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der E-Mail-Adressen im Einzelfall mit erheblichem Aufwand verbunden ist, doch ist es allein das Geschäftsrisiko derVerfügungsbeklagten, die ihrerseits in der Lage wäre, von ihren Kunden entsprechend richtige Angaben zu fordern oder aber in soichen Fällen auf den E-Mail-Verkehr ganz zu verzichten. Es gibt ja schließlich auch noch andere Kommunikationswege.

Weitere Infos, Links und das Urteil finden Sie auf der Webseite von www.maier.de

[antiabzockenet]

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Die Handlanger der Internet-Abzocker

Die Handlanger der Internet-AbzockerGerissene Geschäftemacher füllen sich mit zweifelhaften Internetangeboten die Taschen. Doch die Raffzähne können sich in dieser rechtlichen Grauzone sicher fühlen. Jetzt hat sich auch ein Osnabrücker Inkasso-Unternehmen in diese Halbwelt begeben, weist aber jeden Verdacht zurück, es könnten unseriöse Geschäfte sein.
Quelle: neue-oz.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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